Vorsicht mit Musik in Videos ...

Gonmag

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September 2004
Hi,

die GEMA geht mal wieder "ihrem Job nach", d.h. sie hat eine private Videotrailer-Site abgemahnt:

GEMA verlangt Geld von Spieletrailer-Site für Hintergrundmusik

weiter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63323

Das dürfte auch für Videos, die kostenlos zum DL angeboten werden analog gelten. Leider kann das schnell teuer werden.

Ein etwas längerer guter Text dazu auf telepolis:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20820/1.html


Hier besteht ausnahmsweise mal Grund zur Panik und zum Handeln.


LG Gonmag
 
Was ist denn ein Video ohne Musik?! Für mich grenzt das an Geldschneiderei, einfach Jugendlichen das Geld aus den Taschen zuziehen.
Muss denn nun jeder Angst haben irgendwann so eine Rechnung zubekommen???
 
Hi,

die Gema www.gema.de sammelt das Geld für Musiker ein.
D.h. wenn ein Lied im Radio gespielt wird, kassiert die Gema und verteilt das gesammelte Geld an die Musiker und Komponisten. Ebensolches gilt für Konzerte und alles, was "beschallt" wird, vermutlich auch Supermärkte.

Benutzt nun jemand ein Lied in einem Video, dann müßte eigentlich der Komponist/Die Band dafür Geld bekommen, weil seine Arbeit darin verwendet wird, bekommt er aber nicht. Da wird die Gema sauer.

Ich kopiere es mal hier herein und hoffe, die VG-Wort ist gnädig. (VG-Wort ist die Verwertungsgesellschaft Wort, quasi die Gema für Schriftsteller :))

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[font=Arial, Helvetica, sans-serif]Überprüfen Sie selbst: Ist Ihre Form der Musiknutzung vergütungspflichtig?

Welche Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig? Hier die wichtigsten:

  • Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusikern, aber auch Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten).
  • Vorführungen sind die Darbietung von Filmen oder Diaschauen (z. B. im Kino oder Gemeindesaal).
  • Wiedergabe ist das Abspielen von Ton- oder Bildtonträgern, Radio- oder Fernsehsendungen (z. B. in Geschäften oder Gaststätten).
  • Sendung ist die Verbreitung von Musik z. B. durch Radio und Fernsehen.
  • Vermieten oder Verleihen ist die Überlassung von Ton- oder Bildtonträgern an andere Personen. Beim Vermieten geschieht dies gegen Bezahlung (z. B. in Videotheken), beim Verleihen dagegen kostenlos (z. B. in öffentlichen Büchereien).
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern ist die Vervielfältigung musikalischer Werke (z. B. auf CDs, Kassetten und CD-ROMs bei Multimediaprodukten).
  • Musik im Internet und anderen digitalen Netzen (z. B. Homepages und On-demand-Dienste).
[/font]--- snap

Was wem genau passieren kann weiß ich nicht, ballz.de hat jedenfalls geschlossen, unter anderem wegen Rechtsstreitigkeiten mit der Gema. (http://www.ballz.de/index.html)
Das Internet wird zunehmends auch für "unbescholtene Bürger" zum finanziellen Risiko, bspw. 1600 Euro für einen Songtext (http://www.kampfumsongtexte.de/)
Generelle Auskünfte für Websitenbetreiber (die immer für die Seiten den Kopf hinhalten müssen!): http://www.rettet-das-internet.de/

Wer gerne mal kotzen möchte: http://www.rettet-das-internet.de/beispiele.htm

Leider ist es nicht mehr witzig sondern mitunter teuer.

Ich beobachte die Sache mal und berichte, wenn sich was tut und ich es entdecke.

