WG-Probleme/Kündigung

shikibu

Newcomer
Registriert
April 2019
Ort
Berlin
Geschlecht
w

Hi :hallo:

ich weiß ja, hier ist kein Juraforum, aber vielleicht war schon mal einer von euch in einer ähnlichen Situation wie ich. Kurz und knapp: Ich wohne mit einem anderen in einer WG und wir sind beide Hauptmieter. Ich will ausziehen, er will bleiben. Jetzt ist die Kündigungsfrist 3 Monate, wie ich über (Link entfernt, da es nach Werbung aussieht. Spocky) erfahren hab, ist das wohl immer so wenn man noch nicht so lange in der Wohnung ist. Jetzt will er aber erst diesen Änderungsvertrag unterschreiben und damit die Wohnung ganz übernehmen, wenn ich drei Monate weiter meinen Teil der Miete zahl. Also halte ich mich quasi an die dreimonatige Kündigungsfrist und bin dann raus aus dem Vertrag. Meine Vermieterin sagt, das ist so nicht zulässig, aber ich bin leider darauf angewiesen dass er dieses Formular unterschreibt. Ich bin gerade nicht sicher was ich machen soll. Wenn ich dieser (unrechtmäßigen?) Vereinbarung nicht zustimme, komme ich nicht aus dem Mietvertrag raus und muss so lange weiter Miete zahlen wie er in der Wohnung bleiben will, also ist es doch sinnvoller dem zuzustimmen? Aber wenn das nicht rechtens ist, kann ich mir die Miete über die drei Monate irgendwie wieder zurückholen später?
 
Ich habe schon in mehreren WGs gelebt und kenne die dreimonatige Kündigungsfrist als Standard, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Was ich nicht verstehe ist, was die Vermieterin daran für nicht rechtens hält? Dass dein Mitbewohner drei weitere Monate Miete von dir möchte und du nicht sofort ausziehen kannst oder wie? Oder hat sie ein Problem damit, dass er dann alleiniger Hauptmieter werden möchte?
Ich kenne es auch so, dass man aus dem Vertrag mir früher rauskommen kann wenn man einen Nachmieter stellt, der den Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt übernimmt und der Vermieter (bzw. in diesem Fall wohl auch dein Mitbewohner) damit einverstanden ist.
 
Frag das am Besten deine Vermieterin, wenn du ihr die schriftliche Kündigung im Rahmen der dreimonatigen Frist übergibst.
Lies aber ggf vorher noch mal im Mietvertrag nach, ob da ggf etwas abweichendes drin steht, für den Fall, dass eben einer von euch alleine ausziehen will.

Normalerweise müssen dich sowohl Mitbewohner als auch Vermieterin nach den drei Monaten aus dem Vertrag entlassen und dein Mitbewohner die Miete dann alleine zahlen. Kann er das nicht bzw gibt es keinen passenden Nachmieter, wird auch er wohl ausziehen müssen, wenn er mit der Vermieterin keine anderweitige Vereinbarung findet.

Auf einen Aufhebungsvertrag hast du so keinen rechtlichen Anspruch, selbst mit Nachmieter nicht.
 
Ich habe schon in mehreren WGs gelebt und kenne die dreimonatige Kündigungsfrist als Standard, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Was ich nicht verstehe ist, was die Vermieterin daran für nicht rechtens hält? Dass dein Mitbewohner drei weitere Monate Miete von dir möchte und du nicht sofort ausziehen kannst oder wie? Oder hat sie ein Problem damit, dass er dann alleiniger Hauptmieter werden möchte?
Ich kenne es auch so, dass man aus dem Vertrag mir früher rauskommen kann wenn man einen Nachmieter stellt, der den Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt übernimmt und der Vermieter (bzw. in diesem Fall wohl auch dein Mitbewohner) damit einverstanden ist.

Die Vermieterin meinte, es geht eigentlich nicht, dass er den Aufhebungsvertrag erst so unterschreibt dass ich noch weitere drei Monate in dem Vertrag hänge. Also entweder übernimmt er die Wohnung sofort komplett oder wir kündigen beide und haben dann eben diese drei Monate Kündigungsfrist. Ob diese Aussage rechtlich wirklich so ist weiß ich nicht.

Dem Mieterverein beizutreten ist wahrscheinlich keine schlechte Idee. Was einen Nachmieter angeht glaube ich nicht dass die uns die Bude einrennen werden, weil wir fast schon in Brandenburg wohnen, die Gegend hier ist wirklich eher tot..
 

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