Sims 2 mit Nero und co?

Morgan la Fay

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Avalon
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Hallo!

Ich habe vor kurzem gelesen,dass Die Sims 2 nicht läuft, wenn CD-Brennprogramme wie Nero,Clone CD und noch ein weiteres, das ich jetzt aber vergessen hab ^^', auf dem PC installiert sind. Die Installation von Sims 2 geht zwar ohne Probleme, das Spiel lässt sich dann aber nicht starten.
Wisst ihr ob an der Geschichte etwas dran ist? Ich würde mir Sims 2 nämlich schon gerne kaufen,habe aber Nero am PC (war schon drauf,als wir ihn gekauft haben...) und will es auch nicht unbedingt deinstallieren :(
lg
Morgan la Fay
 
Hallo,
ja das stimmt. Allerdings scheint es zu reichen wenn man CloneCD deinstalliert. Ich habe Nero, Alcohol und Daemon Tools noch drauf und es läuft ;)
 
Ich hab Deamon Tools, Nero und Clone DVD. Hat keine Installationsprobleme gegeben. Hab mir schon sorgen gemacht, das ich es nicht installiert kriege...Aber klappt.
 
Bevor weitere User auf die Idee kommen ihre gesamte illegale Software hier aufzuzählen und darüber diskutieren wollen, womit es geht und womit nicht

lest euch bitte diesen Thread durch
 
Ich finds nur blöd das jeder sofort als Verbrecher dargestellt wird. Schließlich stellt nicht jeder mit Nero oder sonstigem Zeug illegale Kopien her. Vielleicht will ich damit nur Dateien sichern??
 
Hi,
es wird hier keiner als Verbrecher dargestellt, nur das Problem ist, das schon das betreiben des Programms CloneCD nicht mehr legal ist (weil CloneCD Kopiergeschütze CDs kopieren kann und dies ist nicht mehr erlaubt)!
CloneCD ist einfach verboten - da kann man nichts dran machen deswegen wirds auch nciht mehr in Deutschland verkauft.
Ein weiteres Problem ist, dass wenn man sowas öffentlich diskutiert, wie hier im Forum macht man sich auch Strafbar weil man eine Anleitung zum Brennen Kopiergeschützer Spiele gibt und das ist auch Verboten und wird als Sraftat ausgelegt, somit kann es für das Forum bzw die Verantwortlichen hier arge Probleme geben deswegen wird dagegen so "hart" vorgegangen!
mfg
schweiger

Gegen Nero kann man nichts sagen - damit kann man auch keine Geschützen CDs brennen und wenn man seine eigenen Daten sichert wird sich auch keiner darüber aufregen.
 
Hallöchen ich habe sim´s 2 instaliert und wen ich spielen möchte bekomme ich die meldung.............

CD/DVD-Emulationssoftware gefunden, CD/DVD-Emulationssoftware deaktivieren und spiel neu starten

habe schon alle viertuelle laufwerke deinstaliert aber nix geht da was muss ich nun noch machen damit ich endlich spielen kann????
 
schnubbbel schrieb:
Hallöchen ich habe sim´s 2 instaliert und wen ich spielen möchte bekomme ich die meldung.............

CD/DVD-Emulationssoftware gefunden, CD/DVD-Emulationssoftware deaktivieren und spiel neu starten

habe schon alle viertuelle laufwerke deinstaliert aber nix geht da was muss ich nun noch machen damit ich endlich spielen kann????
Guck mal bitte in deine Registry, vielleicht hängt da noch was:)

Danke schweiger1983:)
Den Ärger bekommen nicht die User, die darüber disskutieren, sonder wir, wenn wir Posts über illegale Software erlauben würden.:)
 
um das ma klar zustellen ......

Recht auf Privatkopie

Privatanwender dürfen Kopien von Musikstücken für den privaten Gebrauch nur anfertigen, wenn der entsprechende Tonträger – beispielsweise eine CD – nicht kopiergeschützt ist und man Inhaber des Originals oder einer zulässigen Kopie ist. Eine feste Anzahl erlaubter Kopien gibt es nicht; in der Regel werden bis zu sieben Stück geduldet.