LG Gonmag
 
ich hab mir gerade den text von gonmag durchgelesen und ein paar links verfolgt. mir ist grade schlecht geworden. muss ich dann auch aufpassen, dass meine simhäuser keinen namen eines stehenden gebäudes enthält? zB Villa HammerSchmidt? muss ich vorsichtshalber alles in xyz umbenennen? damit mir keine klage von 20000Euro ins Haus fliegt? nee, ich versteh die welt nicht mehr... katha
 
Hi,

die GEMA hat mir geantwortet:


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vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Benutzung von Musikwerken in AV-Produktionen. Sie erhalten eine kurze Information, die Ihnen sicherlich bei der Realisierung des Projektes behilflich ist.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Wenkel
GEMA
Dokumentation Film und Fernsehen
Postfach 30 12 40
10722 Berlin

Tel.: 00 49 (0) 30 212 45 538
Fax.: 00 49 (0) 30 212 45 523


INFORMATIONEN FÜR PRODUZENTEN VON AUDIOVISUELLEN PRODUKTIONEN
Rechteerwerb

Für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken in einer audiovisuellen Produktion ist die Klärung von einigen Rechten notwendig:

Das Herstellungsrecht
Die Nutzung von geschützten Musikwerken zur Herstellung einer AV-Produktion bedarf grundsätzlich der vorherigen Einwilligung der Rechteinhaber:

der Urheber (Komponisten, Textdichter) bei unverlegten Musikwerken

der Musikverlage bei verlegten Musikwerken

Die Klärung des Herstellungsrechts kann direkt mit den Rechteinhabern oder über die GEMA erfolgen.

Die Tarife, die der Rechteinhaber für die Verwendung der Musik in einer bestimmten AV-Produktion erhebt, sind nicht normiert und der GEMA nicht bekannt. Die von der GEMA aufgestellten Tarife in diesem Bereich sind lediglich Auffangtarife für den Fall, dass ein Rechteinhaber das Herstellungsrecht nicht selbst vergeben will und die GEMA damit beauftragt.

Sonderfall 1: Das Herstellungsrecht an Fernsehproduktionen
Bei Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktionen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendeunternehmen, die für eigene Sendezwecke oder Übernahmesendungen bestimmt sind, erfolgt der Erwerb des Herstellungsrechts über den Rahmenvertrag zwischen der GEMA und dem jeweiligen Sendeunternehmen. Dieser gestattet dem Sendeunternehmen die Benutzung des von der GEMA verwalteten Repertoires ohne vorherige Rechteklärung im Einzelfall, jedoch ausschließlich zu Sendezwecken. Dagegen muss die Einwilligung zur Nutzung von Musik zur Herstellung einer Fernsehproduktion grundsätzlich vorher beim Rechteinhaber erworben werden, wenn Dritte an der Herstellung beteiligt sind oder wenn die Fernsehproduktion von Dritten genutzt werden soll. Das gilt insbesondere für Coproduktionen.

Sonderfall 2: Das Herstellungsrecht an Werbung
Die Erlaubnis zur Benutzung von Musik zur Herstellung von Werbe-Filmen, -Trailern, -Spots etc. der Werbung betreibenden Wirtschaft (z.B. auch im Hörfunk und Fernsehen) ist ausschließlich bei den Rechteinhabern einzuholen. In diesem Bereich ist keine Übertragung auf die GEMA vorgesehen.

Das mechanische Vervielfältigungsrecht
Wird eine AV-Produktion auf Video, DVD oder CD-ROM oder sonstigem Bildtonträger vervielfältigt und verbreitet, so sind die Rechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von der GEMA zu erwerben, und zwar entweder von der "Direktion Industrie" oder von der jeweils regional zuständigen Bezirksdirektion der GEMA. Die entsprechenden Tarife finden Sie unter www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/

Das Aufführungsrecht
Sind AV-Produktionen zur öffentlichen Vorführung bzw. Wiedergabe in Filmtheatern bestimmt oder werden diese als Lehr-, Fortbildungs-, Wirtschafts- oder Industriefilm etc. eingesetzt, ist darüber hinaus das Aufführungsrecht berührt. Dieses Recht ist bei der GEMA zu erwerben. Der Verwerter wird in diesem Falle gebeten, sich an die für seine Firmen- bzw. Wohnsitz zuständige Bezirksdirektion der GEMA zu wenden. Die entsprechenden Tarife finden Sie unter www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife

Das Leistungsschutzrecht
Wird Musik von Tonträgern (Schallplatte, CD, Musikkassette) für die AV-Produktion verwendet, so ist außerdem das Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers und des Tonträgerherstellers zu erwerben. Diese Rechte nimmt in der Regel der Tonträgerhersteller wahr. Nähere Informationen gibt Ihnen die IFPI www.ifpi.de sowie die GVL www.gvl.de.

