Umzug: Endreinigung der Wohnung

Iphigenie

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Dezember 2003
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Mykene
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Eine Verkettung unglücklicher Umstände hat dazu geführt, dass meine WG unvorhergesehen per 31. März 2008 aufgelöst wird. Meine beiden Mitbewohner wollten von sich aus Ende März ausziehen. Ich hingegen wollte eigentlich noch bis Ende Mai bleiben. Am Freitag habe ich erfahren, dass ich nun auch ausziehen muss und wir die Wohnung abgeben müssen. :mad:
Das ist ziemlich ärgerlich, da nun nebst dem eigentlichen Umzug noch Dinge anfallen, die nicht anfielen, wenn nur ein einzelner Mitbewohner auszöge und vorallem müssen diese Dinge nun in kürzester Zeit organisiert werden. Erschwerden kommt noch hinzu, dass Ende März die Osterfeiertage sind und ich in der Woche nach Ostern, die zugleich die letzte Märzwoche ist, Prüfungen habe. :mad::mad::mad:
Eines dieser Dinge ist die Endreinigung. Der Vermieter hat mich diesbezüglich auf eine Checkliste auf www.homegate.ch verwiesen. Ich habe mir diese Reinigungsliste vorhin angesehen und mir ist dabei schier schlecht geworden. Ich hoffe, es gibt hier einige User mit Endreinigungs-Erfahrung, die mir ein paar Fragen beantworten können:
  • Auf der Checkliste steht z. B., man müsse beim Lavabo den Siphon reinigen. Muss ich dieses Rohrteil wirklich abmontieren und innen putzen?
  • Muss ich eine neue Klobrille kaufen? Fällt das nicht in den Bereich des Vermieters?
  • Muss man die Sonnenstore auf dem Balkon herunternehmen und waschen?
  • Müssen holzige Fensterläden tatsächlich eingeölt werden?
  • Wie lange dauert diese ganze Putzerei? Wir sind drei Personen. Das Mietobjekt besteht aus drei Zimmern, einem Wohnzimmer, einer Küche ohne Geschirrspüler, einem Bad, einem Balkon und einem Kellerabteil.
Iphigenie
 
unbedingt schauen, was zum Thema Endreinigung im Mietvertrag steht!

Wenn da z.B. nur "besenrein" steht, dann muss da kein Spezialistenteam von Reinigungsfachkräften durchputzen, sondern es muss nur gefegt, gewischt und grobe Schmutzstellen entfernt werden. (Meine Ex-Vermieterin hatte irgendwie auch nicht verstanden was besenrein hieß...)

Ansonsten auch mal Google anschmeißen, ein paar Themen sind auch da dazu zu finden.
 
Die Wohnung befindet sich in der Schweiz. Ich denke zwar nicht, dass in der Schweiz dermassen anders geputzt wir als in Deutschland. ;)

Im Mietvertrag steht rein gar nichts zum Thema Endreinigung. Aufgrund der Checkliste, auf die mich die Vermieter verwiesen haben, muss die Wohnung wohl mehr als besenrein sein. Ich werde aber den Vermieter morgen noch fragen, wie rein genau es sein muss.

Es gibt einfach einige Punkte auf der Checkliste, die ich für übertrieben halte (genannt im ersten Post) und nach denen ich den Vermieter nicht fragen möchte. Ich nehme an, dass wenn ich vom Vermieter wissen möchte, ob ich z. B. die Klobrille ersetzen müsse, er darauf besteht, dass bei unserem Auszug eine neue Brille auf dem WC ist.

Bei Google habe ich bereits gesucht, bevor ich dieses Thema hier im Forum erstellt habe. Ich habe allerdings nur Seiten von Reinigungsfirmen, Zügelunternehmen und noch ein paar mal genau die gleiche Checkliste wie auf homegate.ch gefunden.
 
  • Auf der Checkliste steht z. B., man müsse beim Lavabo den Siphon reinigen. Muss ich dieses Rohrteil wirklich abmontieren und innen putzen?
  • Muss ich eine neue Klobrille kaufen? Fällt das nicht in den Bereich des Vermieters?
  • Muss man die Sonnenstore auf dem Balkon herunternehmen und waschen?
  • Müssen holzige Fensterläden tatsächlich eingeölt werden?
  • Wie lange dauert diese ganze Putzerei? Wir sind drei Personen. Das Mietobjekt besteht aus drei Zimmern, einem Wohnzimmer, einer Küche ohne Geschirrspüler, einem Bad, einem Balkon und einem Kellerabteil.
Ich versuch das mal zu beantworten.
Den Siphon würde ich schon reinigen, ja - ist ja nicht wirklich etwas kompliziertes.
Neue Klobrille? Nicht unbedingt, wenn die noch gut aussieht dann lass sie dran... aber putzen halt. (wenn ich in die Wohnung einziehen würde, würde ich so oder so ne andere draufschrauben :D)
Die Sonnenstore musst du GARANTIERT NICHT waschen, sonnst gehts noch?
Bei den holzigen Fensterläden bin ich mir nicht sicher, aber ich würde sagen Nein.
Ich würde dafür schon 1-2 Tage einplanen.

Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Wohnung befindet sich in der Schweiz. Ich denke zwar nicht, dass in der Schweiz dermassen anders geputzt wir als in Deutschland. ;)

Oh das kann schon ein Unterschied machen. In Deutschland vergeht kaum eine Woche mit nicht irgendeinem neuen Gerichtsurteil im Mietrecht darüber was der Vermieter darf und nicht darf und gleiches für den Mieter. Und insbesondere das Thema Instandhaltung und Reinigung ist ein großes Thema. Dein Mietvertrag ist ein schönes Beispiel, weil du, wie du selbst sagst nichts darüber drinn steht. Ich glaube kein Vermieter in Deutschland würde riskieren diese Passage auszulassen.
 
