Mein PC nimmt keine Cds mehr an!

Simsi@Franzi

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hi,
also ich hab folgendes problem, und zwar mein PC nimmt keine CDs mehr an. Er nimmt nur noch gebrannte Cds an. Wenn ich eine Originale Cd renlege dann kommt da ein kästchen, wo drin steht;
Medium kann nicht anerkannt werde, es ist nicht formatiert oder eventuel beschädigt.
Oder es kommt, wenn ich sims oder so spielen will.
Bitte legen sie die richtige Cd in das Laufwer und starten sie ihr versuch erneut!
Meine Daten vom PC (is ein Wndows XP)
AMD Sempron(tm) 2400+
1,67 GHz, 768 MB RAM

Gruß Franzi
P.S.: Danke schon mal im vorraus
 
Hallo,
Du koenntest es mal mit einer Reinigungs-CD versuchen. Das ist eine CD mit einem winzigen Buerstchen auf der Unterseite, das den Laserkopf des Laufwerks reinigt. Ansonsten wuerde ich mal auf der Internetseite des Herstellers des Laufwerks nach einer aktuellen Firmware schauen und diese gegebenenfalls installieren. Das koennte das Leseverhalten des Laufwerks auch verbessern.

Gruß
Skop
 
hi,
danke für deine antwort! Ja ich muss mal gucken ob ich eine reinigungscd finde, weißt du ungefähr wie teuer so eine cd ist?
gruß franzi
 
Werden nur noch Sims CDs nicht mehr anerkannt oder auch andere Original-CDs?

Wie heißten das CD-Rom LW (Schau mal in den Gerätemanager)

Vielleicht hat der Hersteller für dein LW ein Treiberupdate draußen.
 
es werden auch andere original cds nicht mehr angenommen,
da muss ich mal gucken was für ein cd-rom laufwerk ich habe.
kann man nicht auch irgendwie soein test machen? irgendwas mit einen test in der systemsteuerung oder so?
gruß franzi
 
Skop schrieb:
Du koenntest es mal mit einer Reinigungs-CD versuchen. Das ist eine CD mit einem winzigen Buerstchen auf der Unterseite, das den Laserkopf des Laufwerks reinigt.
Kein guter Tip - ein Faustschlag ins Gesicht wird auch nicht gesünder nur weil die schlagende Person eine Zahnbürste in der Hand hat...

Wenn wirklich die Linse verdreckt ist (unwahrscheinlich, denn gebrannte CDs haben schlechtere Reflektionseigenschaften als gepresste) sollte man das Laufwerk aufschrauben und sie mit einem Wattestäbchen und einem Tropfen Wasser oder auch Spucke reinigen (Ja, Spucke! Benzin o.ä. kann die Linse angreifen und trüb machen wohingegen irgendwelche Reste aus Leitungsheimer Naturquell oder Spucke hier völlig harmlos sind). Dann bemerkt man auch wie beweglich die Linse da rumschlackert und dass so eine Reinigungs-CD fatale Auswirkungen haben kann.

Wahrscheinlich ist das Laufwerk aber eh hin.
 
Hallo,

habe Gestern dieses Problem auch von einer Bekanntin gemeldet bekommen. Sie hat Sims 2 (DVD-Version) installiert und könnte es nicht starten. Sie bekommt : Legen Sie bitte die korrekte CD ein. Wobei mir dann aufgefallen ist, das gar keine CD´s mehr erkannt werden. Sims 2 deinstalliert, Windows neugestartet --> CD´s werden wieder erkannt.

Was mich jetzt nur interessiert ob du das Problem evtl. auch so hast?
Wenn Ja, kann es dann sein, das dies ein Bug von Sims 2 ist?

Bin auch noch dabei den Fehler auszugrenzen. Falls es das gleiche Problem sein sollte, werde ich die Lösung noch nachtragen.
 
Simsi@Franzi schrieb:
Medium kann nicht anerkannt werde,

hey du das hatte ich nach der Installation von Pets auch.. nur meiner nimmt mir keine gebrannten DVD´s mehr an, nur noch originale. An CD´s nimmt er allerdings alles an.

