Änderungen im Gesundheitswesen im Jahr 2004

Felicitas

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Hallo

Da sich der Jahreswechsel nähert und mit dem neuen Jahr auch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen in Kraft tritt, hatte ich gedacht, es wäre wohl einmal nicht schlecht, alle Änderungen zusammenzufassen. Leistungen wie Sterbegeld, Entbindungsgeld, Sterilisation, künstliche Befruchtung, etc. lasse ich jedoch außen vor, da ich denke, dass an diesen Änderungen die breite Masse kein Bedarf hat.


Änderungen im Jahr 2004

Grundsätzlichen dürfen sich die Krankenkassen nicht mehr an Sehhilfen / Brillen beteiligen. Ausnahme sind hier Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie schwer sehbeeinträchtigte Menschen.
Die Krankenkassen haben sich aber darauf verständigt, die Kosten für die Brillen, welche noch in diesem Jahr beantragt worden sind, zu übernehmen.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Wenn jedoch zwingende, medizinische Gründe vorliegen, die den Transport notwendig machen, dürfen diese Kosten, bei vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse, übernommen werden.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ab dem Jahr 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet.
Diese Arzneimittel werden jedoch bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr, Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwer wiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören, von den Krankenkassen getragen.
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen, werden ab dem Jahr 2004 nicht mehr erstattet.

Ab dem nächsten Jahr haben die Versicherte auch das Recht, sich entweder nach jedem Arztbesuch oder am Quartalsende, sich von seinem Arzt eine Auflistung vorlegen zu lassen, aus welcher ersichtlich sein muss, was der Arzt über die kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkassen abrechnet.


Zuzahlungen

Die Zuzahlung wird ab dem Jahr 2004 generell neu geregelt.

Generell haben Versicherte bei allen Leistungen eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten zu tragen. Allerdings maximal 10 € und mindestens 5 €. Wenn die Kosten für eine Leistung unter 5 € beträgt, trägt der Versicherte die tatsächlichen Kosten für diese Leistung.
Beispiele:
  • Ein Medikament kostet 20 €.
    10 % hiervon sind 2 €. Da die Zuzahlung mindestens 5 € beträgt, beträgt die Zuzahlung 5 €.
  • Ein Medikament kostet 75 €.
    10 % hiervon sind 7,50 €. Die Zuzahlung beträgt also 7,50 €.
  • Ein Medikament kostet 120 €.
    10 € hiervon sind 12 €. Da die Zuzahlung jedoch maximal 10 € beträgt, beträgt hier die Zuzahlung 10 €.
Bei Heilmitteln (wie zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik etc.) sowie der häuslichen Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten des Mittels sowie zusätzlich 10 € je Verordnung. Bei der häuslichen Krankenpflege wird die Zuzahlung auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt.

Bei Hilfsmittel ist es so, dass wie bei den Medikamenten 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €, von den Versicherten getragen werden muss.
Bei Hilfsmitteln, die jedoch zum Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Ernährungssonden, etc.) beträgt die Zuzahlung 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 € pro Monat. Hier existiert keine Mindestgrenze.

Bei Aufenthalt im Krankenhaus, Rehabilitation etc. beträgt die Zuzahlung Kalendertäglich 10 €. Die Zuzahlung ist jedoch auf maximal 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt.

Die Zuzahlung für Fahrtkosten, soweit diese von den Krankenkassen übernommen werden, beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.

Um über seine Zuzahlungen einen besseren Überblick zu haben, kann man bei den meisten Krankenkassen ein Zuzahlungsheft erhalten, in welchem alle Zuzahlungen quittiert werden können.


Praxisgebühr

Über die Praxisgebühr hat man ja nun auch schon recht viel über die Presse erfahren. So beträgt die Praxisgebühr (eine Zuzahlung für Arztbesuche) pro Quartal beim Arzt, Zahnarzt bzw. Psychotherapeut 10 €.

Wer jedoch eine Überweisung von einem anderen Arzt (vorzugsweise dem Hausarzt) hat, muss die Praxisgebühr nicht zahlen, es sei denn, dieser Überweisungstermin fällt bereits in das nächste Quartal.

