Dürfen Schulbusse (Kl.-Bus)+Taxen i.Halteverbot vorSchule ein-/ausstg.-ha.?

Michael Z.

Newcomer
Registriert
Oktober 2017
Ausgeschrieben ist die Überschrift
Dürfen Schulbusse (Kleinbus)+Taxen im Halteverbot vor Schule ein-/ausstieghalten?
Hallo.
Zuerst: es war schwierig, den richtige Themenbereich für meine Frage zu finden.
Also ich fahre als Angestellter in einer Pers.-BefFirma d. h. Busunternehmen einen Kleinbusschulbus. Vorher schon ein paar Jahre/paar mal den Beruf gehabt, Erfahrung ist also da.
Kürzlich sprach mich eine Taxifahrerin kollegial an. Es handelte sich um Folgendes: also da ist Haltverbot=abs. Haltverbot. Ich habe in den letzten Tagen mehrmals/oft die Fahrgäste in 2. Reihe stehend ein-/aussteigen lassen - wegen dem Haltverbot; dies blockiert aber kurz den Verkehr (nicht extrem stark).
Die Taxifahrerin erörterte und erklärte, daß sie mich auch am Vorvortag frühabends bei dieser Verfahrensweise gesehen hat.
Sie hat gesagt, man dürfe als Schulbuskleinbusfahrer (und Taxi auch) kurz zum Ein- und Aussteigen in diesem Haltverbot halten. Ich habe übrigens schon festgestellt, daß über die Frage emsig diskutiert wird. Und jeder behauptet was anderes. Bitte, eine Frage an die Experten - WAS stimmt? Danke im Voraus,
Michael
 
Ich bin manchmal etwas fasziniert und verwirrt, mit was für Themen Nutzer hier landen. Betreuungsrecht, Verkehrsrecht... :Oo:


@Michael Z. müsste nicht das Unternehmen für das du fährst sich in solchen Verkehrsfragen auskennen? Ansonsten mal beim Verkehrsamt fragen. Oder in einer Fahrschule - die sollten sich da auch auskennen.
 
  • Danke
Reaktionen: Joliefelidae
Hallo:cool:
Danke für die Antworten :) .
Ja, ich plane auch schon - zum 4. Mal - bei Kollegen, beim Straßenverkehrsamt, Fahrschulen, dem Schulamt, der Firma und der Schule zu fragen, will so viel wie möglich Infos zusammen haben.
Die Verwirrung soll so groß wie möglich sein. ;) . ;) Ich habe nach Foren für Linienverkehr bzw Personenbeförderung gegoogelt. Google erhielt dieses Forum als Treffer... also bedankt Euch bei Google ;) :cool:.
MfG Michael
 
Ich habe nach Foren für Linienverkehr bzw Personenbeförderung gegoogelt. Google erhielt dieses Forum als Treffer...
Das liegt vermutlich daran, dass bei Sims Schulbusse vorkommen. :D
Ich habe Deinen Thread mal in den OffTopic-Bereich verschoben.

 
Verkehrsrechtsexperten wirst Du hier vermutlich nicht finden, am besten ist ein Anruf im Verkehrsamt der Stadt oder des Landkreises.
Absolutes Halteverbot heißt jedoch absolutes Halteverbot, da gibt es keine Ausnahmen, auch nicht kurz.
Nach diesem BGH-Beschluss von 78 ist aber das Halten in zweiter Reihe für kurze Zeit zulässig unter gewissen Voraussetzungen.

Solltest Du aber wirklich vor Ort klären mit den Fachleuten
 
Bisher habe ich an den meisten Schulen auch eine entsprechende Haltestelle dafür gesehen, mit dem üblichen Zeichen "grünes H im grün umrandeten gelben Kreis". Falls es so etwas an der betreffenden Schule nicht gibt, ist das Halteverbot vielleicht mit einem Zusatzschild "ausgenommen Schulbusse" oder so gekennzeichnet. Zumindest die Schulleitung selbst müsste ja eine entsprechende Regelung dazu haben, allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Schüler.

"In zweiter Reihe halten" finde ich diesbezüglich auch nicht so prickelnd, denn da müssen die Schüler sich durch irgendwelche parkenden Autos schlängeln und werden von anderen Verkehrsteilnehmern evtl. übersehen. Ohnehin wäre es wünscheswert, dass vor den Schulen nicht jeden Tag ein Verkehrschaos aufgrund von "Elterntaxis" ausbricht, sondern dort ausschließlich Schulbusse halten.
 
Hallo Leonard Nimoy, äh Spocky :) .
Verkehrsrechtsexperten wirst Du hier vermutlich nicht finden, am besten ist ein Anruf im Verkehrsamt der Stadt oder des Landkreises.
Absolutes Halteverbot heißt jedoch absolutes Halteverbot, da gibt es keine Ausnahmen, auch nicht kurz.
Nach diesem BGH-Beschluss von 78 ist aber das Halten in zweiter Reihe für kurze Zeit zulässig unter gewissen Voraussetzungen.

Solltest Du aber wirklich vor Ort klären mit den Fachleuten

Ja, mir schwant, daß es doch Ausnahmen gibt (etc). Klärung des Sachverhalts, Einbeziehung entweder der Kommune oder v. Leuten "bei" der Kommune, d. h. Stadtverwaltung bzw. Landratsamt - hier: Stadt - richtig (finde "ich") (Deine Erörterung).
Übrigens Kaffeefan :) .
PS: also ich
 
Hallo Soocky
Verkehrsrechtsexperten wirst Du hier vermutlich nicht finden, am besten ist ein Anruf im Verkehrsamt der Stadt oder des Landkreises.
Absolutes Halteverbot heißt jedoch absolutes Halteverbot, da gibt es keine Ausnahmen, auch nicht kurz.
Nach diesem BGH-Beschluss von 78 ist aber das Halten in zweiter Reihe für kurze Zeit zulässig unter gewissen Voraussetzungen.

Solltest Du aber wirklich vor Ort klären mit den Fachleuten

Bisher habe ich an den meisten Schulen auch eine entsprechende Haltestelle dafür gesehen, mit dem üblichen Zeichen "grünes H im grün umrandeten gelben Kreis". Falls es so etwas an der betreffenden Schule nicht gibt, ist das Halteverbot vielleicht mit einem Zusatzschild "ausgenommen Schulbusse" oder so gekennzeichnet. Zumindest die Schulleitung selbst müsste ja eine entsprechende Regelung dazu haben, allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Schüler.

"In zweiter Reihe halten" finde ich diesbezüglich auch nicht so prickelnd, denn da müssen die Schüler sich durch irgendwelche parkenden Autos schlängeln und werden von anderen Verkehrsteilnehmern evtl. übersehen. Ohnehin wäre es wünscheswert, dass vor den Schulen nicht jeden Tag ein Verkehrschaos aufgrund von "Elterntaxis" ausbricht, sondern dort ausschließlich Schulbusse halten.
Stimmt.
 

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