Geschäft übernehmen

-Vivian-

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Ich habe in dem großen Hilfethread gelesen, dass es möglich sein soll ein Geschäft zu übernehmen.

Dass das Geschäft bei Tod an andere Haushaltsmitglieder vererbt wird habe ich zwar noch nicht ausprobiert, aber auch irgendwo gelesen.

Mir geht es im speziellen jetzt um die Frage, ob meine schon in die Jahre gekommene SimsDame ihr Geschäft an ihre Tochter weitergeben kann.

Die Tochter wohnt allerdings NICHT mit ihr im selben Haus. Sie hat ihre eigene Familie gegründet.

Wie könnte das gehen bzw. geht das überhaupt?

Gruß, Vivian
 
Ob man direkt das ganze Geschäft übergeben kann weiß ich nicht (obwohls ziemlich cool wär, denn meine Geschäftsbesitzer haben auch nich mehr lange zu leben =) ) aber man kann die Geschäftsvorteile weitergeben indem du mit dem Besitzer auf eine Person und dann auf weitergeben...z.B. Großhandelsvorteil weitergeben klickst. Das dauert aber ziemlich lange bis die andere Person das gelernt hat.
 
Ob das Übergeben an Familienmitglieder, die in einem anderen Haushalt wohnen, geht, weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall kann man aber innerhalb eines Haushalts - durch platzieren der Besitzurkunde, draufklicken, (sinngemäß) "Geschäftseigentum auf ... übertragen" - das Geschäft an andere weitergeben.
 
Da die Geschaefte auch an Familienmitglieder vererbt werden koenen, die nicht auf dem Grundstueck leben, sollte man meinen, dass man es auch an diese uebertragen kann. Versuche doch mal den sim einzuladen und dann das Grundstueck ueber Vorschlagen... Eigentumsrechte an Grundstueck uebertragen oder plaziere die die Grundstuecksurkunde auf dem Grunstueck und waehle dann Eigentumsrechte an Grundstueck uebertragen.
Vielleicht klappts ja.
 
Okay... vielen Dank für eure Tipps.

Ich werde das alles mal ausprobieren. Könnte aber Wochenende werden... Ich erstatte dann wieder Bericht, wenn ich was näheres weiß.

Gruß, Vivian
 
Zuletzt bearbeitet:
@Regenbogen
Welche Besitzurkunde denn???
 
neva schrieb:
jeder, der ein geschäft eröffnet, hat eine besitzurkunde in seinem inventar
!
Hm ich hab ein Geschäft auf meinen eigenen Grundstück eröffnet. Hab aber keine Besitzurkunde.

Gibt es die Besitzurkunde vielleicht nur bei Geschäften auf einem Gemeinschaftsgrundstück ?

mfg
 
xLiberty schrieb:
Hm ich hab ein Geschäft auf meinen eigenen Grundstück eröffnet. Hab aber keine Besitzurkunde.

Gibt es die Besitzurkunde vielleicht nur bei Geschäften auf einem Gemeinschaftsgrundstück ?

mfg
Du kannst über das Telefon oda den PC folgendes klicken (du musst das GEschäft aba schon gekauft bzw. einen Antrag gestellt haben, dass du es betreiben darfst);
Geschäft... Urkunde bestellen
So müsste es klappen:D
 
xLiberty schrieb:
Hm ich hab ein Geschäft auf meinen eigenen Grundstück eröffnet. Hab aber keine Besitzurkunde.

Gibt es die Besitzurkunde vielleicht nur bei Geschäften auf einem Gemeinschaftsgrundstück ?

mfg
Hallo :hallo:

Genau - Besitzurkunden gibt es nur für Geschäfte auf Gemeinschaftsgrundstücken - für Geschäfte auf Wohngrundstücken gibt es keine. Und man kann sie auch nicht übertragen.

Zitat aus dem Lösungsbuch:

Stirbt der Besitzer eines Heimladens und befindet sich niemand im Haushalt, der den Job übernehmen kann, gilt das Geschäft als aufgelöst.

...

Wollen alle Familienmitglieder das Geschäft aufgeben und das Grundstück verkaufen, erhalten sie dabei keinen Bonus für den erhöhten Geschäftswert des Unternehmens.

