Wenn er ne richtig gute Spielesammlung hätte oder Sammlereditionen etc., dann wären diese erstmal in "Gefahr". Aber dank Steam/Origin/Uplay werden sie für den Gerichtsvollzieher vermutlich eh wieder wertlos, da die meisten Spiele ja accountgebunden sind. Und eine Weiterveräusserung der Spiele/des Accounts ist schwierig/sinnlos bis verboten.
Den Computer könnte der GV mitnehmen, müsste aber (vermutlich) für Ersatz sorgen... ebenso, wenn er den einzigen Fernseher mitnehmen möchte (da auf jeden Fall Ersatzgerät).
Hier geht es nämlich darum, dass der Schuldner das Recht auf Nachrichten etc. hat. In der heutigen Zeit zählt hier auch der PC mit rein, da er nicht nur für Nachrichten sondern auch für berufliche Zwecke genutzt werden kann. Auch die Arbeitssuche/Bewerbungen etc. laufen heute grösstenteils über das Internet... und daher wird dem Schuldner ein PC zugestanden.
Am besten gehst du einfach mal zu einer Schuldnerberatung, wenn bei dir die Finanzen im Argen liegen und fragst genau nach. Der Gerichtsvollzieher kommt ja auch eigentlich nur, wenn alle anderen Versuche der Gläubiger, dass du deine Schulden begleichst, fehlschlugen. Und dann muss ja schon eine ganze Weile was nicht in Ordnung sein. Denn eigentlich lässt sich sowas meist durch Ratenzahlung etc. in Ordnung bringen...