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Gast294
Also wenn ich das richtig versteh, war ein Attest für die 2 Wochen Krankheit da, muss ja auch so sein, für 2 Wochen dürfen die Eltern keine Entschuldigung ausstellen. Aber an dem Tag der schriftlichen Prüfung, warst du ja offensichtlich wieder in der Schule, wenn es dir da wieder schlecht ging, hättest du dir eine Befreiung im Sekretariat holen müssen, stellt dann der Direktor oder ggf. sein Stellvertreter aus,einfach so abholen lassen von den Eltern geht nicht.
Generell gilt, die Eltern dürfen für kurze Zeit eine Entschuldigung ausstellen, bei längerer Abwesenheit muss ein Attest vorgelegt werden.Schüler, die sehr oft fehlen bekommen oft eine Attestpflicht auferlegt, egal wie lang sie dem Unterricht fernbleiben und sei es nur ein Tag.
Versäumt man eine Arbeit wird meistens ein Nachholtermin vereinbart, hat man längere Zeit gefehlt kann auch eine Quartalsprüfung angesetzt werden.
Problematisch wird es wie gesagt, wenn du einfach vor der Arbeit aus der Schule verschwunden bist ohne Unterrichtsbefreiung .
Auf alle Fälle sollten deine Eltern einen Gesprächstermin mit der Schulleitung oder dem Vertrauenslehrer im Beisein der Lehrerin vereinbaren, das wird euch auch ein Anwalt raten, zunächst eine schulinterne Regelung zu finden .Je nachdem wie alt du bist, kannst du bei dem Gespräch mit dabei sein,das wird sicher von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt. Bei uns wird Schüler ab der Mittelstufe meistens erlaubt dabei zu sein.
Oft sind Lehrer ja schon recht froh, wenn sich die Eltern sehen lassen und ein Gespräch suchen, Schüler sind doch meist recht aufgebracht und finden dann nicht so die richtigen Worte(möchte dir da jetzt nicht zu nahe treten, aber du scheinst mir emotional doch im Moment etwas zu überreagieren ). Solltest du wirklich eine 6 erhalten, bekommst du evtl. die Möglichkeit durch eine mündliche Note(ggf. ein Referat o. ä.) die 6 wieder auszugleichen.
Generell gilt, die Eltern dürfen für kurze Zeit eine Entschuldigung ausstellen, bei längerer Abwesenheit muss ein Attest vorgelegt werden.Schüler, die sehr oft fehlen bekommen oft eine Attestpflicht auferlegt, egal wie lang sie dem Unterricht fernbleiben und sei es nur ein Tag.
Versäumt man eine Arbeit wird meistens ein Nachholtermin vereinbart, hat man längere Zeit gefehlt kann auch eine Quartalsprüfung angesetzt werden.
Problematisch wird es wie gesagt, wenn du einfach vor der Arbeit aus der Schule verschwunden bist ohne Unterrichtsbefreiung .
Auf alle Fälle sollten deine Eltern einen Gesprächstermin mit der Schulleitung oder dem Vertrauenslehrer im Beisein der Lehrerin vereinbaren, das wird euch auch ein Anwalt raten, zunächst eine schulinterne Regelung zu finden .Je nachdem wie alt du bist, kannst du bei dem Gespräch mit dabei sein,das wird sicher von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt. Bei uns wird Schüler ab der Mittelstufe meistens erlaubt dabei zu sein.
Oft sind Lehrer ja schon recht froh, wenn sich die Eltern sehen lassen und ein Gespräch suchen, Schüler sind doch meist recht aufgebracht und finden dann nicht so die richtigen Worte(möchte dir da jetzt nicht zu nahe treten, aber du scheinst mir emotional doch im Moment etwas zu überreagieren ). Solltest du wirklich eine 6 erhalten, bekommst du evtl. die Möglichkeit durch eine mündliche Note(ggf. ein Referat o. ä.) die 6 wieder auszugleichen.