Bin ich schwanger?

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@anoli
:D :D


mit dem zuhausebleiben. ich hatte das glück, das mein mann so viel verdient hat, das ich zuhause bleiben konnte, als mein sohn auf die welt kam. und ich war "nur" mutter und hausfrau:D , solange er in der grundschule war.
erst dann hab ich wieder angefangen zu arbeiten, aber auch nur so auf 325€basis.
gerade die ersten jahre ist es unheimlich wichtig, dem kind die liebe und aufmerksamkeit zu schenken, die es braucht. ich war 25 als mein sohn kam. und es war gerade das erste halbe jahr sehr schwer. er hatte diese koliken, dadurch hat er sehr viel geschrieen. ich war manchmal so fertig, das ich nur dagesessen bin und geheult habe.:(
 
@ fowo
hoffe deine ,,schäden,, werden schnell behoben, bin mir nicht sicher ob ich deinen psychoklempner nicht auch benötige.
ist der gut oder hat er selber schon einen an der waffel?

@ dagobert
habe mein erstes mit 22 bekommen,mit 25 war die ehe am ende,
als mein sohn im kindergarten war bin ich halbe tage arbeiten gegangen,wollte kein geld von einem fremdgänger.

zweite ehe,zweites kind, meine tochter war im ersten jahr auch sehr schwierig,ich wußte manchmal nicht ob ich männchen oder weibchen war,als sie im kinder garten war bin ich wieder arbeiten ich konnte mir aber die zeit immer einteilen und habe einen mann der mich unterstützt, bin auch immer gerne arbeiten gegangen

gruß anoli
 
Original geschrieben von DodotheGoof
Zuviel der Ehre, das war aus meiner Wirtschaftsgeschichtsvorlesung

Dann will ich dir mal Glauben schenken! :) Und man wird heute früher körperlich erwachsen? Man lernt nie aus, hät ich wirklich nicht gedacht.
 
Ähm, also ich hab da jetzt mal 'ne Frage:

Meine Mutter hat mal irgendwann auf einer Party oder so, als das Thema aufgekommen ist, gemeint dass es ihr schon irgendwo weh tat mich bei meiner Oma zu lassen (meine Mama arbeitet halbtags als Ballettlehrerin/Inhaberin und meine Oma wohnt unter uns) aber dann, sagte sie, dachte sie wieder an ihre Arbeit, die sie ja auch gerne machte und machen muss und dann musste sie da halt durch.

Heißt das jetzt das meine Mutter eine schlechte Mutter ist, nur weil sie 6 Wochen nach meiner Geburt die Ballettstunden einer damals schwangeren Lehrerin übernahm, oder wie oder was???


:lalala:
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, ich muss noch sagen, das waren dann nur 3 Stunden die Woche.



:lalala:
 
Also was ich jetzt mal sagen muss:Meine Eltern sind keine schlechten Eltern!In Gegenteil ich habe schon immer liebe von dennen bekommen!Ziemlich viel sogar denn wenn ich mir manchmal andere Familien anschaue denke ich nur:Oh Gott!Also nur wenn ich sage ich getraue mich net es ihnen zu erzählen heißt es net gleich da sie Alkoholiker sind und schlechte ELTERN!
 
Eh noch was ,Entschuldiging wenn es so rüber kam als wären meine Eltern net die tollsten aber da hast du was total missverstanden!:confused:
 
Heißt das jetzt das meine Mutter eine schlechte Mutter ist, nur weil sie 6 Wochen nach meiner Geburt die Ballettstunden einer damals schwangeren Lehrerin übernahm, oder wie oder was???

Auf keinen Fall. Meine Mutter hat auch immer halbtags gearbeitet (Lehrerin mit halben Deputat) und unsere Oma wohnt mir uns im Haus. Sie hat immer Mittags gekocht und eine Kinderfrau hatten wir auch mit der ich und meine Schwester einmal die Woche anstatt in den Kindergarten in den Park gegangen simd.

Ein schönes Beispiel für Mütter und Arbeit ist Frankreich: Das Land hat die höchsten Geburtenrate der westeuropäischen Staaten und die Quote hat sich sogar gegen den Trend entwickelt. Grund: Ein gut ausgebautes Kindergartensystem. Die Kinder können sehr früh in den Kindergarten getan werden und es fällt somit den Frauen leichter Beruf und Kinder zu verbinden
 
So ähnlich war das bei mir auch, nur halt ohne Kinderfrau!
Meine Oma hat mir dann auch immer bis zur 4. Klasse Mittagessen gekocht und meine Mama manchmal (natürlich als ich noch ein Baby war) so Kinderbrei, obwohl, jetzt ziehe ich die Küche meiner Mutter schon vor weil die dann mehr Exotische Sachen kocht und ausgefallenere.



