Kann mir jemand ein paar kaufmännische sachen erklären?

doori

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Österreich
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Hallo!

Habe bald Lehrabschlussprüfung in dem Beruf Bürokauffrau!

Kann mir jemand die Umsatzsteuer und die Vorsteuer erklären so das ich es kapiere?!? weis ned was ich dem prüfer sagen soll wenn er mjich fragt

danke!!!
 
Klar,

also die Vorsteuer, müsste 2400 in der Kontierung sein, wird immer bei einem Einkauf gebaucht, z.B. "Wir kaufen Rohstoffe auf Rechnung".
Das heißt dort wird dann die 2400 draufgebucht, sie ist die Mehrwertsteuer, diese wird nur beim Einkauf genutzt.
Die Umsatzsteuer hingegen wird bei einem verkauf gebucht, z.B. "wir verkaufen Rohstoffe, zzgl. UST" da wird dann die ust gebucht, diese nur beim Verkauf.
Ist so ganz einfach du musst dir nur merken, dass die 4800(UST) beim Verkauf und die 2400(VST) beim Einkauf gebucht werden.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
 
danke!

wie ich es verbuche weis ich aber ich kann wenn mich jemand fragt was ist die ust oder die Vst kann ich es nicht erklären
 
Huhu,

also Umsatzsteuer und Vorsteuer sind ja beides Mehrwertsteuer. Wenn du einkaufst, hast du für dich die Vorsteuer (kannst du dir so merken: ich kaufe ein, es wird gelieert und steht VOR meiner Tür = Vorsteuer).

Umsatzsteuer ist die Steuer die du bekommst, wenn du verkaufst, quasi "Umsatz machst".

Ich hoffe, ich konnte dir eib bisschen helfen, habe meine Ausbildung zur Bürokauffrau vor 2 Wochen beendet und das alles schon vergessen wollen. =)
 
Achso, hatte ich vergessen, du kannst auch sagen: "Was bei einem Verkauf für den Kunden die Umsatzsteuer ist, ist für den Lieferanten die Vorsteuer"


Und andersrum...
 
Mein Freund, der hier nicht selber angemeldet ist, schreibt:

Hi, ich bin grad in der Ausbildung zum Diplom Finanzwirt (FH).
Also generell handelt es sich ja um eine Netto-Allphasen Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.
Das heißt es wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis effektiv versteuert. Daher auch der Begriff Mehwersteuer. Der Unternehmer, versteuert also theoretisch nur den Mehrwert.
Im Endeffekt versteuert aber der Verbraucher den gesamten Kaufpreis, da der letzte Abnehmer in der Kette ist.

Umsatzsteuer entsteht nach vereinbarten Entgelten im Zeitpunkt des Umsatzes. Er bemisst sich generell nach allem, was der andere aufwendet um die Waren zu bekommen, abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 S. 1,2 UStG). Damit soll der Verbraucher besteuert werden. Von daher gibt es bei der Umsatzsteuer auch viele Steuerbefreiungen, da diese in ganz Europa harmonisiert ist. Das Umsatzteuerrecht ist also in den Grundzügen in ganz Europa gleich, was man von der Einkommensteuer o.ä. nicht behaupten kann.

Da die Erhebung von den einzelnen Privatpersonen aber zu aufwändig wäre, versteuern die Unternehmer die Umsatzsteuer.

Vorsteuer ist der Gegenpart. Wenn du einenen Gegenstand für dein Unternehmen kaufst, sollst du als Unternehmer nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden, weil du den Gegenstand ja nicht als letzter Verbraucher, sondern als Unternehmer verwendest. Diese Umsatzsteuer, die du als Vorsteuer bekommst, zahlen praktisch deine Kunden, da auf deinen Waren ja ein Gewinnaufschlag drauf ist, der alle deine Kosten, also auch die Kosten enthält, für die du Vorsteuer erhalten hast.

Es gilt nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG, dass du die Vorsteuer für Gegenstände bekommt, die du zu 100 % unternehmerisch nutzt. Keine Vorsteuer erhält man für Gegenstände, die man weniger als 10% unternehmerisch nutzt (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG). Dazwischen gilt ein Zuordnungswahlrecht, dass in den Abschnitten 190 ff. der Umsatzsteuerrichtlinien erklärt ist.
Das heißt du kannst dein Auto zu 100% dem Unternehmen zuordnen (wichtig nicht dem Betrieb, das ist Einkommensteuer, mmer Unternehmer in der Umsatzsteuer), obwohl du es nur zu 70% unternehmerisch nutzt. Das heißt du bekommst die gesamte Umsatzsteuer, die du gezahlt hast als Vorsteuer zurück.

Die 30% Privatnutzung versteuert man als unentgeltliche Wertabgabe in den Jahresabschlussbuchungen.