Lieben Gruß,

Ursula
 
schindelhauer42 schrieb:
Hallo :hallo:

Genau - Besitzurkunden gibt es nur für Geschäfte auf Gemeinschaftsgrundstücken - für Geschäfte auf Wohngrundstücken gibt es keine. Und man kann sie auch nicht übertragen.

Zitat aus dem Lösungsbuch:

Stirbt der Besitzer eines Heimladens und befindet sich niemand im Haushalt, der den Job übernehmen kann, gilt das Geschäft als aufgelöst.

...

Wollen alle Familienmitglieder das Geschäft aufgeben und das Grundstück verkaufen, erhalten sie dabei keinen Bonus für den erhöhten Geschäftswert des Unternehmens.

Lieben Gruß,

Ursula


dankeschön :) Gut zu wissen :idee:
 
Pheebs007 schrieb:
Und was heißt das?
Wenn der Geschäftsinhaber stirbt kommt dann eine Mitteilung und man kann aussuchen wer den Laden bekommt? Oder bekommt den einfach irgend jemand aus dem Haushalt?

Na, ich denke mal, wenn es ein Single war, dann geht der Laden einfach hopps. WEnn Frau oder Kinder da sind, kriegen die den Laden.

Also bei mir war es so, dass meine SImfrau hochschwanger gestorben ist. Zu dem Zeitpunkt lebte nur ihr Freund bei ihr, der zwar der Vater des Kindes war, aber verheiratet waren sie nicht. Er hatte also den Status "Mitbewohner". Tja, und der hat dann offiziell den Laden geerbt...
 
Also, meine Simfrau Besitzerin eines gut laufenden Blumenladens (auf einem Wohngrundstück) , ist eben verstorben und dann kam eine Meldungm dass ihr Sohn Valentin (Teenager - wohnhaft im selben haushalt) das eschäft überschrieben bekommt.

Der Status blieb erhalten und die Kundentreue Stern auch, nur die Geschäftsvorteile sind alle weg, was ich besonders sehr ärgerlich finde...
Eine Besitzerurkunde habe ich auch nicht im Inventar gehabt und auf die Idee, mal zu versuchen die Vorteile weiterzugeben bin ich nicht gekommen...bzw, wusste nicht, dass man sie weitergeben muss, weil ich dachte, die bleibn automatisch für das Geschäft erhalten...jetzt sieht es für das Geshäft sehr schlecht aus... (Hatte alle Großhandelsvorteile und drei der Einflussnahme (?) - dadurch lief das Geschäft sehr gut, weil die Kunden alles kauften und ich hohe Profite gemacht habe, aber das alles ist ja etzt weg und der Sohn kann ja jetzt nurnoch zweimal einen Geschöftvorteil nehmen - durch die "Beförderung" zu Stufe 9 und Stufe 10 - oder?)
 
little_tricia schrieb:
Also, meine Simfrau Besitzerin eines gut laufenden Blumenladens (auf einem Wohngrundstück) , ist eben verstorben und dann kam eine Meldungm dass ihr Sohn Valentin (Teenager - wohnhaft im selben haushalt) das eschäft überschrieben bekommt.

Der Status blieb erhalten und die Kundentreue Stern auch, nur die Geschäftsvorteile sind alle weg, was ich besonders sehr ärgerlich finde...
Eine Besitzerurkunde habe ich auch nicht im Inventar gehabt und auf die Idee, mal zu versuchen die Vorteile weiterzugeben bin ich nicht gekommen...bzw, wusste nicht, dass man sie weitergeben muss, weil ich dachte, die bleibn automatisch für das Geschäft erhalten...jetzt sieht es für das Geshäft sehr schlecht aus... (Hatte alle Großhandelsvorteile und drei der Einflussnahme (?) - dadurch lief das Geschäft sehr gut, weil die Kunden alles kauften und ich hohe Profite gemacht habe, aber das alles ist ja etzt weg und der Sohn kann ja jetzt nurnoch zweimal einen Geschöftvorteil nehmen - durch die "Beförderung" zu Stufe 9 und Stufe 10 - oder?)

