Hi,
die GEMA hat mir geantwortet:
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vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Benutzung von Musikwerken in AV-Produktionen. Sie erhalten eine kurze Information, die Ihnen sicherlich bei der Realisierung des Projektes behilflich ist.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Wenkel
GEMA
Dokumentation Film und Fernsehen
Postfach 30 12 40
10722 Berlin
Tel.: 00 49 (0) 30 212 45 538
Fax.: 00 49 (0) 30 212 45 523
INFORMATIONEN FÜR PRODUZENTEN VON AUDIOVISUELLEN PRODUKTIONEN
Rechteerwerb
Für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken in einer audiovisuellen Produktion ist die Klärung von einigen Rechten notwendig:
Das Herstellungsrecht
Die Nutzung von geschützten Musikwerken zur Herstellung einer AV-Produktion bedarf grundsätzlich der vorherigen Einwilligung der Rechteinhaber:
der Urheber (Komponisten, Textdichter) bei unverlegten Musikwerken
der Musikverlage bei verlegten Musikwerken
Die Klärung des Herstellungsrechts kann direkt mit den Rechteinhabern oder über die GEMA erfolgen.
Die Tarife, die der Rechteinhaber für die Verwendung der Musik in einer bestimmten AV-Produktion erhebt, sind nicht normiert und der GEMA nicht bekannt. Die von der GEMA aufgestellten Tarife in diesem Bereich sind lediglich Auffangtarife für den Fall, dass ein Rechteinhaber das Herstellungsrecht nicht selbst vergeben will und die GEMA damit beauftragt.
Sonderfall 1: Das Herstellungsrecht an Fernsehproduktionen
Bei Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktionen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendeunternehmen, die für eigene Sendezwecke oder Übernahmesendungen bestimmt sind, erfolgt der Erwerb des Herstellungsrechts über den Rahmenvertrag zwischen der GEMA und dem jeweiligen Sendeunternehmen. Dieser gestattet dem Sendeunternehmen die Benutzung des von der GEMA verwalteten Repertoires ohne vorherige Rechteklärung im Einzelfall, jedoch ausschließlich zu Sendezwecken. Dagegen muss die Einwilligung zur Nutzung von Musik zur Herstellung einer Fernsehproduktion grundsätzlich vorher beim Rechteinhaber erworben werden, wenn Dritte an der Herstellung beteiligt sind oder wenn die Fernsehproduktion von Dritten genutzt werden soll. Das gilt insbesondere für Coproduktionen.
Sonderfall 2: Das Herstellungsrecht an Werbung
Die Erlaubnis zur Benutzung von Musik zur Herstellung von Werbe-Filmen, -Trailern, -Spots etc. der Werbung betreibenden Wirtschaft (z.B. auch im Hörfunk und Fernsehen) ist ausschließlich bei den Rechteinhabern einzuholen. In diesem Bereich ist keine Übertragung auf die GEMA vorgesehen.
Das mechanische Vervielfältigungsrecht
Wird eine AV-Produktion auf Video, DVD oder CD-ROM oder sonstigem Bildtonträger vervielfältigt und verbreitet, so sind die Rechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von der GEMA zu erwerben, und zwar entweder von der "Direktion Industrie" oder von der jeweils regional zuständigen Bezirksdirektion der GEMA. Die entsprechenden Tarife finden Sie unter
www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/
Das Aufführungsrecht
Sind AV-Produktionen zur öffentlichen Vorführung bzw. Wiedergabe in Filmtheatern bestimmt oder werden diese als Lehr-, Fortbildungs-, Wirtschafts- oder Industriefilm etc. eingesetzt, ist darüber hinaus das Aufführungsrecht berührt. Dieses Recht ist bei der GEMA zu erwerben. Der Verwerter wird in diesem Falle gebeten, sich an die für seine Firmen- bzw. Wohnsitz zuständige Bezirksdirektion der GEMA zu wenden. Die entsprechenden Tarife finden Sie unter
www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife
Das Leistungsschutzrecht
Wird Musik von Tonträgern (Schallplatte, CD, Musikkassette) für die AV-Produktion verwendet, so ist außerdem das Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers und des Tonträgerherstellers zu erwerben. Diese Rechte nimmt in der Regel der Tonträgerhersteller wahr. Nähere Informationen gibt Ihnen die IFPI
www.ifpi.de sowie die GVL
www.gvl.de.
