Frage zu "Lebenslänglich"

|Micha|

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Hi!
Kann mir einer erklären warum die Strafe "Lebenslänglich" heißt, wenn sie nur 25 jahre andauert? Das würde doch heißen, dass ein 20 jähriger mit 45 schon wieder frei ist. Normalerweise müsste doch die Strafe wirklich lebenslänglich gehen, also bist der typ abkratzt. Da hört es sich doch besch**ert an, wenn jemand 2 mal lebenslänglich bekommt?
Wer hat sich das ausgedacht?
 
Auszug aus http://www.lexexakt.de/glossar/lebenslang.php Das StgB sieht für schwere Verbrechen lebenslange Haft vor. So z.B. für Mord, Totschlag in besonders schweren Fällen, Raub mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Lebenslänglich bedeutet grundsätzlich lebenslang im Wortsinne.

Liegen aber die Voraussetzungen des § 57a StGB vor:
  1. Verbüßung von 15 Jahren
  2. keine besondere Schwere der Schuld
  3. kein entgegenstehendes Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit
  4. Einwilligung des Verurteilten
so setzt das Gericht die Vollstreckung der Reststrafe auf Bewährung aus.


Was stimmt denn nun? Ich dachte immer es wären 15 Jahre? :confused:
 
Hallo

Im Internet habe ich dazu jetzt leider nichts passendes gefunden, jedoch bin ich mir sicher, dass auch geprüft werden muss, ob derjenige auch nach 15, 20, 25 Jahren entlassen werden kann. Wenn weiterhin eine Gefahr für die Bevölkerung besteht, wird derjenige dann, meine ich, auch nicht entlassen.

Auch muss man bedenken, dass dieser Begriff des "lebenslänglich" noch aus einer Zeit kommt, wo die Leute vielleicht durchschnittlich ca. 60 Jahre alt geworden sind. (Wenn dieser Begriff nicht schon noch eher geprägt wurde.)
Dies hieß also damals, wenn jemand mit 30 Jahren zu Lebenslanger Haft verurteilt wurden, und dann nach 25 Jahre entlassen wurde, er schon 55 Jahre alt war. Und dann schon kurz vorm Tod stand.


Edit:
Maukätzchen schrieb:
Auszug aus http://www.lexexakt.de/glossar/lebenslang.php Das StgB sieht für schwere Verbrechen lebenslange Haft vor. So z.B. für Mord, Totschlag in besonders schweren Fällen, Raub mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Lebenslänglich bedeutet grundsätzlich lebenslang im Wortsinne.

Liegen aber die Voraussetzungen des § 57a StGB vor:
  1. Verbüßung von 15 Jahren
  2. keine besondere Schwere der Schuld
  3. kein entgegenstehendes Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit
  4. Einwilligung des Verurteilten
so setzt das Gericht die Vollstreckung der Reststrafe auf Bewährung aus.


Was stimmt denn nun? Ich dachte immer es wären 15 Jahre? :confused:
Ah ja, sowas habe ich eben gesucht. Das ganze bedeutet also, wenn alle der 4 genannten Bedingungen zutreffen, der Verurteilte bereits nach frühstens 15 Jahren entlassen werden darf. Der Rest der Freiheitsstrafe, wird dann auf Bewährung ausgesetzt, dass bedeutet, wenn sich derjenige dann wieder eine Straftat begeht, er den Rest der Strafe, also bis zum Ende seines Lebens, im Gefängnis absitzen muss.

Lebenslänglich ist also schon lebenslänglich, man darf nur nach frühstens 15 Jahren entlassen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Judgeofhell schrieb:
Hi!
Kann mir einer erklären warum die Strafe "Lebenslänglich" heißt, wenn sie nur 25 jahre andauert? Das würde doch heißen, dass ein 20 jähriger mit 45 schon wieder frei ist. Normalerweise müsste doch die Strafe wirklich lebenslänglich gehen, also bist der typ abkratzt. Da hört es sich doch besch**ert an, wenn jemand 2 mal lebenslänglich bekommt?
Wer hat sich das ausgedacht?
Im deutschen Strafrecht heißt es "lebenslang" und nicht "lebenslänglich". http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe klärt fast alle Fragen.
 

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