Verbreitung von Privatkopien

Legale Privatkopien dürfen unentgeltlich an enge Freunde weitergegeben werden. Besitzt ein Dritter – kein Fremder – CDs ohne Kopierschutz, dürfen diese ebenfalls kopiert werden.

Sicherungskopie einer Software

Wurde eine Software rechtmäßig erworben, besteht das Recht auf eine Sicherungskopie – auch unter Umgehung des Kopierschutzes. Es dürfen aber keine Kopien an andere Personen – auch nicht an Familienmitglieder oder Freunde – weitergegeben werden.

Erwerb von Kopier-Software

Der private Kauf oder das rechtmäßige Herunterladen von Software, die einen Kopierschutz knacken kann, ist nicht strafbar.


Kopierschutz knacken

Das Urhebergesetz verbietet es, einen Kopierschutz zu knacken. Daraus leitet sich das Verbot ab, eine Kopie einer kopiergeschützten CD oder DVD zu machen. Ebenfalls untersagt: die Anwendung von Software, die den Kopierschutz aushebelt.


Verkauf von Privatkopien

Der Verkauf von Privatkopien, etwa über eBay, ist verboten


sooo nachzulesen
http://tomorrow.msn.de/pc/audiovideo/urhebergesetz?page=4


mfg Seawulf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
irgendwie hab ich so meine Zweifel an der Aussagekraft dieses Artikels:

Seawulf schrieb:
Sicherungskopie einer Software

Wurde eine Software rechtmäßig erworben, besteht das Recht auf eine Sicherungskopie – auch unter Umgehung des Kopierschutzes. Es dürfen aber keine Kopien an andere Personen – auch nicht an Familienmitglieder oder Freunde – weitergegeben werden.
weil eine Seite später steht folgendes:

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URHEBERGESETZ
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Verboten
_.gif
So machen Sie sich strafbar

Kopierschutz knacken

Das Urhebergesetz verbietet es, einen Kopierschutz zu knacken. Daraus leitet sich das Verbot ab, eine Kopie einer kopiergeschützten CD oder DVD zu machen. Ebenfalls untersagt: die Anwendung von Software, die den Kopierschutz aushebelt.

In meine Augen widerspricht sich das ganze...
mfg
schweiger
 
@schweiger1983 nur eine frage wenn du eine sicherungskopie MIT einem gängigen Kopierschutz anlegst knackst du damit den kopierschutz ? für mich isses auch irreführend aber was solls..... mir kann es auch keiner genau erklären :) sorry will es nicht weiter vertiefen sonst hab ich den Buhmann hrhr

mfg Seawulf
 
Hi,
wenn eine CD einen Kopierschutz hat - dann kannst du diese im Grunde nicht kopieren weil du solche Programme nicht bestizt die diesen Kopierschutz umgehen (weil die sind verboten..)!
Und eine Kopie mit Kopierschutz kannst du im Prinzip nicht erstellen weil das der Kopierschutz eigentlich verhindert.
Ich hoffe ich hab das jetzt halbwegs ordentlich zusammen bekommen und es ist immer noch verständlich...
Der Buhmann bist du nicht du hast hier eher einigen was gezeigt was seit letzten Jahr neu ist und viele nicht wussten.
mfg
schweiger


PS: Hab was intressantes gefunden:

Das Umgehen von Kopierschutz ist in Zukunft verboten Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat nun die kürzlich beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft.

Während es zulässig bleibt, von einem Computerspiel oder der Büro-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen, ist das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Auch werden Hilfsmittel, die zum Umgehen eines Kopierschutzes nötig sind wie Clone-Programme und manche Brennsoftware, verboten. Zusätzlich ist das Herunterladen von Programmen und Dateien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (wie den Tauschbörsen im Internet) für den privaten Gebrauch künftig rechtswidrig. Privatpersonen machen sich zwar nach der Novellierung des Gesetzes nicht strafbar, es drohen aber unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen der Industrie.

...