Sonstige Rechte
Wenn in der AV-Produktion weitere urheberrechtlich relevante Beiträge verwendet werden, wie Fotografien, Wortbeiträge, Filmausschnitte (sog. Schnipselrechte) usw. sind auch dafür die entsprechenden Rechte zu erwerben. Kontaktinformationen der Verwertungsgesellschaften, die derartige Rechte wahrnehmen, finden Sie weiter unten.
Die Klärung der Rechte für eine AV-Produktion kann sich über mehrere Wochen/Monate hinziehen, abhängig vom ausgewählten Musikwerk. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Planung.
Anmeldung
Kinofilm
Bitte melden Sie die genutzten Musikwerke an die Abteilung Dok FFS mit dem Formular "Anmeldung für audiovisuelle Produktionen", zu finden unter
www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/gema_anmeldung_av-prod.pdf
Fernsehfilm
Bitte melden Sie die genutzten Musikwerke an die Abteilung Dok FFS mit dem Formular "Anmeldung für audiovisuelle Produktionen", zu finden unter
www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/gema_anmeldung_av-prod.pdf
Werbespot
Bitte melden Sie die genutzten Musikwerke an die Abteilung Dok FFS mit dem Formular "Anmeldung von audiovisuellen Werbespots", zu finden unter
www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/gema_anmeldung_werbespots.pdf
Wirtschaftsfilm / Industriefilm
Bitte melden Sie uns die Verwertung mit dem Formular "TW-Meldebogen" (Aufnahme und Vervielfältigung/Verbreitung audiovisueller (AV) Produktionen zur unentgeltlichen öffentlichen Vorführung/Wiedergabe), zu finden unter
www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/tw_anmeldebogen_wirtschaftsfilme.pdf
Video / DVD
Bitte melden Sie die Verwertung an die Direktion Industrie mit dem Formular "BT-Filmvideo-Meldebogen" (Bildtonträgeraufnahmen/-vervielfältigungen zur Abgabe an Dritte zum persönlichen/privaten Gebrauch (z. B. Verkauf/Vermietung)) bzw. "BT-Musikvideo-Meldebogen" (Musikvideo / Vervielfältigungen zur Abgabe an Dritte zum persönlichen/privaten Gebrauch (z. B. Verkauf/Vermietung)), zu finden unter
www.gema.de/media/de/dir_ind/meldebogen_bt_filmvideo.pdf bzw.
www.gema.de/media/de/dir_ind/meldebogen_bt_musikvideo.pdf.
Repertoireauskünfte
Brauchen Sie Auskünfte zu bei der GEMA registrierten Werken? Nutzen Sie unsere Online Datenbank für musikalische Werke, wo Sie für verlegte Werke auch die Anschriften der Verlage finden. Sie können sich auch an die Abteilung Dokumentation-Service (
gema@gema.de) wenden; in diesem Fall sind allerdings die Repertoireauskünfte kostenpflichtig.