Mein 2. Vorgesetzer (hat ne eigene Computerfirma) meint: das laufwerk is defekt durch das zu lange spielen.
Hatten erst vermutet das ein Treiber fehlt aber das is nicht so....

Aber bei mir ist es auch ein Laptop.

vll konnte ich dir en bissle weiterhelfen.

LG Die Simse
 
Simsine006 schrieb:

nach meinem wissen, machen diese Reinigungs Cds nur das Laufwerk kaputt!!!

chinakracher911 schrieb:
naja, ich kann nur empfehlen, images zu erstellen und damit zu installieren/spielen. ist wesentlich leiser, komfortabler und schont die laufwerke
Hierfür muss das Laufwerk aber in der Lage sein die Cds/DVDs 1:1 zu kopieren,
also auch denn Kopierschutz, da sonst das Spiel nicht starten will. Hierfür würde man dann wieder, wenn es nicht funktioniert, einen no cd/dvd crack benutzen, aber das ist ja wie man weiß illegal...

Simsi@Franzi schrieb:
irgendwas mit einen test in der systemsteuerung oder so?
gruß franzi

das leichteste testen ist das du mit dem explorer einfach mal dateien kopierst oder mal nachschaust ob windows die cd überhaupt erkennt.
Und Tools zum prüfen des Laufwerks gibs so einige..
Wie nero, weiß jetzt keine freeware ...

Hoffe das alles hilft :)
:hallo:
 
hi,
sorry das ich mich erst jetzt melde, Also na dann fange ich mal an! Ich habe festgestellt das ich ein virus auf meinem PC habe, den gleichen hat mein Vaters Pc auch, und der nimmt auch keine cds mehr an. Also denke ich mal das es an dem virus liegen muss, wenn nicht dann muss ich eure ratschläge mal befolgen.

Hallo,

habe Gestern dieses Problem auch von einer Bekanntin gemeldet bekommen. Sie hat Sims 2 (DVD-Version) installiert und könnte es nicht starten. Sie bekommt : Legen Sie bitte die korrekte CD ein. Wobei mir dann aufgefallen ist, das gar keine CD´s mehr erkannt werden. Sims 2 deinstalliert, Windows neugestartet --> CD´s werden wieder erkannt.

Was mich jetzt nur interessiert ob du das Problem evtl. auch so hast?
Wenn Ja, kann es dann sein, das dies ein Bug von Sims 2 ist?

Bin auch noch dabei den Fehler auszugrenzen. Falls es das gleiche Problem sein sollte, werde ich die Lösung noch nachtragen.

das prroblem bei mir ist, wenn ich die sims 2 deinstalliere, dann kann ich gleich alles vergessen, ich habe von meine freundin die sims 2 istalliert und habe seitdem mit open for business gespielt. Weil meine 1. cd nimmt er da nicht an.
das mit den cd laufwerk kam aber erst als ich mir das mini erweiterungspack (glamour) installiert habe. Aber das hab ich schon deinstalliert.
Gruß Franzi
 
Michael11 schrieb:
Hierfür würde man dann wieder, wenn es nicht funktioniert, einen no cd/dvd crack benutzen, aber das ist ja wie man weiß illegal...
Wieso? Hab doch das Original gekauft. Da kann ich auch bitteschön allein entscheiden, ob ich diese dämliche DVD ständig einlegen will. Ich hasse bevormundet werden. :mad:

- Yashia
 
Yashia schrieb:
Wieso? Hab doch das Original gekauft. Da kann ich auch bitteschön allein entscheiden, ob ich diese dämliche DVD ständig einlegen will.
Na, dann entscheide es doch alleine! ;) Obwohl die meisten bzw. praktisch alle Forenbetreiber in DE Diskussionen über NoCD-Cracks usw. verbieten, gilt das Gesetz, das die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes unter Strafe stellt, schlicht und ergreifend nicht für Software, zumal man trefflich darüber streiten kann, ob sowas wie Safedisc ein Kopierschutz ist.
 