Als Folge hat Elaborate Bytes, Hersteller der bekannten und sehr verbreiteten Cloning-Software "CloneCD" nun bekannt geben, dass man aus rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung den Vertrieb von CloneCD in Deutschland einstellt und die Rechte an CloneCD an die in Antigua ansässige Firma "SlySoft" verkauft. CloneCD kann zukünftig dann nur noch über das Internet als Online-Version erworben werden, das Anwenden der Software ist aber in Deutschland nicht mehr erlaubt. Slysoft hatte vor einigen Monaten bereits die Rechte am DVD-Knacktool "Anydvd" erworben. Die DVD-Kopiersoftware "CloneDVD" wird jedoch in Zukunft weiterhin von Elaborate Bytes vertrieben. Im Gegensatz zu CloneCD ist CloneDVD nicht in der Lage, einen Kopierschutz zu knacken und erlaubt nur das Kopieren von DVD-Filmen ohne CSS-Verschlüsselung.


...



Quelle: www.hardwarejournal.de/urhebergesetz.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke dir für die Blumen :) Nehme das dann zurück aber sehe ein es ist nicht einfach zu verstehen wo man sich bewegt und oder wo man was legales noch macht und wo nicht.
ich mein ein recht auf Sicherungkopien GAB es NIE. Das war schon immer Untersagt zu kopieren.
ja dein Text stimmt das habe ich auch mal gelesen, NUR wunder ich mich dann das es eben ueberall anders lautet.


Denke mal damit THEMA geschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo! Wie sieht es denn mit dem Programm Virtual CD V. 4.5 aus? Läuft es damit oder macht das Spiel Probleme?
 
Hummel schrieb:
Bevor weitere User auf die Idee kommen ihre gesamte illegale Software hier aufzuzählen und darüber diskutieren wollen, womit es geht und womit nicht

lest euch bitte diesen Thread durch

Bevor du hier Sachen behauptest die vielleicht auch nicht stimmen - lies mal den Artikel hier durch:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51389

Clone CD ist vielleicht gar nicht sooo illegal. Nero sowieso nicht. Alkohol und Deomon Tools sind auch nicht illegal. Bitte macht euch nicht zum Büttel der Industrie. Cracks und Serials und so Sachen gehören hier nicht rein - stimme zu. - Aber ne Rüge zu erteilen wenn der Name Clone Cd fällt ist ziemlich EA in den Hintern gekrochen.
 
@Tikimaster,

danke den artikel kenn ich noch net :) kommt in meine sammlung vielen dank !!!

mfg Seawulf
 
Artikel von heise

SlySoft: CloneCD nicht illegal

Ein im Auftrag der Firma SlySoft[1], Anbieter der CD-Kopiersoftware CloneCD, erstelltes Gutachten kommt zu dem Resultat, dass die Software nicht gegen das novellierte deutsche Urheberrecht[2] verstoße. Seit der Novellierung des Urheberrechtgesetzes[3] im vergangenen Jahr wird CloneCD als rechtswidriges Hilfsmittel zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen eingestuft und Webseiten, die auf die Software verweisen, schon einmal im Auftrage der IFPI abgemahnt. Laut dem Gutachten stellten die bei Musik-CDs verwendeten Kopierschutzmaßnahmen jedoch keine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a Abs. 2 UrhG[4] dar, denn bereits jedes handelsübliche Brenn-Programm kann diese Musik-CDs kopieren, wenn das CD-Laufwerk die Daten auslesen kann. Auch CloneCD kopiere lediglich die zuvor ohne Einwirken von CloneCD durch die Hardware freigegebenen Daten, heißt es in einer Pressemitteilung des Herstellers.

