Wellingtonnz
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Hallo.
Ich werde am 27. April 16 Jahre alt. Ich habe grad meinen Antrag vor mir liegen. Bei Künstlername habe ich "Wellingtonnz" eingetragen. Meine Eltern meinten, dass ich das nicht machen darf.
Mir ist schon klar, dass das mit dem Künstlernamen etwas ander gedacht ist zb. für ein Synonim oder für nen Sängername etc., aber verstoße ich damit gegen ne Vorschrift oder so? Ich meine die beim Landkreis können doch eh nicht wissen, ob ich unter dem Namen zb. auftrete oder?
Wellingtonnz
Ich werde am 27. April 16 Jahre alt. Ich habe grad meinen Antrag vor mir liegen. Bei Künstlername habe ich "Wellingtonnz" eingetragen. Meine Eltern meinten, dass ich das nicht machen darf.
Mir ist schon klar, dass das mit dem Künstlernamen etwas ander gedacht ist zb. für ein Synonim oder für nen Sängername etc., aber verstoße ich damit gegen ne Vorschrift oder so? Ich meine die beim Landkreis können doch eh nicht wissen, ob ich unter dem Namen zb. auftrete oder?
Wellingtonnz