Geldzurückgarantie beim Hersteller

G

Gast 52294

Hallihallo ^^

vor einem Jahr habe ich ein neues Handy bekommen (vom ALDI Markt) mit 2 Jahre Garantie.

Leider löste sich 2009 mein Headset auf. Dauernt fielen Teile ab usw. und ich habe mir halt ein neues gekauft. Vor einiger Zeit wollte ich mit dem Headset telefonieren und hab den Stecker in die Verbindung hereingesteckt und auf ein mal hat es "klick" gemacht und ab dort an ging mein Headset nicht mehr. Es geht nur, wenn ich es richtig tief in das Handy hereindrücke.

Also was macht man?... Ich bin zu ALDI gegangen und diese haben es abgeschickt zur Reparatur. Doch das Handy kam unrepariert wieder. So auch beim nächsten Versuch, wo auch der Merksatz "Das Headsetkabel ist nicht das Originale - es wird keine Garantie übernommen" stand.

Meiner Mutter ist natürlich jetzt richtig auf 360° und will das Geld (120 Euro) zurück haben, da die Firma nicht in der Lage ist die Steckverbindung zu reparieren.

Doch mir stellt sich die Frage, ob wir das Geld zurückbekommen - obwohl wir das alte Headsetkabel nicht mehr haben. Wie gesagt, dass war kaputt und würde (so denke ich jedenfalls) fast überall in den Müll fliegen.

gez. Roger ^^
 
Da das Headset, welches scheinbar den Defekt am handy auslöste, nicht das Original Headset war, was beim handy dabei war, besteht auch kein Anspruch auf Geld-zurück bzw Reperatur unter Garantiebedingungen vom Hersteller...

Ihr hättest das Ursprungsheadset mitschicken müssen, um daraus nen garantiefall machen zu können
 
@RogerRon91:

Sowohl ALDI als auch der Hersteller werden sich zweifelsfrei darauf berufen, dass der Defekt überhaupt erst DURCH den Einsatz eines neuen Headsetkabels entstanden ist.

Du könntest aber versuchen, den Spieß umzudrehen und die Beweislast der Gegenseite aufs Auge zu drücken. Du behauptest ganz einfach, das jetzige Kabel sei dasjenige gewesen, welches dem Handy beigelegt war. Somit stünde Aussage gegen Aussage und der Hersteller müsste Dir gegenüber belegen können, dass es NICHT das beigelegte Kabel war. Allerdings würde diese Variante vermutlich einigen Schriftwechsel nötig machen.
Was hältst Du davon, den Hersteller direkt zu kontakten? Vielleicht ist deren Service in einem Telefonat etwas beweglicher und tauschen das Handy auf dem Kulanzwege.

Gruß :hallo:
Peter


PS: Die Garantie wird vermutlich nicht erloschen sein, da die Verwendung eines Fremdkabels keinen Eingriff in das Gerät als solches darstellt, schließlich wurde das Handy ja nicht geöffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure Antworten.

@ Fedora: Wir müssen leider alles einschicken, nicht nur das Handy, was kaputt ist.

@ Dark Lady: Ist ein Headset nicht ein Verschleißteil? Die Garantie kann doch davon wohl nicht abhängen.:eek:

@ Elenaor: In den Unterlagen steht leider davon nichts.;)

@ Krechlok: Die Ansicht vertrete ich derzeit auch.

Ich werde mal ganz frech nach den Feiertagen zu ALDI hingehen und das Geld zurückverlangen. Mal schauen...:lol:
 
@ Dark Lady: Ist ein Headset nicht ein Verschleißteil? Die Garantie kann doch davon wohl nicht abhängen.:eek:


Kann sein - aber dann hättest du das defekte Aldo-Headset einschicken müssen, statt nen neues zu kaufen - dadurch, dass du nen fremd-Teil genutzt hast, muss der Hersteller nicht mehr zwangsläufig die Garantie übernehmen, weils ja kein originalteil ist.
 
@RogerRon91:

Bestandteil einer jeden Garantieurkunde ist die "Garantieausschlußklausel", dort wird auch in Deinen Unterlagen stehen, wann und unter welchen Voraussetzungen die Garantie erlischt bzw. eine Garantieleistung ausgeschlossen ist.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Headset als solchem nicht unbedingt, wohl aber bei dem dazugehörenden Kabel sowie Stecker um Verschleißteile handelt (z.B. Kabelbruch usw).
Wenn Du jetzt z.B. das Zubehör des Handys (sprich Headset, Kabel usw.) im Urlaub verlierst oder im Hotel liegen lässt, mußt Du zwangsläufig eine Neuanschaffung tätigen, so Du das Gerät weiterhin entsprechend nutzen willst. Kein Hersteller kann von Dir verlangen, dass Du dabei eines seiner Produkte erwirbst, was bei ALDI auch schlecht möglich ist. Dadurch erlischt nicht zwangsläufig gleich die Garantie. Letztlich war der Erwerb eines Fremdteils erforderlich, um für Dich die Funktionsfähigkeit des Gerätes aufrechtzuerhalten und zwar in dem Sinne, wie er Deinen Gepflogenheiten entspricht. Der Gebrauch eines Headsets ist ja nun nichts außergewöhnliches.