Ansprechpartner bei der GEMA
Herstellungsrechte
Dokumentation Film und Fernsehen, Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin (Tel. 030/ 212 45-530, Fax-Nr. 0 30/ 21245-523 / Email:
dokffs@gema.de)
Mechanische Vervielfältigungsrechte
Infostelle der Direktion Industrie, Tel: 089/ 48003-800, Fax: 089/ 48003-300 / Email:
info-ind@gema.de
Weitere Gesellschaften
Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. - Oranienburger Straße 67/68, 10117 Berlin (Tel: 030 / 590038-0, Fax: 030 / 590038-38),
www.ifpi.de
GÜFA - Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH, Vautierstraße 72, 40235 Düsseldorf (Tel: 0211 / 914190, Fax: 0211 / 6798887),
www.guefa.de
GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Podbielskiallee 64, 14195 Berlin (Tel: 030 / 48483600, Fax: 030 / 48484700),
www.gvl.de
GWFF - Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH, Marstallstraße 8, 80539 München (Tel: 089 222668, Fax: 089/ 229560),
www.gwff.de
VFF - Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH, Brienner Straße 26, 80333 München (Tel: 089 / 28628-382, Fax: 089 /28628-247),
www.vffvg.de
VG BILD-KUNST - Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn (Tel: 0228 / 91534-0, Fax: 0228 / 91534-39),
www.bildkunst.de
VG WORT - Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestr. 49, 80336 München (Tel: 089 / 51412-0, Fax: 089 / 51412-58),
www.vgwort.de
VGF - Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden (Tel: 0611/ 77892-22, Fax: 0611/ 77892-14)
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Abgesehen davon, daß es mir nicht wirklich weiterhilft, da das Interessanteste fehlt: der Preis (edit: ich habe irgendwo die Zahl 300 Euro pro Jahr gelesen, wahnsinn ...), bedeutet das im Klartext, daß es 10x mehr Zeitaufwand bedeutet den Musikrechten nachzuforschen, als das Video zu erstellen und zu bearbeiten.
Einerseits haben sie recht: Wer etwas arbeitet soll auch den Lohn dafür bekommen.
Andererseits: Ich verdiene kein Geld mit den Werken anderer Menschen, ich nutze die Musik, um Kultur zu schaffen, kreativ und künstlerisch dem Allgemeinwohl zu dienen.
ballz.de dachte das auch und ist nun in der Klemme.
manu15 schrieb:
manu15 schrieb:
nen mich mal am ***** lecken. Ich zahl doch kein Geld wenn ich ein Sims-video mache.
PS: Ich glaube kaum, dass das jemals geschehen wird
Hi manu,
der gesunde Menschenverstand ist leider nur selten kongruent zum juristischen Weltverständnis.
Es *kann* Dir passieren. Abmahnen ist ein einträgliches Geschäft für Anwälte, manche haben sich sogar darauf spezialisiert und machen das seit über 10 Jahren.
Wenn ein Anwalt auf die Idee kommt, hast Du verloren. Wie gesagt *wenn*.
Maxis bzw. EA hast Du durch den Satz "diese Seite ist ... Maxis ... EA ..." aus der Haftung entlasssen, so daß es an Dir hängen bleibt.
@Katha:
Du, wenn ich wüßte was zu tun ist würde ich was sagen....
Beispiel: Diddl.
Wenn Du eine Diddlbettwäsche erstellst und die Rechteinhaber von Diddle fragst, ob Du das darfst, werden sie "nein" sagen. Weil sie müssen, sie können nicht wahllos und "jedem" Lizenzen erteilen.
Andersherum, denke ich, wissen sie, daß es Diddlbettwäsche gibt, gehen aber nicht dagegen vor, weil es für sie auch eine Form der Werbung ist.
Welches Unternehmen (Nike, Gap, wasauchimmer) dagegen vorgehen will oder nicht weiß leider niemand.
Es gibt zwar schon für andere Spiele und schon länger DL mit Marken, daraus kann aber kein "Gewohnheitsecht" abgeleitet werden, wenn ich es richtig verstanden habe (
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht)
Hinzukommt (afaik), daß Musiker, die ihre Lieder bei der GEMA haben, darüber kaum noch Verfügungsgewalt besitzen, also quasi nicht mehr "Herr ihres eigenen Songs" sind und somit auch nicht einer Verwendung in einem Sims2 Video zustimmen können. Das kann nur die GEMA und die will Kohle sehen.
Es ist ein Dreck. Punkt.
Gegen die GEMA, bzw. die Musikindustrie ist kein Kraut gewachsen. Bei Klamotten und anderen Figuren gäbe es vielleicht die Chance, eine enge Lizenz für die Sims2 zu bekommen. Dazu müßten aber ein paar Leute und mind. ein Anwalt ein Papier ausarbeiten.
Alternativ: wir hoffen, daß nichts passiert. Beten hilft da leider nicht.
LG Gonmag
Sorry für das lange Posting.