Bitte Hilfe wegen Abzocke - web.de

Ermac

Newcomer
Registriert
März 2009
Nabend,

Ich habe ein Problem mit Web (Mail) ich wollte mich einloggen und dan stand dort :
Ihr WEB.DE-Zugang wurde gesperrt Sehr geehrter Kunde,

leider konnten wir trotz mehrfacher Aufforderung keinen Zahlungseingang zu den angemahnten Forderungen verzeichnen. Wir sehen uns daher gezwungen, Ihren WEB.DE Zugang zu sperren und die Forderung an eines unserer Inkassobüros zu übergeben. Eine separates Schreiben geht Ihnen per Post zu. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an das zuständige Inkassobüro



Ich habe bei Web nichts gekauft und auch nicht im WebClub angemeldet.Ich bin auch nicht sicher ob ich mich irgendwo registiert habe mit Kosten, und wenn kann was passieren? Also ich bin ja erst 14 und ich kann noch garkeine Verträge abschließen, ist dan der Vertag dadurch nichtig?
Oder kanns sein das meine Eltern dafür haften?
Bitte um hilfe:confused: mfG. Ermac
 
Hast du vielleicht irgendeinen Probemonat von Web.de oder so etwas in der Art angenommen? Diese verlängern sich ohne Kündigung meist automatisch und dann wird's teuer.
 
Ich hab auch vor kurzen bemerkt, wenn ich mich eingeloggt habe, war das design halt alles auch so orange, das war sonst nie so, heisst das eigl. das ich im WebClub teilgenommen habe oder halt art wie premium?

ProbeMonat ich bin nicht sicher ich glaub halt das mit den WebClub doch gemacht habe, bin mir aber nicht sicher halt.
 
Web.de scheint laut Google-Suche nach "Mahnung + web.de" gerne solche krummen Sachen zu drehen. Das mit dem Abo kann ziemlich schnell gehen. Beim Einloggen auf web.de wird man manchmal mit "Probemonaten" und "Geburtstagsgeschenken" zum Abo gedrängt. Nicht genau geschaut und es ist passiert.

Rechtsexperte bin ich keiner, deswegen Folgendes als nicht 100% sicher betrachten:

Falls dies also ein Abonnementvertrag ist, ist er unter 18 Jahren ohne elterliche Zustimmung ungültig.
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Ist diese gegeben, es geht um eine einmalige Leistung (kein Abo) und der geforderte Betrag ist eher gering, so könnte der "Taschengeldparagraph" zutreffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Hintergrund orange ist/war, hast du dich wohl im Web.De-Club angemeldet, wenn auch ohne Absicht. Hattest du vor kurzem Geburtstag? Denn als "Geschenk" bekommt man dafür ein Jahr kostelose Mitgliedschaft, wenn man anschließend aber nicht von selbst kündigt, läuft es kostenpflichtig weiter. Vll. hast du ja vor einem Jahr das Abo angenommen und jetzt ist es abgelaufen. Hast du sonst keine Mahnung von Web.de bekommen? Da müsste nämlich eigtl. draufstehen, worauf sich die Kosten beziehen.
 
also stimmt ich kann mich etwas errinern, wo ich geburtstag hatte am 5. oktober da bekam ich eine mail für monat gratis geschenk oder so, ich weiß nicht ob ich es angenommen hab oder nich, glaub ja, es war niemals ne absicht da beizutreten im club.
aber was kann nun für konsequenzen haben wenn ich nicht zahlte oder so.
weil ich hab mich sehr sehr seldent mal eingeloggt und wusste nicht das ich ne rechnung bekam.
 
Ach so, die Rechnung hast du also per Email vom Web.de bekommen? Hmm, ok. Ich würde dir zuerst dazu raten, das ganze zu kündigen. Aber soweit ich weiß, geht das nur schriftlich. Eine Mail oder ein Mausklick würden dafür leider nicht reichen. Sag das deinen Eltern, schreibe eine Kündigung und schicke es dahin. Für die Rechnungen kannst du ja nicht verantwortlich gemacht werden, da du ja noch minderjährig bist.
 
na ups hab mich etwas auch verschrieben, also ich weiß nicht das ich überhaupt ne rechnung bekommen habe weil der login berreich gesperrt is bei der email adresse
 
Nein, mit meinem laienhaften Verständnis denke ich eher an keine Kündigung.
Kündigen kann man ja nur wenn vorher ein Vertrag wirklich zustande gekommen ist. Und wenn ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist, muss doch an sich auch der vertraglichen Verpflichtung nachgekommen (=gezahlt) werden. Kündigen hieße dann nicht, dass man nicht trotzdem zahlen muss. Ein Vertrag ist hier aber hier nicht zustande gekommen, wenn die Eltern nicht zustimmen.