Genau das war auch mein Problem, dass die ganzen Vorteile weg sind, man aber nicht wieder neu zehn kriegen kann :argh:
 
Eigentlich kann man schon neue Vorteile bekommen, indem man einen/mehrere neue Geschäfte aufmacht und dadurch Punkte "erwirtschaftet".
 
Hallo,

so - habe das jetzt am Wochenende mal getestet und komme zu ähnlichen Ergebnissen wie hier schon beschrieben. ;)

Wir mir oben vorgeschlagen wurde, habe ich versucht durch das "Einladen" von Familienmitgliedern, die in anderen Haushalten wohnen die Urkunde noch zu Lebzeiten zu übertragen. Aber es geht nicht. Sie kann also tatsächlich nur an Haushaltsmitglieder zu Lebzeiten übertragen werden.

Dann hab ich auch diese Vererbungsgeschichte getestet.

1. Beispiel: Ehemmann und Ehefrau - jeder von ihnen besitzt zwei Geschäfte. Sonst wohnt niemand im Haushalt. Die beiden haben zwei erwachsene Kinde, die jeweils ihren eigenen Haushalt haben. Beide sterben zimlich gleichzeitig im Pool. Im Haushalt wohnt niemand mehr. Jetzt das interessante: Die Ehefrau hat ihre Geschäfte an ihre Tochter vererbt. Der Ehemann hat seine beiden Geschäfte an seinen Sohn vererbt. Fazit: Immer der Abkömmling erbt, welcher die beste Beziehung zum jeweiligen Sim hat. Die Frau hatte bessere Beziehungswerte zu ihrer Tochter. Der Mann hatte bessere Werte zu seinem Sohn.

2. Beispiel: Selbe Situation - allerdings jetzt wohnt noch ein Mitbewohner im Haus, zu welchem keiner der beiden Ehepartner irgendeine großartige Beziehung hat. Leider war es nun so - wie auch schon oben beschrieben, dass der Mitbewohner automatisch geerbt hat und leider nicht die Abkömmlinge. Tja... da ist Wasser dann wohl doch dicker als Blut. ;)

Mal gut, dass es nicht mehr so schwierig ist mit dem Ein- und Ausziehen lassen wie früher, so dass man notfalls noch manuell übertragen kann...

Gruß, Vivian
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Simsfrau hat nach dem Tod das Geschäft an ihre Schwiegertochter weitergegeben, warum nicht an die eigenen Kinder weiß ich allerdings auch nicht, obwohl alle mit im selben Haus wohnten
 
püppi schrieb:
Meine Simsfrau hat nach dem Tod das Geschäft an ihre Schwiegertochter weitergegeben, warum nicht an die eigenen Kinder weiß ich allerdings auch nicht, obwohl alle mit im selben Haus wohnten

Wahrscheinlich hatte sie zu ihr die beste Beziehung - Könnte das sein? Würde dann mit meinen Experimenten zusammen passen.
 
-Vivian- schrieb:
Wahrscheinlich hatte sie zu ihr die beste Beziehung - Könnte das sein? Würde dann mit meinen Experimenten zusammen passen.

Hmm, darauf habe ich nicht so geachtet. Aber die beiden waren erst kurz vor dem Tod beste Freunde geworden und die Schwiegertochter hat auch nix geerbt, was ja eigentlich auch ein zeichen von guter Beziehung ist, oder? Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Schwiegertochter die einzige war, an den die Omi die Großhandelsvorteile weitergegeben hat ?
 
püppi schrieb:
Hmm, darauf habe ich nicht so geachtet. Aber die beiden waren erst kurz vor dem Tod beste Freunde geworden und die Schwiegertochter hat auch nix geerbt, was ja eigentlich auch ein zeichen von guter Beziehung ist, oder? Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Schwiegertochter die einzige war, an den die Omi die Großhandelsvorteile weitergegeben hat ?

Mhhh... könnte natürlich auch mit eine Rolle spielen. In meinem Test hatten sie vorher keine Geschäftsvorteile weitergegeben.

Aber dazu noch mal kurz ne Frage. Kann man die Geschäftsvorteile nur zu Hause weitergeben? Und ist das tatsächlich über die Aktion "Reden" so?

