Ich vermute, Du beziehst Dich da auf die "Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen" nach § 69d (2) UrhG.
Dort heisst es "Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die...