Sonstige Rechte
Wenn in der AV-Produktion weitere urheberrechtlich relevante Beiträge verwendet werden, wie Fotografien, Wortbeiträge, Filmausschnitte (sog. Schnipselrechte) usw. sind auch dafür die entsprechenden Rechte zu erwerben. Kontaktinformationen der Verwertungsgesellschaften, die derartige Rechte wahrnehmen, finden Sie weiter unten.

Die Klärung der Rechte für eine AV-Produktion kann sich über mehrere Wochen/Monate hinziehen, abhängig vom ausgewählten Musikwerk. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Planung.



Anmeldung
Kinofilm
Bitte melden Sie die genutzten Musikwerke an die Abteilung Dok FFS mit dem Formular "Anmeldung für audiovisuelle Produktionen", zu finden unter www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/gema_anmeldung_av-prod.pdf

Fernsehfilm
Bitte melden Sie die genutzten Musikwerke an die Abteilung Dok FFS mit dem Formular "Anmeldung für audiovisuelle Produktionen", zu finden unter www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/gema_anmeldung_av-prod.pdf

Werbespot
Bitte melden Sie die genutzten Musikwerke an die Abteilung Dok FFS mit dem Formular "Anmeldung von audiovisuellen Werbespots", zu finden unter www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/gema_anmeldung_werbespots.pdf

Wirtschaftsfilm / Industriefilm
Bitte melden Sie uns die Verwertung mit dem Formular "TW-Meldebogen" (Aufnahme und Vervielfältigung/Verbreitung audiovisueller (AV) Produktionen zur unentgeltlichen öffentlichen Vorführung/Wiedergabe), zu finden unter www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/tw_anmeldebogen_wirtschaftsfilme.pdf

Video / DVD
Bitte melden Sie die Verwertung an die Direktion Industrie mit dem Formular "BT-Filmvideo-Meldebogen" (Bildtonträgeraufnahmen/-vervielfältigungen zur Abgabe an Dritte zum persönlichen/privaten Gebrauch (z. B. Verkauf/Vermietung)) bzw. "BT-Musikvideo-Meldebogen" (Musikvideo / Vervielfältigungen zur Abgabe an Dritte zum persönlichen/privaten Gebrauch (z. B. Verkauf/Vermietung)), zu finden unter www.gema.de/media/de/dir_ind/meldebogen_bt_filmvideo.pdf bzw. www.gema.de/media/de/dir_ind/meldebogen_bt_musikvideo.pdf.



Repertoireauskünfte
Brauchen Sie Auskünfte zu bei der GEMA registrierten Werken? Nutzen Sie unsere Online Datenbank für musikalische Werke, wo Sie für verlegte Werke auch die Anschriften der Verlage finden. Sie können sich auch an die Abteilung Dokumentation-Service (gema@gema.de) wenden; in diesem Fall sind allerdings die Repertoireauskünfte kostenpflichtig.



