Jugendherberge - ohne Volljährige Aufsichtsperson?

Aripoo

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Registriert
Mai 2006
Halli hallo ihr,

Da leider der dreiwöchige Ukraine-Urlaub mit meiner besten Freundin soeben ins Wasser gefallen ist, habe ich mir mit ihr überlegt, dass wir ja stattdessen wenigstens irgendwoe in eine Jugendherberge fahren könnten.

Leider meinen meine Eltern, dass könnte schwierig werden mit dem Jugendschutzgesetz, wenn man ohne Volljährige Aufsichtsperson fährt.

Wisst ihr etwas genaueres darüber?

Vielen dank für jeden (sinnvollen!) Beitrag.

LG aripoo :)
 
in die ukraine hättets dürfen ohne volljährigen und in die jugendherberge nicht?
ich glaube nicht, dass das n problem ist, is ja eigentlich wie n billiges hotel.
 
Hey Scarlet, Nein, in die Ukraine wären wir mit ihrer Familie gefahren.... Aber ihr Stiefvater hat überraschend nen Job gekriegt und muss deswegen gleich anfangen zu arbeiten... da kann er sich ja nicht gelich Urlaub nehmen (oder darf glaub ich gar nicht)... Hm also Sarah und ich wären dann beide 15... Und eigentlich heißt es ja auch "Jugend"Herberge...

Danke auf jeden fall für deine ANtwort!
 
Ich denke schon dass das geht, da in einer Jugendherberge ja immer einer da ist. Deshalb ist es ja eine Jugendherberge, weil da Jugendliche wohnen können?
 
Aber wenn man in einer Jugendherberge übernachten will muss man Mitglied im dt. Jugendherbergswerk sein. Es kommt glaube ich auch ganz auf die JH an, in machen darf man auch ohne Eltern übernachten, in manchen erst ab 18.
Ich hab mich nämlich auch mal nach einer in Dresden umgeguckt, da Minderjährige ja kein Hotelzimmer mieten dürfen. Aber natürlich stand dann kleingedruckt da 'Voraussetzung für die Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im deutschen oder in einem internationalen Jugendherbergswerk.' Hm toll, hatte mir das leichter vorgestellt.

Edit: ich bin lahm n_n.
 
Von dieser Mitgliedschaft hab ich noch gar nichts gehört. Gilt das nur für deutsche Jugendherbergen oder nur für Deutsche ?
Ich war jedenfalls letztes Jahr mit 16 in einer JH in Graz und da gabs keine Probleme und keine Mitgliedschaften.
 
Also ich war mit 13 und nochmal mit 16 mit einer Freundin allein in einer Jugendherberge...sollte sich da etwa was geändert haben? Wäre doch reichlich unlogisch wenn man in JUGENDherbergen nur mit Aufsichtspersonen darf...Man braucht zwar einen Jugendherbergausweis, aber den bekommt man normalerweise auch direkt vor Ort, kostet glaube ich 20 Euro, Jahresbeitrag dann 12 Euro. Ansonsten bekommt man den in jeder Stadt. Das ist nun wirklich kein großartiger Aufwand. Der Ausweis gilt auch international in allen zugehörigen Herbergen.
Kann man auch alles hier nachlesen:
http://www.jugendherberge.de

Ruf doch einfach in der Jugendherberge an, in die du möchtest und frage dort nach, ob man auch ohne volljährige Aufsichtperson übernachten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich war diese Osterferien mit 3 Freundinnen alleine in Dresden, wir waren 16, 2x17 und 19 und es war überhaupt kein Problem. Wir haben zwar nicht in soner Klassenfahrts-Jugendherberge übernachtet sondern in soner Bagpacker-Herberge, aber das war eigentlich noch viel besser. War mitten im Zentrum, total gemütlich und wir haben nette Leute aus Englang und Spanien kennen gelernt.
Hat auch nur 15€ Pro Nacht gekostet und wir mussten auch nichts ausfüllen oder unser Alter angeben oder irgendwas.
 
Also von der JH bei uns weiß ich, dass man sehr wohl dort alleien übernachten darf. Und man braucht dazu einen Pass, den man als Mitglied kriegt oder dort an der Kasse kaufen kann.
 
Also ich war diese Osterferien mit 3 Freundinnen alleine in Dresden, wir waren 16, 2x17 und 19 und es war überhaupt kein Problem. Wir haben zwar nicht in soner Klassenfahrts-Jugendherberge übernachtet sondern in soner Bagpacker-Herberge, aber das war eigentlich noch viel besser. War mitten im Zentrum, total gemütlich und wir haben nette Leute aus Englang und Spanien kennen gelernt.
Hat auch nur 15€ Pro Nacht gekostet und wir mussten auch nichts ausfüllen oder unser Alter angeben oder irgendwas.

Aber mit 19 ist man ja schon Volljährig, ihr hattet also eine Volljährige "Aufsichtsperson" bei euch.
 
Aber wir haben ihr nie die Aufsicht übertragen. Und wir wurden nie nach unserem Alter gefragt, nur eine von uns (die 16-jährige) hat uns auf ihren Namen eingecheckt und dementsprechend ihren Perso vorgelegt.
 
Schon, aber eigentlich gilt sie als Aufsichtsperson, auch wenn sie es eigentlich gar nichts ist ;)
 
Hey ihr, erst einmal vielen Dank für sämtliche Antworten, dass hat mir schon mal sehr geholfen... ich hoffe ich bekomme das mit diesem Mitgliedsdingens irgendwie hin....

LG Aripoo
 
Ich war letztes Jahr mit vier Freundinnen in einer Jugendherberge an der Nordsee, keine von uns war da schon 18. Wir haben vorher die Ausweise beantragt und zugeschickt bekommen und haben vorher ein Zimmer bestellt. Als wir da waren gabs keine Probleme, die haben uns sogar noch extra was Warmes zu essen gemacht weil wir das Abendessen schon verpasst hatten. :ohoh:
 

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