Ich vermute aber, dass das Problem nicht so sehr im Headsetkabel verborgen ist, sondern vielmehr der Stecker der Übeltäter ist. Besorge Dir doch ganz einfach 'mal von Conrad oder dergl. einen Steckeradapter nebst separatem Stecker (Universalsteckerset) und versuch es mal damit. Dabei setze ich allerdings voraus, dass das Handy als solches auch weiterhin funktioniert.
Andere Variante wäre noch, Du wendest Dich an die ComputerBILD, die haben doch oftmals einen "guten Draht" zu den Herstellern, auch zu ALDI vermutlich. Schlußendlich könntest Du Dich auch noch spezifiziert unter "recht.de" beraten lassen, bevor Du Dich auf einen Rechtsstreit einläßt, der in keinem Kosten/Nutzenverhältnis steht.

Gruß :hallo:
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
@Elenaor:

Diese Argumentation wird vermutlich erfolgen. Allerdings glaube ich nicht, dass diese auch von Bestand sein wird.
Da das Kabel offensichtlich i.O. ist, kommt es darauf an, ob Stecker und Kabel eine unlösbare Einheit bilden, oder ob der Stecker abgenommen werden kann. In diesem Falle müsste dann sogar der Hersteller des Steckers ermittelt werden wg. Produkthaftung.
Allerdings ist das alles wohl nicht Sache von RogerRon bzw. seiner Mutter.

Ich bin mir nur momentan nicht ganz klar darüber, wie es sich hier mit der Umkehr der Beweislast verhält. Das Verhalten von ALDI bzw. Hersteller spricht auch nicht gerade für große Kundenfreundlichkeit.
Meine Güte, was ist denn schon der Tausch des Handys für den Hersteller? Nichts, rein garnichts - außer einem Verwaltungsakt. Und einer Kulanzregelung gegenüber ist ja wohl keiner Abgeneigt.

Von Interesse wäre allerdings, in welchem zeitlichen Abstand zum Ablauf der Garantie der Schaden auftrat. Wenn es sich nur um ein paar Tage handelt, müsste eigentlich der Hersteller haften. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass dieser per Garantieerklärung den Einsatz bzw. die Verwendung von Fremdkabeln untersagt hat.
Hätte er dies z.B. getan, wüsste man, dass seitens des Herstellers bekannt war, dass bei Verwendung eines Fremdkabels/steckers Probleme auftreten können. Und dann könnte man ihn bei den Hammelbeinen kriegen.

Ich vermute eher, dass sowohl ALDI als auch der Hersteller davon ausgehen, dass es hier wg. 120.- € nicht zur Klage kommt. Daher wird zunächst abgelehnt, mal seh'n, ob der Kunde hartnäckig bleibt.

@RogerRon: Alternativ könntest Du natürlich auch mit der Keule (sprich Anwalt) drohen, vielleicht reagieren die ja positiv.

Gruß :hallo:
Peter
 
@RogerRon91:

Mir ist eben noch folgender Gedanke gekommen:
Gehen wir mal davon aus, dass es sowohl ALDI als auch der Hersteller des Handys auf eine Klage ankommen lassen. Dazu muß der Hersteller schriftlich die von Dir geltend gemachten Garantieansprüche zurückweisen. Dies sollte er tunlichst stichhaltig untermauern. Bedeutet für Dich im Idealfalle, dass Dir der Hersteller eine Schriftsatzreife Begründung seiner Ablehnung schickt. Es muss nur dann daraus ersichtlich sein, dass nach Feststellung des Herstellers ursächlich für den Schaden das Kabel bzw. der Stecker des Fremdherstellers ist. Zweifelsfrei!
In diesem Fall tritt die Herstellerhaftung des Kabel/Steckerherstellers auf den Plan. Soll heißen: Der Handyhersteller liefert Dir die Beweisgrundlage, mit der Du dann gegen den Hersteller des Kabels/Steckers vorgehen kannst, OHNE dass Du einen Gutachter beauftragen mußt.

Es ist jetzt wirklich eine Entscheidung von Dir aus dem Bauch heraus, zu welcher Variante Du tendierst.

Gruß :hallo:
Peter
 
So...

gestern kam mein Handy an. Es wurde immer noch nicht repariert.

Das Lustige: Mein Handy war gar nicht kaputt. :lol: Mein Headsetstecker ist kaputt - der wackelt nämlich.:argh:

Ist mir gar nicht aufgefallen. Der Reparaturmensch hat mich in einem Brief darauf hingewiesen. Komischerweise hat die Reparatur das erst beim Dritten mal mitbekommen.:rolleyes:
 
...somit dürfte sich die Angelegenheit nunmehr in Wohlgefallen auflösen...
 

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