SimSonic schrieb:
Sei bitte mal so nett und nenne mir eine Vorschrift, die § 95a UrhG aushebelt.
§69a (5) UrhG: "Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."

Das war ja einfach! :)
 
Buzzler schrieb:
§69a (5) UrhG: "Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."
Das war ja einfach! :)
jo - das war wirklich einfach. =)

Jetzt bleibt aber noch die Frage, was mir das nützen würde, wenn ich einen No-CD Crack benutzen wollte, weil dadurch mindestens das exklusive Bearbeitungsrecht des Urhebers nach § 69c (2) UrhG verletzt wird. Sinngemäß: "Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht [...] (2) die Bearbeitung [...] und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms [...] vorzunehmen."

Und wenn ich ein Image auf der Platte anlegen wollte, stünde mir dabei § 69c (1) UrhG im Weg, weil "Vervielfältigung [...] mit jedem Mittel und in jeder Form" auch eine Kopie auf eine Festplatte abdeckt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@SimSonic: Hast Recht, da hört es auch schon auf, einfach zu sein. Ich nehme meine ursprüngliche Aussage schonmal vorsorglich zurück, da ich mir überhaupt nicht sicher bin, was jetzt erlaubt ist. ;)

Vervielfältigung zur Erstellung einer Sicherungskopie ist zunächst mal erlaubt und zu diesem Zweck darf man auch den Kopierschutz umgehen (Auslegungssache), allerdings ist die Chance, von einer mit SD4 versehenen Programm-CD eine funktionsfähige Kopie zu erstellen, verschwindend gering. Die Frage, die sich mir folgerichtig stellt: Ist es bestimmungsgemäßer Gebrauch gemäß §69d(1), wenn man den Programmcode "bearbeitet", damit das Programm auch mit einer unvollständigen Sicherungskopie (d.h. Daten vorhanden - ungültige EFM-Wörter aber nicht) funktioniert? Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, den Kopierschutz zu umgehen, ohne den Programmcode zu verändern und da sehe ich jetzt erstmal nichts, was dagegen spricht?!
 
Buzzler schrieb:
@SimSonic: Hast Recht, da hört es auch schon auf, einfach zu sein. Ich nehme meine ursprüngliche Aussage schonmal vorsorglich zurück, da ich mir überhaupt nicht sicher bin, was jetzt erlaubt ist. ;)

Vervielfältigung zur Erstellung einer Sicherungskopie ist zunächst mal erlaubt und zu diesem Zweck darf man auch den Kopierschutz umgehen (Auslegungssache), allerdings ist die Chance, von einer mit SD4 versehenen Programm-CD eine funktionsfähige Kopie zu erstellen, verschwindend gering. Die Frage, die sich mir folgerichtig stellt: Ist es bestimmungsgemäßer Gebrauch gemäß §69d(1), wenn man den Programmcode "bearbeitet", damit das Programm auch mit einer unvollständigen Sicherungskopie (d.h. Daten vorhanden - ungültige EFM-Wörter aber nicht) funktioniert? Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, den Kopierschutz zu umgehen, ohne den Programmcode zu verändern und da sehe ich jetzt erstmal nichts, was dagegen spricht?!

Und was ist jetzt ein No-CD-Crack? Warum ist der eigentlich tatsächlich so illegal. Ich weiß zwar, dass das illegal ist, aber ich benutz sowas trotzdem. Ich stehe einfach auf meine Entscheidungsfreiheit, ob ich CD/DVD drin haben will oder nicht. Ausserdem schade ich ja niemandem damit. Mal davon abgesehen, dass meine DVD länger lebt, weil ich sie nicht ständig rein und rauswürge.

