@Nonuna: Ich bin auch eher ein chaotischer Mensch, aber irgendwann habe ich es mir angewöhnt, das es meist halbwegs ordentlich ist.
In meine Kommoden dürfet (mittlerweile) aber auch keiner mehr gucken. xD Und wenn was rumliegt, sind es meist Klamotten.
Manchmal "überkommt" es mich und dann wird komplett aufgeräumt.
Ich hab' auch mal 'ne Frage. Dafür müsst ihr aber was wissen, das ganze wird etwas länger.
Also, weil ich durch den Umzug keine Ausbildung hatte, musste ich ins BGJ. Vor den Herbstferien wurde uns über den Berufsbildungsverein eine Ausbildung als Bürokauffrau/ -mann angeboten, was ich "annahm". Das erste Jahr bleibt theoretisch (nur Schule) und wenn wir diese Ausbildung weiter machen wollen bzw. nichts anderes finden, können wir das. Vorrausgesetz wir erfüllen die Bedingungen.
Das ganze ist allerdings eine Überbetriebliche Ausbildung. Das bedeutet, es gibt weniger Geld, der Betrieb ist vorgeschrieben und ich mache "nur Praktikum im Betrieb". Außerdem habe ich an einem Tag zusätzliche Unterricht im Bildungszentrum. Am Ende habe ich jedoch den gleichen Wissensstand wie die, die "normal" ausgebildet wurden. Prüfung ist vor der IHK.
Weil mein Vater jetzt Hartz IV beziehen muss, gibt es mit dem Arbeitsamt Probleme. Denen passt "diese" Ausbildung nicht (statt das sie zufrieden sind das ich diese Absicherung habe!) und jetzt wäre es ja "meine Pflicht" mich zu bewerben usw. usf. Weil wir ja "zurzeit eine Bedarfsgemeinschaft"
naja
sind.
Meine frage: Wenn wir jetzt in deren Augen keine "Bedarfsgemeinschaft" mehr sind (also kein Hartz IV beziehen), wäre ich dann das Arbeitsamt los? Würden die Ruhe geben, auch wenn ich z.B. noch keine andere Ausbildung gefunden hätte?