Jedoch gibt es auch andere Arztbesuche, bei welchem die Praxisgebühr nicht fällig wird. Dies sind Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen.


Zahnersatz

Bis zum 31.12.2004 ändert sich in Sachen Zahnersatz nichts. Ab 2005 muss für Zahnersatz eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Diese kann entweder bei einer gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.


Befreiung für Personen unter 18 Jahren

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten, Kieferorthopädie und Zahnersatz.


Befreiungen für Person über 18 Jahre

Die Befreiung, wie sie zur Zeit Schüler, Azubis sowie Personen mit einem geringen Einkommen haben, wird es so im nächsten Jahr nicht mehr geben.
Ab dem nächsten Jahr müssen alle Personen Zuzahlungen leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden einem dann zuviel geleistete Zuzahlungen erstattet bzw. man kann für den Rest des Jahres von der Zuzahlungen befreit werden.

Grundsätzlich ist es im neuen Jahr so, dass es jedem Zumutbar ist, 2 % von seinen jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen zu leisten. Die Belastungsgrenze wird bei chronisch kranken Personen auf 1 % herabgesetzt. Bei Sozialhilfeempfängern gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstandes als Berechungsgrundlage für die Belastungsgrenze.

Bei Familien berechnet sich die Belastungsgrenze, indem man die jährlichen Bruttoeinnahmen des im gemeinsam lebenden Ehepartnern (bzw. Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) und der familienversicherten Kinder zusammenrechnet. Von diesem jährlichen Familieneinkommen werden dann noch einmal 4.347 € für den Ehepartner und 3.648 € für jedes familienversicherte Kind abgezogen. (Stand 20.11.2003) Von diesem Betrag nimmt man dann die Belastungsgrenze von 2 %.

Stellt sich bereits im Laufe eines Jahres heraus, dass jemand die 2 % Hürde übersteigt, kann ab dem Zeitpunkt des Übersteigens eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragt und ausgestellt werden. Wenn bereits zu viele Leistungen geleistet worden sind, können diese erstattet werden.


Beiträge aus Versorgungsbezüge

Eine Änderung, von welcher man bisher in der Presse so gut wie gar nichts gehört hat, ist dass auf Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, monatlich ausgezahlte Lebensversicherung, private Rente etc.) ab dem Jahr 2004 der volle allgemeine Beitragssatz gezahlt werden. Der erste Zahlungstermin hierfür ist der 15. Februar 2004. Bisher musste auf Versorgungsbezüge nur der halbe allgemeine Beitragssatz gezahlt werden. Der Krankenkassenbeitrag auf Versorgungsbezügen verdoppelt sich folglich.


Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenzen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sowie die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich wie bei jedem Jahreswechsel zum 1.1.2004.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem neuen Jahr in West und Ost 46.350 € jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in diesen Zweigen der Sozialversicherung beträgt 3.487,50 € monatlich bzw. 41.850 € jährlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und im Recht der Arbeitsförderung beträgt im Westen 61.800 € jährlich (5.150 € monatlich) und im Osten 52.200 € jährlich (4.350 €).

Beiträge für freiwillig Versicherte

Bei der Ermittlung der Beiträge für freiwillig Versicherte werden ab dem 1.1.2004 beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 805 € monatlich angenommen. Bei Selbstständigen beträgt dieser Wert 1.811,25 €, für Existenzgründer im Rahmen einer „Ich – AG“ von 1.207,50 €.



So, ich denke, das dürfte eigentlich alles wichtige gewesen sein.
 
meine güte so viele änderungen :eek:

das kann ja teuer werden

ich wusst ja das sich einiges ändern wird aber das es sooooo viele neu regelungen gibt hätt ich nicht gedacht :eek:

wer sich sowas wohl alles ausdenkt :argh:


naja That`s life
 
Original geschrieben von FREAK98
wer sich sowas wohl alles ausdenkt :argh:
Ganz einfach: Die Regierung. Die Krankenkassen, die das ganze umsetzten müssen, haben damit nichts zu tun. Bis auf die ganze Arbeit. Es gibt auch noch einige Regelungen, wo man noch gar nicht weiß, wie die dann in die Praxis umgesetz werden, dies ergibt sich dann erst im Laufe der nächsten Monaten.