- Yashia
 
Yashia schrieb:
Und was ist jetzt ein No-CD-Crack? Warum ist der eigentlich tatsächlich so illegal. Ich weiß zwar, dass das illegal ist, aber ich benutz sowas trotzdem.
IANAL aber soweit ich weiß ist der nicht illegal (im strafrechtlichen Sinne), verletzt aber zumindest dann die Rechte des Rechteinhabers, wenn er allein zur "Umgehung technischer Programmschutzmechanismen" verwendet wird bzw. der Rechteinhaber kann von Dir verlangen, den nicht mehr zu benutzen und dies ggfs. zivilrechtlich durchsetzen.
Wie es im Zusammenhang mit Sicherungskopien aussieht, ist mir allerdings nicht ganz klar und eindeutige Infos sind anscheinend im WWW Mangelware.
 
Buzzler schrieb:
Vervielfältigung zur Erstellung einer Sicherungskopie ist zunächst mal erlaubt
Ich vermute, Du beziehst Dich da auf die "Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen" nach § 69d (2) UrhG.
Dort heisst es "Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist."

Wenn ich nun eine "Sicherungskopie" anlegen wollte würde ich an der Bedingung "für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich" scheitern, denn dieses Erfordernis liegt nicht vor. Für den Fall, dass meine Originaldatenträger beschädigt werden, bietet die Electronic Arts GmbH folgendes an:

Electronic Arts GmbH schrieb:
Senden Sie uns Ihr komplettes Spiel (inkl. Handbuch + Verpackung + sämtliche CDs/DVD) ausreichend frankiert zu. Sie erhalten von uns anschließend einen kostenlosen Austauschdatenträger. Die Kosten für das Rück-Porto werden von uns getragen. (Quelle)
Damit hebelt EA mein schönes Recht auf eine Sicherheitskopie vollkommen aus und deine letztendliche Frage nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch erledigt sich dadurch wahrscheinlich.

Es sei denn, Du bist nach einer anderen Vorschrift der Meinung, dass man eine "Sicherungskopie" anfertigen darf.
 
Hilfe :D mir brummt schon der Schädel von lauter Streitereien mit diesem Gesetz.
Das problem was immer bei dieser Sache ist das wie jeder weiß jederman Mensch anders ist^^, wodurch es menschen gibt die es wirklich als Sichwerheitskopie verwenden und wiederum andere benutzen es um es anderen weiter zu geben...

Ach was währe nur wenn es diese Probleme nicht gebe...
Darüber könnte man auch wieder streiten, denn dann müsste man wieder unterscheiden ob wir mit diesen problemen aufgewachsen sind oder nicht ...

bababababaababababa :sleep:
 
Michael11 schrieb:
Das problem was immer bei dieser Sache ist das wie jeder weiß jederman Mensch anders ist^^, wodurch es menschen gibt die es wirklich als Sichwerheitskopie verwenden und wiederum andere benutzen es um es anderen weiter zu geben.
jo - unterschiedliche Menschen gibt es in allen Lebensbereichen, aber entweder ist etwas verboten oder es ist erlaubt.

Um mal ein anderes Beispiel zu nehmen, benutzen die einen ein Butterflymesser (Besitz strafbar gem. § 2 WaffG) ausschließlich, um Äpfel zu schälen und weil sie es irgendwie cool finden, so ein Teil zu besitzen. Andere dagegen benutzen es, um eine Körperverletzung zu begehen.

In beiden Fällen ist aber alleine der Umgang mit so einem Messer ein Verstoss gegen das Waffengesetz. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob ich damit nur Äpfel schälen will.

Der Sprung von einer unerlaubten Kopie zum Besitz einer verbotenen Waffe mag etwas abwegig klingen, aber im Grunde geht es um das selbe: "Achte ich die Gesetze, oder mache ich mir meine eigenen?"

(Einzelheiten zu Änderungen im Waffengesetz)
 
Zuletzt bearbeitet:
SimSonic schrieb:
Damit hebelt EA mein schönes Recht auf eine Sicherheitskopie vollkommen aus und deine letztendliche Frage nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch erledigt sich dadurch wahrscheinlich.
Das sieht allerdings selbst die Softwarelobby anders:

http://www.bsa.org/germany/recht/urheberrecht.cfm

"Von jeder Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen."