Ansprechpartner bei der GEMA
Herstellungsrechte
Dokumentation Film und Fernsehen, Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin (Tel. 030/ 212 45-530, Fax-Nr. 0 30/ 21245-523 / Email: dokffs@gema.de)

Mechanische Vervielfältigungsrechte
Infostelle der Direktion Industrie, Tel: 089/ 48003-800, Fax: 089/ 48003-300 / Email: info-ind@gema.de



Weitere Gesellschaften
Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. - Oranienburger Straße 67/68, 10117 Berlin (Tel: 030 / 590038-0, Fax: 030 / 590038-38), www.ifpi.de

GÜFA - Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH, Vautierstraße 72, 40235 Düsseldorf (Tel: 0211 / 914190, Fax: 0211 / 6798887), www.guefa.de

GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Podbielskiallee 64, 14195 Berlin (Tel: 030 / 48483600, Fax: 030 / 48484700), www.gvl.de

GWFF - Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH, Marstallstraße 8, 80539 München (Tel: 089 222668, Fax: 089/ 229560), www.gwff.de

VFF - Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH, Brienner Straße 26, 80333 München (Tel: 089 / 28628-382, Fax: 089 /28628-247), www.vffvg.de

VG BILD-KUNST - Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn (Tel: 0228 / 91534-0, Fax: 0228 / 91534-39), www.bildkunst.de

VG WORT - Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestr. 49, 80336 München (Tel: 089 / 51412-0, Fax: 089 / 51412-58), www.vgwort.de

VGF - Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden (Tel: 0611/ 77892-22, Fax: 0611/ 77892-14)

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Abgesehen davon, daß es mir nicht wirklich weiterhilft, da das Interessanteste fehlt: der Preis (edit: ich habe irgendwo die Zahl 300 Euro pro Jahr gelesen, wahnsinn ...), bedeutet das im Klartext, daß es 10x mehr Zeitaufwand bedeutet den Musikrechten nachzuforschen, als das Video zu erstellen und zu bearbeiten.
Einerseits haben sie recht: Wer etwas arbeitet soll auch den Lohn dafür bekommen.
Andererseits: Ich verdiene kein Geld mit den Werken anderer Menschen, ich nutze die Musik, um Kultur zu schaffen, kreativ und künstlerisch dem Allgemeinwohl zu dienen.
ballz.de dachte das auch und ist nun in der Klemme.


manu15 schrieb:
manu15 schrieb:
nen mich mal am ***** lecken. Ich zahl doch kein Geld wenn ich ein Sims-video mache.
PS: Ich glaube kaum, dass das jemals geschehen wird ;)

Hi manu,

der gesunde Menschenverstand ist leider nur selten kongruent zum juristischen Weltverständnis.
Es *kann* Dir passieren. Abmahnen ist ein einträgliches Geschäft für Anwälte, manche haben sich sogar darauf spezialisiert und machen das seit über 10 Jahren.
Wenn ein Anwalt auf die Idee kommt, hast Du verloren. Wie gesagt *wenn*.
Maxis bzw. EA hast Du durch den Satz "diese Seite ist ... Maxis ... EA ..." aus der Haftung entlasssen, so daß es an Dir hängen bleibt.


@Katha:

Du, wenn ich wüßte was zu tun ist würde ich was sagen....

Beispiel: Diddl.
Wenn Du eine Diddlbettwäsche erstellst und die Rechteinhaber von Diddle fragst, ob Du das darfst, werden sie "nein" sagen. Weil sie müssen, sie können nicht wahllos und "jedem" Lizenzen erteilen.
Andersherum, denke ich, wissen sie, daß es Diddlbettwäsche gibt, gehen aber nicht dagegen vor, weil es für sie auch eine Form der Werbung ist.

Welches Unternehmen (Nike, Gap, wasauchimmer) dagegen vorgehen will oder nicht weiß leider niemand.

Es gibt zwar schon für andere Spiele und schon länger DL mit Marken, daraus kann aber kein "Gewohnheitsecht" abgeleitet werden, wenn ich es richtig verstanden habe (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht)
Hinzukommt (afaik), daß Musiker, die ihre Lieder bei der GEMA haben, darüber kaum noch Verfügungsgewalt besitzen, also quasi nicht mehr "Herr ihres eigenen Songs" sind und somit auch nicht einer Verwendung in einem Sims2 Video zustimmen können. Das kann nur die GEMA und die will Kohle sehen.