Wobei ich jetzt ja wie gesagt auch noch so ein paar Regelungen rausgelassen haben. Eine Mitazubine von mir hat jetzt übernächste Woche Zwischenprüfung, und dort wird auch schon nach dem neuem Recht geprüft. Du kannst dir vorstellen, wie erfreut sie darüber ist, bei so vielen neuen Regelungen.
 
...mein Vater is Apotheker,der ganze Sch*** wird sich deutlich im Umsatz bemerkbar machen :schnief: ,mal sehen...:(
 
Ich habe heute eine Heftchen von meiner Krankenkasse bekommen, wo ich alle Zuzahlungen dokumentiren soll und meine Zuzahlungsgrenze alleine errechnen soll (die von 2% ). Am Ende des Jahres 2004 soll Ich persönlich das Heftchen vorzeigen wenn ich Geld wiederbekommen sollte.
Das heißt das Ich erst einmal alles aus eigener Tasche bezahlen soll, was garnicht geht da Ich kein Geld im Monat überhabe. Dazu kann Ich erst Ende 2004 die 2 % an Geld errechen die zumatbar sein sollen.
Da kann ich ja nur froh sein das Ich an Esstörungen leide und an starken Übergewicht, wo Ich dieses Jahr schon keine Hilfe bekommen habe.
Da kann man nur sagen Danke Ihr reichen Politiker die Überbezahlt sind und alle Privat versichert sind und sicht nicht getraut haben bei der Gesundheitsreform die Krankenhäuser, die Apotheken und die Pharmaindustrie in die Pflicht zu nehmen.
Jetzt wird man noch mehr belastet und bekommt im hohen alter nicht einmal eine Rente wo von man Leben kann. Da man jetzt schon kein Geld hat, nächstes Jahr noch weniger und da soll man selber noch vorsorgen. Danke
 
Original geschrieben von Behnk21
Ich habe heute eine Heftchen von meiner Krankenkasse bekommen, wo ich alle Zuzahlungen dokumentiren soll und meine Zuzahlungsgrenze alleine errechnen soll (die von 2% ). Am Ende des Jahres 2004 soll Ich persönlich das Heftchen vorzeigen wenn ich Geld wiederbekommen sollte.
Das heißt das Ich erst einmal alles aus eigener Tasche bezahlen soll, was garnicht geht da Ich kein Geld im Monat überhabe. Dazu kann Ich erst Ende 2004 die 2 % an Geld errechen die zumatbar sein sollen.
Bei welcher Krankenkasse bist du denn, dass die das ganze so Versichertenunfreundlich gestalten?

Bei uns wird es so gemacht, dass sich die Versicherten auch diese Quittungshefte bei uns bestellen können. Die Versicherten können auch, sobald klar ist, dass sie die 2 % Hürde überschritten haben, eine Befreiung für den Rest des Jahres erhalten. Ich denke, man auch kann bei einigen jetzt ja schon sagen, der und der wird in diesem Jahr ca. soundso viel an Bruttoeinnahmen haben. Es dürfte in meinen Augen nicht so schwer sein, diesen Betrag dann für das Jahr hochzurechnen. Dies wird auch so gemacht. Wennn man sich dann bei der Hochrechnung vertan hat, kann dies dann am Ende des Jahres berichtigt werden.

Und persönlich vorbei kommen müssen die Versicherten sowieso nicht. Dies geht bei uns wie immer auf dem Postweg. Denn das wäre ja noch schöner, wenn unsere ganzen Versicherten auch aus zum Beispiel Berlin, München, etc. zu uns nach Berlin kommen müssten.
 
Einige Dinge waren mir ja schon bekannt, aber das sich soviel ändert?!
Die Medikamentenzuzahlung war ja eh schon teuer genug aber dann wirds jetzt ja noch teurer.... super. Vielleicht sollten die Politiker mal zu erst bei sich selber anfangen zu sparen und zu streichen.....
Mein Mann ist arbeitslos und leidet zudem auch noch an Diabetes und Bluthochdruck. Dann kann er ja schon mal anfangen zu sparen, damit er sich jeden monat die medikamente leisten kann...

Sorry, mußte mal meinen Frust loswerden;)


hugoline
 

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