Man erklärt das ganze dann in Umsatzsteuervoranmeldungen und in einer aschließenden Jahreserklärung. Da trägt man Umsatzsteuer und Vorsteuer (mit Belegen zumeist) ein, und zahlt die Differenz oder, bei negativen Beträgen, bekommt die Differenz erstattet.

Nochmals als Schema zur Übersicht:
A kauft ein Auto für sein Unternehmen für 10.000€ + 1900€ USt von B, der ebenfalls Unternehmer ist und eine Rechnung ausgestellt hat.

A zahlt 11.900 € an B.
B zahlt 1.900 Euro an das Finanzamt, A erhält 1.900 Euro vom Finanzamt nach Umsatzsteuervoranmeldung.

Jetzt verkauft A das Auto weiter an C (Provatperson) für 20.000Euro +3800 Euro USt. A zahlt 3.800 Euro an das Finanzamt. C hat keinen Vorsteueranspruch, da dieser nur Unternehmern zusteht. C kann auch keine Umsatzsteuer ausweisen, falls er den Wagen mal verkauft.

Im Endeffekt halt A also 1.900 Euro bekommen und 3.800 Euro an das Finanzamt gezahlt. Er hat eine Differenz von 1.900 Euro, die der Differenz zwischen Einkauf- und Verkaufspreis * 19% entspricht. (20.000 - 10.000) mal 19% = 1.900 Euro.


Das Wichtigste zum Schluss:
Es erhalten nur Unternehmer Vorsteuer. Privatpersonen erhalten keine Vorsteuer, dürfen aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kauf von einer Privatpersosn kann folglich nie einen Vorsteuerabzug des Käufers nach sich ziehen, da sich Umsatzsteuer und Vorsteuerzahlungen innerhalb des Finanzamtes zwischen Unternehmern auf 0 ausgleichen. Es werden nur Verkäufe an Endverbraucher versteuert.

Weist eine Privatperson trotzdem Umsatzsteuer unberechtigt aus, schuldet er diese an das Finanzamt nach § 14 c UStG. Also nie eine Steuer, bei Verkauf von Privat an einen Unternehmer ausweisen.

Wenn du noch Fragen hast, frag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht ein wenig zu ausführlich Illusion? ^^

Ich mach ne Ausbildung zur Steuerfachangestellten - ist aber wirklich gut zamgefasst.
 
danke!

kann mir noch jemand Frei Haus, ab werk usw. erklären? was gibt es denn da noch alles??

und weis jemand was die Umsatzsteuervoranmeldung ist?!
 
Hast du kein BWL Buch oder Skripten oder so was ähnliches? Ich hab so Zeugs früher auch lernen müssen, und dann halt die Merksätze aus den Büchern dazu auswendig gelernt. Wenn man die Definitionen fünf mal abschreibt, hat man die intus.
 
ja schon aber ich kapiere es nicht wirklich ist frei haus das ich nichts zahle für den versand? oder was ist ab werk? ich muss es ihm ja in eigene worte erklären und nicht auswendig lernen! und dann kann ich nichts
 
Hallo,

Also ich will ja wirklich nicht so sein, aber hast du einfach schonmal Google benutzt?

Frei Haus, Incoterms generell

Ich weiß ja nicht worum es dir jetzt generell dabei geht, aber da stehen schon die wichtigstens Infos.

Nach der Voranmeldung kannst du auch selber gucken, vll schreibt mein Freund später noch was dazu, momentan ist er auf der Arbeit. Ich weiß auch nicht, ob das in Österreich alles 100% identisch ist.

Liebe Grüße
 
und Insolventz und Konkurs?? so das ich es verstehe

und garantie gewährleistung


"Insolvenz" ist wenn man Pleite geht und "Konkurs" ist eine Panzerabwehrrakete:
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz#.C3.96sterreichisches_Insolvenzrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/AT-5_Spandrel

Ernsthaft: Konkurs und Insolvenz sind das gleiche.

Garantie: Freiwillige Zugabe des Verkäufers
Gewährleistung: Gesetzliche Verpflichtung, dass man als Verkäufer bei einem Sachmangel haftet
 
nö unsere bücher sind echt nicht gut! und ich habe nur eine verkürzte lehre gemacht also habe ich das buch von der 1ten klasse nicht wo das drinnen steht!
 
Ich hatte damals an der WU in der Einführungsvorlesung ein Buch namens "ABC der Betriebswirtschaft" von einem gewissen Victor Mihalic.

Da waren all diese Dinge meiner Meinung nach recht gut und auf eine verständliche Art und Weise erklärt.

Wenn man das ganze nicht versteht, sollte man sich doch Quellen suchen, wo man das nachlesen kann, oder?
 

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