Am besten in einem Verbraucherschutzforum nachfragen oder googlen, wie man in einem solchen Fall sinnvollerweise und korrekt vorgeht.
 
Nein, mit meinem laienhaften Verständnis denke ich eher an keine Kündigung.
Kündigen kann man ja nur wenn vorher ein Vertrag wirklich zustande gekommen ist. Und wenn ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist, muss doch an sich auch der vertraglichen Verpflichtung nachgekommen (=gezahlt) werden. Kündigen hieße dann nicht, dass man nicht trotzdem zahlen muss. Ein Vertrag ist hier aber hier nicht zustande gekommen, wenn die Eltern nicht zustimmen.

Am besten in einem Verbraucherschutzforum nachfragen oder googlen, wie man in einem solchen Fall sinnvollerweise und korrekt vorgeht.

Man schließt ja auch keinen direkten Vertrag ab. Wenn man Geburtstag hat, bekommt man als Geschenk einen "Gratismonat" beim Web.de-Club. Man muss dieses Geschenk nicht annehmen. Wenn man aber beitritt und nur für den Gratismonat dabeibleiben will, muss man innerhalb einer bestimmten Zeit das Abo "kündigen" oder eben beenden und zwar per Post. Wenn man das nicht tut, läuft es automatisch weiter. Ab dem 2. Monat muss man dafür allerdings zahlen.
 
Eigentlich ist es schon ein Vertrag. Und das ein Minderjähriger keinen Vertrag abschließen kann, stimmt so auch nicht ganz.

Die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht stellt sich aus Sicht eines Dritten - hier der Genealogie Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen des Minderjährigen dar.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben und ebenfalls bereits eine eigene Ahnenhomepage angelegt haben.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Der Text stammt aus einer E-Mail von Genealogie, was auch Abzocke ist. Damals bin ich darauf reingefallen, musste aber nicht zahlen, weil die Firma keine seriöse ist.

Bei Web.de bin ich mir nicht sicher. Wenn du das Angebot wirklich angenommen hast, dann kann man hier fast garnicht mehr von einer Abzocke sprechen.

Ich würde dir raten, dass du eine Verbraucherschutzzentrale oder ein Verbraucherschutzforum aufsuchst, und dich dort beraten lässt.
 
@Ermac: Ich würde nur dringendst davon abraten eine Kündigung zu schreiben! Diese würde nämlich implizieren, dass man das Vertragsverhältnis und die damit verbundenen Forderungen anerkennt. Ist ja auch logisch, schließlich kann man einen Vertrag nur dann kündigen, wenn er rechtskräftig geschlossen wurde. Man sollte aber vielmehr dahingehend argumentieren, dass gar kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.

Du selbst solltest da sowieso gar nicht tätig werden. Besprich das mit Deinen Eltern und sag denen so genau wie möglich, was Du da bekommen hast und was Du wo gemacht hast - dieses "Ich bin nicht sicher... oder so..." ist nämlich ganz großer Mist, sorry. Dann informiert Ihr Euch, wie das bei diesem Web-Club wirklich abläuft, also ob das "Abzocke" ist (versteckte Kosten usw.) und wie in ähnlichen Fällen (Minderjährigkeit) erfolgreich vorgegangen und argumentiert worden ist.

Der Text stammt aus einer E-Mail von Genealogie{...}
Das sollte einem ja auch schon alles sagen, oder? Natürlich versuchen die das so hinzustellen, dass es rechtskräftig ist. Nach meinem Rechtsverständnis ist das allerdings völliger Bullshit. Die Vorstellung, Eltern könnten generell den Rechtsgeschäften ihres nicht geschäftsfähigen Kindes zustimmen (durch konkludente Zustimmung!), ist völlig irrwitzig. Eine Zustimmung im vertragsrechtlichen Sinne (egal ob konkludent oder nicht) erfordert immer, dass man weiß, was man da eigentlich zustimmt - bei einer Kunstauktion hat man ja auch nicht gleich einen Picasso an der Backe, nur weil man sich gedankenversunken an der Nase gekratzt hat...

Dass man als Teenager so aufmerksam sein sollte, dass einem sowas nicht passiert, ist davon allerdings unbenommen.
 
Ich weiß nicht, ob diese Seite hilft, aber ich stell sie einfach mal rein.
http://www.heise.de/ct/Unserioese-Rechnungen--/artikel/126234

Der Vertrag ist nichtig, weil du nur begrenzt geschäftsfähig bist.
Ich hatte ein ähnliches Problem und habe dann einfach einen der Musterbriefe ganz unten abgeschickt, danach hatte ich meine Ruhe.
Ich hoffe, dass hilft dir. :)
 

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