:lalala:
 
:) ;) :) . . . hach, ich hab meine Mama lieb . . . :) ;) :)


:lalala:



P.S.: Meine Oma natürlich auch . . .
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt das jetzt das meine Mutter eine schlechte Mutter ist, nur weil sie 6 Wochen nach meiner Geburt die Ballettstunden einer damals schwangeren Lehrerin übernahm, oder wie oder was???
Oh Gott!Also nur wenn ich sage ich getraue mich net es ihnen zu erzählen heißt es net gleich da sie Alkoholiker sind und schlechte ELTERN!

Ihr gebt euch richtig Mühe, mich falsch zu verstehen, oder?!
Mir gehen einfach nur diese "ich will alles"-Mütter auf den Keks, die meinen, Kinder kriegen zu müssen, obwohl sie eigentlich gar nicht in ihr Leben passen. Mutti will Karriere machen und weil das Kind da im Weg ist, wird es herumgereicht. Das kotzt mich an!
Also nochmal:
Ich meine wirklich nur Frauen, die es sich leisten können, zu Hause zu bleiben. Alle anderen haben ja eh keine Wahl.
Entweder will ich Kinder, oder nicht und wenn ich mich dafür entscheide, ist es das Mindeste mit dem Hintern zu Hause zu bleiben und mich um sie zu kümmern und sie selbst zu erziehen und zwar wenigstens so lange, bis das Kind in den Kindergarten gehen kann. Dann kann die Mutter ja ruhig vormittags arbeiten gehen. Alles andere finde ich indiskutabel...
 
Ich habe damit auch net dich gemeint fraggle sondern dawgmind!:p
 
Original geschrieben von Stacy-Pink
Ähm, also ich hab da jetzt mal 'ne Frage:

Meine Mutter hat mal irgendwann auf einer Party oder so, als das Thema aufgekommen ist, gemeint dass es ihr schon irgendwo weh tat mich bei meiner Oma zu lassen (meine Mama arbeitet halbtags als Ballettlehrerin/Inhaberin und meine Oma wohnt unter uns) aber dann, sagte sie, dachte sie wieder an ihrre Arbeit, die sie ja auch gerne machte und machen muss und dann musste sie da halt durch.

Heißt das jetzt das meine Mutter eine schlechte Mutter ist, nur weil sie 6 Wochen nach meiner Geburt die Ballettstunden einer damals schwangeren Lehrerin übernahm, oder wie oder was???


:lalala:

Meine Mutter mußte arbeiten, als ich 4 war, sonst wären wir verhungert, da mein Vater als simpler Handwerker nicht genug verdiente. Ich war im Ganztagskindergarten, bin halt früh selbständig geworden.

Ich hatte allerdings später eine Freundin, deren Mutter wußte über jede Schularbeit usw. Bescheid, die hab ich manchmal beneidet.
 
Ich hatte allerdings später eine Freundin, deren Mutter wußte über jede Schularbeit usw. Bescheid, die hab ich manchmal beneidet.

Eltern sollten sich aber auch nicht zusehr eimischen. Ich habe es gehasst, als mein Vater in der 5./6. mal in meinen Heften rumgelesen hat. Wobei das auch ein geben und nehmen ist. Nerve ich die Eltern nicht mit schlechter Leistung, nerven die Eltern nicht mit ständiger Kontrolle.
 
@DodotheGoof
find ich auch


Hey Leute ich hab da mal 'ne Frage:

Wie war das jetzt mit diesem:,,Wenn der Junge so und so alt ist und das Mädchen so und so dann dürfen die mit einander schlafen und dann und dann nicht, . . . bla bla bla."???


:lalala:
 
Gut . . . is schon mal ein Anfang aber weiß das noch jemand genauer?



:lalala:
 
IN österreich is es so das man mit 13 sex haben darf wenn der partner nicht älter als 3 jahre älter is, ab 14 mit partnern bis 18. ich würd mal sagen 87% bin ich mir da sicher :D
 
IN österreich is es so das man mit 13 sex haben darf wenn der partner nicht älter als 3 jahre älter is, ab 14 mit partnern bis 18. ich würd mal sagen 87% bin ich mir da sicher :D wenns trotzdem falsch is bessert mich aus!
 
Also ich habe beschlossen das ich am Freitag den Schwangerschaftstest mache.Müsste jetzt auch langen,sind dann schon 3 Wochen um.Heute morgen in der ersten Stunde war mir total schlecht und dann musste ich an die armen schwangeren Frauen denken dennen Monate lang morgens schlecht ist.Die Armen!:ciao:
 
Ich hab so das Gefühl das du mittlerweile schon hoffst schwanger zu sein!