Allerdings ist der überwiegende Rest auf der Seite grober Unsinn, die Ausführungen, die das Wort "Lizenz" enthalten, sind praktisch reine Propaganda.

Edit: Zum Vergleich mit dem Besitz einer verbotenen Waffe möchte ich nur anmerken, dass es beim Urheberrecht überwiegend um Zivilrecht geht und beim Waffengesetz um Strafrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Buzzler schrieb:
Das sieht allerdings selbst die Softwarelobby anders:
"Von jeder Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen."
naja ... da würde ich mich vielleicht eher auf einen Gesetzestext stützen wollen, denn die bloße unbelegte Aussage von Winnie The Pooh bietet mir da zu wenig Rechtssicherheit.
Buzzler schrieb:
Edit: Zum Vergleich mit dem Besitz einer verbotenen Waffe möchte ich nur anmerken, dass es beim Urheberrecht überwiegend um Zivilrecht geht und beim Waffengesetz um Strafrecht.
schon recht, aber da ging es mir auch mehr um die grundsätzliche Einstellung zu bestehenden Vorschriften - selbst dann, wenn man aus der eigenen moralischen Sicht nichts verwerfliches tut.
 
Buzzler schrieb:
IANAL aber soweit ich weiß ist der nicht illegal (im strafrechtlichen Sinne), verletzt aber zumindest dann die Rechte des Rechteinhabers, wenn er allein zur "Umgehung technischer Programmschutzmechanismen" verwendet wird bzw. der Rechteinhaber kann von Dir verlangen, den nicht mehr zu benutzen und dies ggfs. zivilrechtlich durchsetzen.
Wie es im Zusammenhang mit Sicherungskopien aussieht, ist mir allerdings nicht ganz klar und eindeutige Infos sind anscheinend im WWW Mangelware.
Das reicht mir ja schon als Antwort. Der gesunde Menschenverstand sagt einem ja, dass man an sich nichts wirklich Böses tut, wenn man die CD nicht einlegen will (ist kompliziert, nervt einfach). Da kann man bei EA nur auf gesunden Menschenverstand hoffen :idee:
Aber falls man mal in sämtlichen Gesetzen, die in Deutschland gültig sind, stöbern will: http://www.gesetze-im-internet.de

- Yashia
 
SimSonic schrieb:
naja ... da würde ich mich vielleicht eher auf einen Gesetzestext stützen wollen, denn die bloße unbelegte Aussage von Winnie The Pooh bietet mir da zu wenig Rechtssicherheit.
Das ist allerdings ein bisschen naiv. Wenn Gesetzestexte so eindeutig wären, bräuchte man keine Richter und Anwälte. Ich habe zu dem Thema (nur) zwei Aussagen von Anwälten im Netz gefunden und nur eine finde ich jetzt gerade wieder:

http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#18

Im Grunde ist es ohnehin erlaubt, weil es nicht explizit oder implizit verboten ist. §69d(2) UrhG besagt ja nur, dass der Urheber es der berechtigten Person unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich verbieten darf. Auf das Beispiel Sims2 bezogen ist das nicht der Fall, da man nur einen simplen Kaufvertrag ohne entsprechende Nebenbedingungen abschließt und die typischen "zu akzeptierenden Lizenzbedingungen" bei der Installation grundsätzlich unwirksam sind. (Lizenzkauf gibt es nur beim "Download-Kauf", bei dem man die Lizenzbedingungen vor dem Kauf akzeptieren muss.)

SimSonic schrieb:
schon recht, aber da ging es mir auch mehr um die grundsätzliche Einstellung zu bestehenden Vorschriften - selbst dann, wenn man aus der eigenen moralischen Sicht nichts verwerfliches tut.
Schon klar, bei dieser Diskussion gehts nicht um moralische oder ethische Fragen oder Ansichten, aber IMHO sollte man den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nie aus den Augen verlieren, vor allem im Hinblick darauf, dass die Musik- und Filmindustrie den Kids auf dem Schulhof gerne weismachen möchte, dass sie in den Knast gehen, wenn sie ihrem Kumpel eine CD kopieren...
 

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