Darüber hinaus kopiere CloneCD auch Software-CDs, was nach § 69a Abs. 5 UrhG[5] ebenfalls zulässig sei, da §§ 95a ff UrhG[6] hierauf nicht anwendbar seien, meint man bei Slysoft. Dass das Programm seit Version 5[7] auch Video-DVDs kopiert, dürfte indes kaum eine Beanstandung nach sich ziehen, denn CloneCD 5 kann -- ebenso wie alle anderen hierzulande erhältlichen DVD-Kopierer (z.B. CloneDVD, InstantCopy, DVD2one, Nero Recode) -- nur mit unverschlüsselten DVDs umgehen. Dass SlySoft selbst mit AnyDVD den passenden, in Deutschland illegalen CSS-Knacker anbietet, verschweigt der Hersteller an dieser Stelle vorsichtshalber.

Insgesamt kommt SlySoft zu dem Schluss, "CloneCD war in Deutschland also nie illegal". Aus diesem Grund will der Anbieter nun unter anderem gegen "Abzockanwälte" vorgehen.

Die gleichen Überlegungen dürfte auch der ursprüngliche Hersteller der Software, Elaborate Bytes, bereits vor In-Kraft-treten des Urheberrechts im September 2003 angestellt haben. Dennoch entschied sich die Firma damals wohlweislich, auf den CloneCD-Vertrieb in Deutschland zu verzichten und die Software an das in Antigua registrierte SlySoft zu verkaufen. Ob die in dem neuen Gutachten von Slysoft vertretenen Ansichten vor dem deutschen Urheberrecht Bestand haben, könnten letztlich nur die Gerichte entscheiden.
(vza[8]/c't) (vza/c't)


URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51389

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.slysoft.com
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/40265
[3] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
[4] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html
[5] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__69a.html
[6] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/BJNR012730965BJNG002501377.html
[7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/49644
[8] mailto:vza@ct.heise.de

Wer also behauptet das Clone CD illegal sei, sollte sich einfach mal mit den Anwälten von SlySoft in Verbindung setzen und das mit denen ausdiskutieren. Damit dürfte das Thema Clone CD und Abmahnung wegen dessen Erwähnung vom Tisch sein.
 
Seawulf schrieb:
Kopierschutz knacken

Das Urhebergesetz verbietet es, einen Kopierschutz zu knacken. Daraus leitet sich das Verbot ab, eine Kopie einer kopiergeschützten CD oder DVD zu machen. Ebenfalls untersagt: die Anwendung von Software, die den Kopierschutz aushebelt.
Also bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, wenn man mit einem geeigneten Programmen ein CD-Image macht, um es z.B. mit Virtual-CD (legal) zu mounten (klappt nicht bei jedem Image). Solange ich das Image nicht auf eine CD/DVD brenne, ist der Fall nach dem UrhG nicht eindeutig definiert. Strafbar macht man sich auf jeden Fall, wenn dabei der Programm-Code verändert wird, um z.B. die Kopierschutzabfrage zu entfernen.

Aussage meines Schullungsleiters zum CSM (Certified Software Manager)

Edit: Damit ist auch die Anwendung des Nacktpachtes eine Urheberrechtsverletzung, weil die Sims2.exe verändert wird. Der Nacktpatch verstößt gegen geltendes Urherberrecht. Dies wird allerdings seltsamerweise hier geduldet.

PoohBear
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, da ist was dran PuuhBear...
Aber ein Nackt - Patch wird eher Geduldet als ein Patch der Raubkopien zum laufen bringt. Im Prinzip schadet der Nackt Patch EA oder so nicht - was aber ein NOCD Crack tuen kann.

@Tikimaster:
Okay in einen geb ich dir Recht - CloneCD ab der Version 5.xxx könnte wieder legal werden - was es aber noch lange nicht ist!
Denn wenn ich diesen ARtikel richtig verstanden hab umgeht nur AnyDVD denn Kopierschutz aber nicht CloneCD selbst. Wobei das sich wiederrum nur auf die DVD's bezieht und es weiter berborgen bleibt was mit CD's ist!?
Daher solange es keine gültigen Gerichtsurteile gibt bleibt CloneCD verboten!
Denn dies steht auch noch in diesem Artikel:
Ob die in dem neuen Gutachten von Slysoft vertretenen Ansichten vor dem deutschen Urheberrecht Bestand haben, könnten letztlich nur die Gerichte entscheiden.
mfg
schweiger
 

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