Personalausweis- Künstlername

Wellingtonnz

Member
Registriert
September 2003
Alter
37
Ort
Calberlah
Geschlecht
M

Hallo.
Ich werde am 27. April 16 Jahre alt. Ich habe grad meinen Antrag vor mir liegen. Bei Künstlername habe ich "Wellingtonnz" eingetragen. Meine Eltern meinten, dass ich das nicht machen darf.
Mir ist schon klar, dass das mit dem Künstlernamen etwas ander gedacht ist zb. für ein Synonim oder für nen Sängername etc., aber verstoße ich damit gegen ne Vorschrift oder so? Ich meine die beim Landkreis können doch eh nicht wissen, ob ich unter dem Namen zb. auftrete oder?
Wellingtonnz
 
Nein, einen Künstlernamen darfst du nicht einfach so eintragen. Du musst nachweisen, dass du mit diesem Namen bekannt bist und am besten ist ein Nachweis, dass du den Namen beim Patent- und Namensamt registrieren hast lassen. Das kostet allerdings ein Kleinigkeit.
 
Du solltest zumindest ein Bild malen und darunter mit dem Künstlernamen unterschreiben - vielleicht reicht das aus. (Man kann's ja mal versuchen)

edit: hat "Zecke" Neuendorf auch gemacht, damit er seinen Spitznamen "Zecke" auf sein Trikot tragen durfte.
 
Simbastian schrieb:
Du solltest zumindest ein Bild malen und darunter mit dem Künstlernamen unterschreiben - vielleicht reicht das aus. (Man kann's ja mal versuchen)

edit: hat "Zecke" Neuendorf auch gemacht, damit er seinen Spitznamen "Zecke" auf sein Trikot tragen durfte.
Aber der hat, soweit ich weis, sein Bild auch verkauft(in der Fußgängerzone), um sich den Künsternamen eintragen zu dürfen.

Achja, seitdem er den bescheuerten Künstlernamen auf dem Trikot hat, kann ich ihn nicht ausstehen.
 
na ja, ich zeichne und schreibe viel, hab auch ein paar poster privat drucken lassen, zwei drei buchcover gestaltet, darf mans dann auch ? xD
 
Hmm, also wenn jemand sicher weiss, was man fuer den Eintrag eines Kuenstlernamens braucht, bitte her mit der Info!!
 
War es bei "Zecke" Neuendorf nicht so, dass er den Künstlernamen schon im Pass eingetragen hatte und diese Aktion mit den Bildern nur gemacht hat, damit er das auch auf dem Trikot stehen haben durfte...???

EDIT: Guck doch mal hier: http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article1171704.html#1171704

Hab ich in Google gefunden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das mit dem Künstlername ist eigentlich ganz einfach.

Man muß mindestens seit 2 Jahren bekannt sein und man muß Beweise für seine Bekanntheit vorlegen, wie Zeitungsausschnitte oder dergleichen.
 
Ok, aber was heisst jetzt Bekanntheit?! Muessen das unbedingt Zeitungsartikel sein, oder kann das auch was anderes sein?
 
Du musst halt nachweisen, dass du diesen Namen seit längerer Zeit benutzt und bekannt bist. Der Rest ist deiner Fantasie überlassen. Eine CD, Heftausschnitte, ein Vertrag mit einer Künstlerargentur, eine Urkund,e dass du den Namen markenrechtlich schützen hast lassen usw. EIn Beitrag in deiner Schülerzeitung z. B. wird nicht reichen. Der Künslername steht ja auch nicht aus Jux und Freude im Ausweis oder damit sich jeder seinen Nickname eintragen lassen kann. Im Zweifelsfalle weiss man doch selbst ganz genau, ob man unter einem Künstlername bekannt ist oder nicht und dann kann man es auch irgendwie nachweisen ;).
 
hm, meine freundin hat sich auch ihren künstlernamen eintragen lassen .. hatte nur einige bilder vorgewiesen. soll ich also bücher, bilder und poster da hinschleifen und denen auf den tisch knallen ? :idee:
 
Gute Frage... Schade, dass es da im Netz so wenig eindeutiges darueber gibt...
 

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