Also - pauschal würde ich sagen, die Wohnung muss so verlassen werden, wie sie bei Einzug vorgefunden wurde.

Das bedeutet u.a. auch, dass wenn ihr die Wohnung damals renoviert übernommen habt, sie die auch renoviert wieder übergeben müsst, mit allem, was dazu gehört.

Alles, was aussen an der Wohnung, sprich am haus ist, gehört meiner Meinung nach in den Zuständigkeitsbereich des hausbeitzers, der muss sich als im die Femsterlädenpflege etc kümmern.
 
Hallo Iphigenie

Ich wohne selbst in der Schweiz und habe (leider) bereits einige Erfahrungen mit Wohnungsabgaben.

Anders als in Deutschland üblich, muss bei uns eine Wohnung tatsächlich in absolut sauber gereinigtem Zustand abgegeben werden.
Kaputte WC-Brillen und sonstige "Kleinteile" müssen ersetzt werden, falls deren Defekt nicht bereits in der Mängelliste stehen, die man bei der Wohnungannahme erstellt.

Sonnenstoren müssen sicherlich nicht gereinigt werden. Fensterläden und Rollos jedoch schon, bei Holzläden müssen diese auch geölt werden. Das ist absolut üblich.

Wichtig sind auch die vielen kleinen Dinge wie Fensterrahmen, Backofen und Bleche, Abfalleimer, entkalken aller Armaturen in Bad/Dusche/WC/Küche etc.

Es ist tatsächlich ein ziemlicher Stress, je nachdem wie "fleissig" man während der Mietdauer halt geputzt hat. ;)
1-2 Tage würde ich da auf jeden Fall einrechnen!

Unter www.mieterverband.ch solltest Du auch Checklisten finden betreffen Wohnungsabgabe.

Viel Glück und alles Gute
Nef
 
Vielen herzlichen Dank für eure Tipps. Dies wird wohl auch nicht meine einzige Wohnungsabgabe bleiben. Vielleicht bin ich ja das nächste mal finanziell besser gestellt, so dass ich mir eine Reinigungsfirma für die ganze Büez leisten kann. :)
Heute ist die Vermieterin noch mit einer eigens erstellten Putzliste vorbeigekommen, wo genauestens drauf steht, was wir wie zu putzen haben. Sogar der Balkon muss blitzblank sein: Der Balkonboden muss feucht aufgewischt werden, die Store gewaschen und das Geländer gereinigt und mit Rostschutzmittel versehen werden. :argh:
Ich werde mal lieber 3-4 Tage zum Putzen einplanen, zumal hier das Wasser sehr kalkhaltig ist und die Wasserhähne, etc. wohl eine Weile in Entkalker eingelegt werden müssen.

Liebe Grüsse
Iphigenie
 
Meine Güte, Du tust mir richtig leid. Da bin ich richtig froh dass wir unsere Wohnung nur besenrein verlassen müssen. Der neue Mieter macht es sich dann so wie er es haben möchte. Auch Renovieren müssen wir nicht. Mein vorheriger Vermieter hat auch nen tierischen Zirkus gemacht. Unser jetziger ist da sehr kulant.
 
Hallo Iphigenie

Der Balkon ist natürlich auch ein Bestandteil der gemieteten Wohnung, genauso wie allenfalls Keller und Estrich. Deshalb muss das ebenfalls gereinigt werden.

Für die Uebergabe ist es auch wichtig, die Mängelliste dabei zu haben, die ihr (hoffentlich) bei der Annahme gemacht/erhalten habt.
Alle Mängel die dort aufgelistet sind, muss der Vermieter beheben.

Liebe Grüsse
Nef
 
Oder du verwendest Cillit Bang :D

Der Cillit Bang wird mit Sicherheit auch bei dieser Putzorgie mitwirken. Laut Werbung soll ja damit auch Rost ganz gut weggehen... :naja: Wir werdens testen: am Balkongeländer.=)
Zudem werden wir noch literweise Entkalker, Fettlöser, Bakofenreiniger, Glasreiniger, Bonerwachs, Möbelpolitur, etc. benötigen und natürlich auch einige Kilometer Haushaltspapier.
Die Vermieter sind so schnell wohl nicht loszuwerden; sie wohnen über uns. :rolleyes:

Eine Mängelliste gibt es schon, aber diejenigen WG-Mitglieder, die die Wohnung angemietet haben, wohnen schon längst nicht mehr hier. Für mich ist es nun schwierig zu beurteilen, was schon da war und was nicht, zumal Aussagen, wie "Boden beschädigt", sehr schwammig sind.
Ich hoffe einfach, dass wir keine Schäden bezahlen müssen, da dies ansonsten ziemlich ärgerlich wird, da wir in unserer Blauäugikeit keine Verträge innerhalb der Mietergemeinschaft abgeschlossen haben. Dies ist sehr schlecht, wenn man einen Mietvertrag hat bei dem man solidarisch haftet, wie ich bereits erfahren musste.
 
Allenfalls kannst Du mal die Vermieter fragen, dass sie Dir eine Kopie der Mängelliste geben. Das sollte eigentlich möglich sein.

Für Schäden, die man selbst bezahlen muss kommt teilweise auch die Haftpflichtversicherung auf, falls Du eine hast (was zu hoffen ist).
 

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