Ich habe nämlich versucht, sie in meinem Geschäft an einen Angestellten weiterzugeben und das hat nicht gefunzt. Oder geht es dort auch - dann allerdings nur bei spielbaren Sims, wie dem Manager oder Familienmitgliedern.

Wäre lieb, wenn ich dazu noch ne genauere Anleitung kriegen könnte. Beim Durchsuchen hab ich nur Kommis gefunden, die aussagen, dass es geht - aber nicht "Wie".

Danke schön.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei mir ging es unter der Interaktion "Weitergeben" und dann wird angezeigt was man weitergeben will.
Ich habe es allerdings nicht mit Angestellten, sondern nur mit den Familienmitgliedern probiert.
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
 
püppi schrieb:
Also bei mir ging es unter der Interaktion "Weitergeben" und dann wird angezeigt was man weitergeben will.
Ich habe es allerdings nicht mit Angestellten, sondern nur mit den Familienmitgliedern probiert.
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

Ja! Danke schön! :-)

Diese Interaktion habe ich bisher noch nicht gesehen. War immer mit meiner Simin allein im Geschäft.

Hattest du diese Interaktion denn auf einem Gemeinschaftsgrundstück oder auf einem Wohngrundstück - oder geht es gar auf beiden?

So oder so kommt man wohl anscheinend nicht darum herum, seine erwachsenen Sprösslinge wieder für ne kleine Azubi-Lehre und spätere Geschäftsübernahme bei sich einziehen zu lassen. *g*
 
-Vivian- schrieb:
Ja! Danke schön! :-)

Diese Interaktion habe ich bisher noch nicht gesehen. War immer mit meiner Simin allein im Geschäft.

Hattest du diese Interaktion denn auf einem Gemeinschaftsgrundstück oder auf einem Wohngrundstück - oder geht es gar auf beiden?

So oder so kommt man wohl anscheinend nicht darum herum, seine erwachsenen Sprösslinge wieder für ne kleine Azubi-Lehre und spätere Geschäftsübernahme bei sich einziehen zu lassen. *g*

:lol: wahrscheinlich!
Ich hab das auf nem Wohngrundstück gemacht, habe es aber leider zu spät gesehen und deswegen habe ich nicht alle Großhandelsvorteile weitergeben können, sondern nur den Rabatt. Die Omi ist mir doch tatsächlich ein bisschen zu früh von der Schippe gesprungen. Es dauert nämlich doch ne Weile, eh die das ihrer Schwiegertochter vermittelt hatte :rolleyes:
 
Ich finds blöd, dass man nur dadurch die Vorteile weitergeben kann...das dauert sooo lange, dafür haben meine Shop-Besitzer echt keine Zeit.
 
Hey Leute bin Neu hier und das Spiel behersche ich auch nicht so gut :)
Also meine frage ist auch, wie kann man eigentlich ein Geschäft besitzen um es dann weiter zu vererben??
 
Meinst du wie man ein Geschäft aufmacht??
 
Ja, wir reden von Sims2 =) Allerdings inklusive OfB. Ohne geht das mit den Geschäften nicht.
Also um Geschäft zu eröffnen musst du entweder zum PC oder Telefon gehen und Geschäft...Geschäft eröffnen oder so ähnlich anklicken...wenn du am Telefon bist, findest du das schon=)
 
Also noch was zum Weitergeben der Beziehungsvorteile:

Ich habe meine in die Jahre gekommene SimsDame, die Bezeihungsvorteile die sie gesammelt hat in ihrer Geschäftszeit, an ihre Nichte weiter gegeben, diese ist dann zum College gegangen. dort hat sich sie ein Grundstück gekauft in Blauseiden, und dort ein salon eröffnet. Sie hatte alle Beziehungsvorteile die ihre Tante auch hatte. Und das ist ganz praktisch so gehen die Vorteile nicht verloren und die Bindung zwischne Tante und Nichte sind auch noch gewachsen.
Die Beziehungsvorteilen werden nur übergeben wenn der Freundschaftswert bei mind. 50 ist. Denn alles was darunter ist lehnte die Nichte ab.
 

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