Wichtige Frage

doori

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Juli 2005
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Österreich
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habe mir letzte woche ein PC-Spiel gekauft! jedoch ist es der größte blödsinn! Habe die Rechnung noch! kann ich das spiel wieder zurück geben? und wenn ja was sage icch?!

kriege ich da das geld zurück? oder muss ich mir für den preis was anderes suchen
 
Hey doori,
klar kannst du deas Spiel zurück geben, wenn du denn Kassenbon noch hast. Du musst nichts sagen, sag einfach, dass das Spiel nichts für dich ist und gut ist.
Meist bekommst du das Geld zurück oder sie bieten dir an, dafür ein anderes Spiel auszusuchen.
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Pipi
 
Es liegt im Ermessen des Kaufhauses, das Spiel zurück zu nehmen und Dir das Geld wieder zu geben, oder einen Wertgutschein.

Natürlich kannst du versuchen es umzutauschen oder zurück zu geben und kaum ein Kaufhaus wird Dir dies verweigern. Aber ob ich dem Verkäufer nun unbedingt auf die Nase binden würde dass mir das Spiel nicht gefällt...

Du könntest ja ganz freundich fragen, ob es möglich ist das Spiel zurück zu geben, weil Dir Deine Ma zufällig das gleiche Spiel geschenkt hat und Du nun 2 hast.
 
Ich fürchte, dass Spiele nur in Originalverpackung zurückgenommen werden, wegen des Kopier-Schutzes :( Aber du kannst es ja mal versuchen. Ansonsten kannst du versuchen, es über Ebay loszuwerden. Wahrscheinlich kriegst du dann nicht den selben Betrag raus, den du für das Spiel bezahlt hast, aber immerhin...
 
Ich fürchte, dass Spiele nur in Originalverpackung zurückgenommen werden, wegen des Kopier-Schutzes :(

Die Erfahrung habe ich jedenfalls bisher gemacht. Das Spiel ist nicht mehr originalverpackt, also wird es nicht zurückgenommen. So verhält es sich auch mit CDs oder DVDs. Eine zeitlang wurde da auch bei solchen Käufen bei uns immer ein Infoblatt mitgegeben, dass solche Ware nur originalverpackt zurückgenommen wird bzw. umgetauscht werden kann.
 
hmm, kennt jemand die Gesetzeslage? Ich hab nämlich schon sehr oft gehört, das Kaufhäuser Bedingungen aushängen, die es eigendlich garnicht gibt. Aber da ich mich eigendlich immer gut informiere hatte ich noch nie so ein Problem.
 
Also ware jetzt bei dem Geschäft! Sie nehmen es nicht zurück! War in OVP und die Anleitung war auch dabei! habe gesagt das spiel geht bei mir nicht!

nein sie dürfen keine spiele umtauschen
 
Wie kann es originalverpackt sein, wenn du sagen kannst, dass es bei dir nicht geht? Um herauszufinden, ob ein Spiel läuft, muss man es doch aus der Verpackung (meist eine Klarsichthülle) nehmen, um dann aus der eigentlichen Verpackung die Spiel-CD zu entnehmen und diese dann in das Laufwerk zu legen.

Und wenn diese Klarsichthülle (mit Aufkleber für Preis etc.) beschädigt/ entfernt ist, ist das Spiel nicht mehr originalverpackt.
 
aber das spielt hatte nicht mal eine hülle darüber! war nur das wo die CD drinnen ist, und der preiskleber ist noch auf der verpackung
 
Öhm ... "weil es überhaupt nicht gut ist" .... tja, passiert. :lol:

Jedenfalls sind sie nicht verpflichtet, es deswegen zurück zu nehmen. Wenn du es nicht schaffst, hintenrum das Ding irgendwie zu verdrehen, siehts schlecht aus. Aber das hat sich ja nun eh erledigt, wenn du schon da warst. :ohoh:

Versuchs mal bei ebay ... :scream:
 
Dafür gibt es nunmal Zeitschriften und Internetreviews, das soetwas nicht passiert :\

Aber solang die Verpackung, Anleitung usw. dabei ist müssen sie es eigentlich zurücknehmen.

Sonst würde ich mal schaun ob es in deiner Nähe einen EPGames/Gamestop gibt, die nehmen Spiele Preowned, bekommste zwar nicht mehr alles zurück, kannst dir dann aber ein billigeres Spiel bei denen aussuchen.
 
Aber solang die Verpackung, Anleitung usw. dabei ist müssen sie es eigentlich zurücknehmen.
Umtausch
Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden.

Gewährleistung
Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn
  • sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,
  • sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet ,
  • sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf,
  • zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird.
ist aber ja nicht der Fall...

@doori: Wieviel hat das Spiel denn gekostet? Vielleicht kannst Du es jemanden zu Weihnachten schenken *g* Dann bekommst Du zwar kein Geld dafür, aber Du würde jemanden eine Freude machen... eventuell *ggg*
 
Gewährleistung
Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn
  • sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,
  • sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet ,
  • sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf,
  • zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird.
ist aber ja nicht der Fall...
Bei SCS dürfte das alles zutreffen. Ich bin nur nicht sicher, ob der Händler das auch so sieht.

Vielleicht ist es ja auch ein Kopierschutz auf der CD, der eine Installation verhindert. Das wäre auch ein Versuch, Gewährleistung, aber zumindest Umtausch zu schaffen.
Bei mir hat das mal funktioniert. Und es lag wirklich am Kopierschutz.
 
Hab vorhin mal bei ebay geguckt und da stand dieses spiel ein paar mal drin und auf die, die bald ausliefen war auch schon ganz gut geboten..
Wann hast dus denn bei ebay probier? Bevor du versucht hast es umzutauschen?
 

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