Mein Freund, der hier nicht selber angemeldet ist, schreibt:
Hi, ich bin grad in der Ausbildung zum Diplom Finanzwirt (FH).
Also generell handelt es sich ja um eine Netto-Allphasen Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.
Das heißt es wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis effektiv versteuert. Daher auch der Begriff Mehwersteuer. Der Unternehmer, versteuert also theoretisch nur den Mehrwert.
Im Endeffekt versteuert aber der Verbraucher den gesamten Kaufpreis, da der letzte Abnehmer in der Kette ist.
Umsatzsteuer entsteht nach vereinbarten Entgelten im Zeitpunkt des Umsatzes. Er bemisst sich generell nach allem, was der andere aufwendet um die Waren zu bekommen, abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 S. 1,2 UStG). Damit soll der Verbraucher besteuert werden. Von daher gibt es bei der Umsatzsteuer auch viele Steuerbefreiungen, da diese in ganz Europa harmonisiert ist. Das Umsatzteuerrecht ist also in den Grundzügen in ganz Europa gleich, was man von der Einkommensteuer o.ä. nicht behaupten kann.
Da die Erhebung von den einzelnen Privatpersonen aber zu aufwändig wäre, versteuern die Unternehmer die Umsatzsteuer.
Vorsteuer ist der Gegenpart. Wenn du einenen Gegenstand für dein Unternehmen kaufst, sollst du als Unternehmer nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden, weil du den Gegenstand ja nicht als letzter Verbraucher, sondern als Unternehmer verwendest. Diese Umsatzsteuer, die du als Vorsteuer bekommst, zahlen praktisch deine Kunden, da auf deinen Waren ja ein Gewinnaufschlag drauf ist, der alle deine Kosten, also auch die Kosten enthält, für die du Vorsteuer erhalten hast.
Es gilt nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG, dass du die Vorsteuer für Gegenstände bekommt, die du zu 100 % unternehmerisch nutzt. Keine Vorsteuer erhält man für Gegenstände, die man weniger als 10% unternehmerisch nutzt (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG). Dazwischen gilt ein Zuordnungswahlrecht, dass in den Abschnitten 190 ff. der Umsatzsteuerrichtlinien erklärt ist.
Das heißt du kannst dein Auto zu 100% dem Unternehmen zuordnen (wichtig nicht dem Betrieb, das ist Einkommensteuer, mmer Unternehmer in der Umsatzsteuer), obwohl du es nur zu 70% unternehmerisch nutzt. Das heißt du bekommst die gesamte Umsatzsteuer, die du gezahlt hast als Vorsteuer zurück.
Die 30% Privatnutzung versteuert man als unentgeltliche Wertabgabe in den Jahresabschlussbuchungen.
Man erklärt das ganze dann in Umsatzsteuervoranmeldungen und in einer aschließenden Jahreserklärung. Da trägt man Umsatzsteuer und Vorsteuer (mit Belegen zumeist) ein, und zahlt die Differenz oder, bei negativen Beträgen, bekommt die Differenz erstattet.
Nochmals als Schema zur Übersicht:
A kauft ein Auto für sein Unternehmen für 10.000€ + 1900€ USt von B, der ebenfalls Unternehmer ist und eine Rechnung ausgestellt hat.
A zahlt 11.900 € an B.
B zahlt 1.900 Euro an das Finanzamt, A erhält 1.900 Euro vom Finanzamt nach Umsatzsteuervoranmeldung.
Jetzt verkauft A das Auto weiter an C (Provatperson) für 20.000Euro +3800 Euro USt. A zahlt 3.800 Euro an das Finanzamt. C hat keinen Vorsteueranspruch, da dieser nur Unternehmern zusteht. C kann auch keine Umsatzsteuer ausweisen, falls er den Wagen mal verkauft.
Im Endeffekt halt A also 1.900 Euro bekommen und 3.800 Euro an das Finanzamt gezahlt. Er hat eine Differenz von 1.900 Euro, die der Differenz zwischen Einkauf- und Verkaufspreis * 19% entspricht. (20.000 - 10.000) mal 19% = 1.900 Euro.
Das Wichtigste zum Schluss:
Es erhalten nur Unternehmer Vorsteuer. Privatpersonen erhalten keine Vorsteuer, dürfen aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kauf von einer Privatpersosn kann folglich nie einen Vorsteuerabzug des Käufers nach sich ziehen, da sich Umsatzsteuer und Vorsteuerzahlungen innerhalb des Finanzamtes zwischen Unternehmern auf 0 ausgleichen. Es werden nur Verkäufe an Endverbraucher versteuert.
Weist eine Privatperson trotzdem Umsatzsteuer unberechtigt aus, schuldet er diese an das Finanzamt nach § 14 c UStG. Also nie eine Steuer, bei Verkauf von Privat an einen Unternehmer ausweisen.
Wenn du noch Fragen hast, frag.