Ich will nicht, das durchgesetzt wird, was ich für richtig halte. Ich will, das durchgesetzt wird, was für das körperliche Wohl das Beste ist. Dafür zählt für mich an einer der ersten Stellen die sexuelle Unversehrtheit. Die garantiert uns und schützt unsere Gesetzgebung.
Zuerst muss ich mich kurz selbst korrigieren: Gemeint war natürlich die sexuelle Selbstbestimmung.
Nehmen wir jetzt z.B. eine 16 jährige(reifemässig ein großer Unterschied zu einer 13jährigen), die bereits ein Jahr verheiratet ist, wenn sie hier beim uns ankommt und ein Baby hat, worin besteht dann noch die sexuelle Unversehrtheit? Wird sie nicht eher noch mehr traumatisiet werden nach Flucht aus einem Kriegsgebiet, wenn man sie in ein Heim gibt zusammen mit ihrem Kind getrennt von dem einzigen Vertrauten, ihrem Ehemann, den sie sonst hat?
Sofern das Kind der 16-jährigen bereits zwei oder drei Jahre alt ist, war die Mutter bei der Zeugung 14 Jahre oder jünger. Damit hätte sich der Erzeuger (sofern strafmündig) wiederum nach deutschem Recht strafbar gemacht. Verjährt wäre die Tat nicht, allerdings kann ich nicht beurteilen, ob eine Strafverfolgung überhaupt in Frage käme, da die Tat nicht in Deutschland begangen wurde (vermutlich eher nicht).
Bei einem Ehemann in dieser Konstellation automatisch vom "Vertrauten" zu sprechen, halte ich für anmaßend. Es mag sein, dass eine 16-Jährige, die hierher flüchtet, nichts anderes kennt als ihre arrangierte Ehe mit einem ihr womöglich vormals völlig fremden Mann, der eventuell auch noch wesentlich älter ist als sie, sie sich aber dennoch an diese Person auf eine ungute Art und Weise "gewöhnt" hat (vermutlich noch eher: abgefunden hat). Von einem Vertrauensverhältnis, das auf freiem Willen gründet, ist das aber weit entfernt.
Als erstes sollte man an dieser Stelle vielleicht mal festhalten, dass verheiratete Minderjährige die in Deutschland Asyl suchen eine Ausnahmeerscheinung sind. Und die die es gibt, sind in der Regel auch eher mit halbwegs Gleichaltrigen verheiratet und nicht 13 sondern eher 15 oder älter. Das sei nur mal gesagt, weil Naemi und Understanding wohl eher von der 13jährigen mit dem 40jährigen Ehemann ausgehen.
Gibt es so einen Fall überhaupt? Ich weiß es echt nicht, also falls da wer Informationen hat, teilt sie bitte mit uns.
Die Frage ist ja nun geklärt. 361 Kinder unter 14 Jahren sind verheiratet. Wie Du auch später selbst noch geschrieben hattest, ist vom Altersunterschied innerhalb dieser Ehen nichts herauszulesen.
Potenziell reden wir hier also von 361 Kindern, die von Erwachsenen sexuell missbraucht wurden oder werden könnten.
Auf die Masse der Flüchtlinge verteilt ist das selbstverständlich eine eher geringe Zahl. Wir reden aber trotzdem von 361 Einzelschicksalen, und das auch ohne über die zu reden, die unter 18 sind und in ihrer "Ehe" alles andere als sexuell selbstbestimmt leben. Für Letztere stimme ich Dir zu; da ist eine Pauschallösung kein vernünftiger Ansatz. Für die 361 Kinder kann es meines Erachtens aber nur eine Lösung geben.
Nö, kann man nicht. Es gibt in D ein Gesetzbuch, in dem man nachsehen kann. Und wer hier geboren wurde und aufwächst, der lebt mit diesen Gesetzen und ist mit ihnen vertraut. Wer hier frisch ankommt, der nicht. Ganz einfache Sache.
Das erste, was man tun sollte, ist den neuen Mitbürgern ein Grundgesetz in die Hand zu drücken, und eine Broschüre auszuhändigen, in denen die größten Unterschiede zu seiner Heimat aufgeführt sind.
Diese sollten verpflichtend zu lesen sein für jeden Neuankömmling. Er hat das Lesen und Verstehen dieser Dinge mit seiner Unterschrift zu quittieren. Erst DANN können wir erwarten, dass er sich daran hält. Und dann sollte es auch bestraft werden.
Aber ach, das kostet ja Geld, nicht wahr?
Das ist, mit Verlaub, großer Blödsinn. Ich bin überzeugt, dass die absolute Mehrheit der Deutschen schon mindestens 500 Mal gegen irgendeine Vorschrift verstoßen hat, ohne überhaupt zu wissen, dass eine derartige existiert. Es existieren über 100
Nebenstrafgesetze, allein 94 listet Dir Wikipedia auf. Und mit denen bist Du vertraut? Wohl kaum.
Warst Du schon mal im Urlaub, auf Studienfahrt oder zum Kurzaufenthalt im Ausland? Meinst Du, da gelten für Dich nur deutsche Gesetze, weil Du ja nichts anderes kennst? Teste es doch mal aus, viel Erfolg.
Jeder, der sich auch nur ansatzweise mit der deutschen Rechtsprechung auskennt, kennt diesen Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (
Ignorantia legis non excusat). Da Dir das offenbar nicht bewusst ist, spricht das stark dafür, dass Du mit unseren Gesetzen nicht ganz so vertraut zu sein scheinst, wie Du es uns Deutschen zuschreibst.