@Vilja
dankeschön, ich glaub aber dass das in Deutschland irgendwie anders ist.

Hey, ich bin ja jetzt Member . . . uuuuhhhhh . . . . womit hab ich denn das verdient??? Was bringt mir das eigentlich????



:lalala:
 
also... offizell darf man Sex ab 14 haben. Mit 14 dann keinen Partner über 16 und mit 16 keinen Partner über... ich meine 21. ganz sicher bin ich mir da aber nich müsste ich noch ma nachgucken. Jedenfalls wenn solche Päärchen Sex haben wird das als verführung minderjähriger oder vergewaltigung an gesehen, wenn eine Anzeige gegen den älteren teil besteht (wegen der sachenatürlich).Rein juristisch gesehen, so stehts im gesetz, ist es auch egal ob der jüngere Teil der Beziehung diesen Sex nun wollte oder nicht.
 
Ne da haste was falsch verstanden.Ich hoffe net schwannger zu sein,biste Verrückt; was soll ich denn jetzt mit ein Baby?Ich möchte Kinder haben wenn ich einen Mann und ein Haus habe.Ich wollte schon immer Kinder haben,mit den Vater,mit den ich auch verheiratet bin!Nur weil ich gesagt hab das mir heute morgen schlecht war?Das kann auch am Frühstück gelegen haben.Ich wollte nur damit sagen wie ich mit den schwangeren FRauen mitfühle!
 
Naja aber ich find dafür das du immer noch nicht weißt ob du überhaupt schwanger bist, lässt du's schon ziemlich drauf ankommen!

@Vampirlady0411
Danke!


:lalala:
 
:naja: . . . ach vergiss es . . .




:lalala:
 
. . . *mmmmmrrrrrrrrrrrrrrrrrrr* . . .

jetzt isses eh doof, leb dein leben so weiter, wird schon schief gehen *kopfschüttel* :naja: !



:lalala:
 
Original geschrieben von Crazysimsgirl
Ne da haste was falsch verstanden.Ich hoffe net schwannger zu sein,biste Verrückt; was soll ich denn jetzt mit ein Baby?Ich möchte Kinder haben wenn ich einen Mann und ein Haus habe.Ich wollte schon immer Kinder haben,mit den Vater,mit den ich auch verheiratet bin!Nur weil ich gesagt hab das mir heute morgen schlecht war?Das kann auch am Frühstück gelegen haben.Ich wollte nur damit sagen wie ich mit den schwangeren FRauen mitfühle!

..........du hast ja keine Ahnung............
 
. . . cool, 'ne rosa Waschmaschine :D . . .




:lalala:
 
Wie Harlekin:Ich habe keine Ahnung?Ist bestimmt noch schlimmer,oder?
 
Original geschrieben von Crazysimsgirl
Wie Harlekin:Ich habe keine Ahnung?Ist bestimmt noch schlimmer,oder?

ich denk ma, das kann man sich als Noch-Nie-Schwangere gar nich wirklich ausmalen wie das ist....

@Harlekin

kann man das mit dem erbrechen gleichsetzen als wen man sich übersäuft... oder is schwangerschaftsübelkeit noch schlimmer?
 
Das würd ich jetzt aber auch gern wissen!Ich hasse kotzen!Tschuldigung::ohoh:
 
Original geschrieben von Vampirlady0411
ich denk ma, das kann man sich als Noch-Nie-Schwangere gar nich wirklich ausmalen wie das ist....

@Harlekin

kann man das mit dem erbrechen gleichsetzen als wen man sich übersäuft... oder is schwangerschaftsübelkeit noch schlimmer?

Kann ich nicht sagen, mir war nie übel.
Ist übrigens ein Ammenmärchen, dass jede Schwangere jedes Schwangerschaftssymptom hat.
Eine Nachbarin von mir hatte bei ihren 3 Entbindungen so gut wie keine Wehen..............
 
............aber wir schweifen ab, obwohl die jungen Leute heute wirklich nicht wissen, wo sie hin wollen. Ich wußte es ihn diesem Alter allerdings auch nicht, manchmal bin ich heute noch am Zweifeln............
 
Um mal wieder zum Thema zurück zukommen:

StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monatenbis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahrenoder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen aneinem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder
Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhaltsoder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

StGB § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mitFreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
4. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat
rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den
Fällen des § 176 Abs. 1 und 2
1. bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
2. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, inwelcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrechteine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

StGB § 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstensleichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oderFreiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch
mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt
oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
 
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