Es ist ein Dreck. Punkt.
Gegen die GEMA, bzw. die Musikindustrie ist kein Kraut gewachsen. Bei Klamotten und anderen Figuren gäbe es vielleicht die Chance, eine enge Lizenz für die Sims2 zu bekommen. Dazu müßten aber ein paar Leute und mind. ein Anwalt ein Papier ausarbeiten.

Alternativ: wir hoffen, daß nichts passiert. Beten hilft da leider nicht.

LG Gonmag

Sorry für das lange Posting.
 
Boah diese verf"§$%"%$ Ar"§$% Penner:mad: *jetzt ganz sauer is*
Ich seh mir immer so verflucht gerne Musikvideos von euch an. Tu auch viele speichern. Wollte jetzt auch eins machen, aber was bekomm ich in meine Augen ? SOWAS:mad: Mann die sind doch echt fies.
 
hi gonmag,

und wie sieht es aus, wenn ich z.B. mir jetzt eine CD kaufe und dieses lied für ein sims2 video verwende?
Immerhin habe ich ja für die CD und das Lied bezahlt.

lg
 
Du hast dafür bezahlt, dass Du Dir die CD anhören kannst. Auch dafür, dass Du diese privat verwendest. Zum Beispiel für Partys, Homevideos usw. Sobald Du jedoch ein Video drehst und dieses auch der Öffentlichkeit zugänglich machst, könnte es durchaus sein, dass Du damit gegen das Vorführungsgesetz verstößt.

Sumse
 
Hi Pum@,

ich bin da kein Experte. Soweit ich weiß hast Du das Recht, die Musik auf dieser CD zu hören. Selbst ein Kopie unter Umgehung des Kopierschutzes ist rechtswidrig. Ein Kopie mittels Lineout allerdings nicht.:)

Du darfst mit den Songs nicht mehr machen, als anhören, da sich Dein "gekauftes Verwertungsrecht" (oder so) aufs Hören beschränkt. Jede weitere Nutzung ist unzulässig wenn es nach der GEMA geht.

Wohlgemerkt, ich gebe hier nur wieder, was ich denke und (begründet) vermute. Ich persönlich bin für das Modell "Kulturflatrate": http://www.fairsharing.de/infos/kulturflatrate/index.php. Aktuelle Infos: http://www.fairsharing.de/serendipity/ und gegen die Kriminalisierung von Schulhöfen und dergleich mehr: http://www.fairsharing.de/index.php

LG Gonmag
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn man Pc von sich (selbst gekauft) nimmt,auf den
Pc macht und in Videos reinmacht kostet dass nicht´s ?!
 
Da-JS schrieb:
Glaubst du wirklich das die Gema sich jedes sims2-video anguckt? Die Wahrscheinlichkeit, dass es ausgerechnet dein Video trifft ist doch recht gering!

Findest du nicht, dass das ein bisschen "lässig" ist. Es reicht, wenn die GEMA sich 10% der Videos anschaut. Bei den Preisen, treibt sie damit den einzelnen in den Ruin - heute vielleicht nicht dich, aber irgendeinen trifft es - wenns dich beruhigt, wenns "ein anderer" ist, bitte. Das interessiert die nichtmal, ob die Leute erst 12 sind, würd ich wetten.
 
Das ist ja nun wirklich die unverschämteste Frechheit überhaupt. Also ich fasse ja nicht, was ich da gelesen habe!
Als erstes dürfen wir die Musik nicht nehmen, ws kommt als nächstes? Darf als nächstes in einer Fotostory vllt. ein prominame nicht mehr auftauchen, weil der dann dafür auch wieder Geld bekommen müsste?

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da irgendwie große Probleme auf einen zukommen können. Ich meine im offiziellen Forum der amerikanischen Seite werden hunderte Videos mit Musik vorgestellt. Wäre daran irgendwas illegal, dann würde Maxis doch sowas nicht wirklich zulassen.

Außerdem macht das doch fast jeder, der Videos dreht, diese mit Musik zu unterlegen. ich denke, da braucht jemand nur Geld und die müssen irgendwelchen unschuldigen personen das Geld aus der Tasche ziehen und deshalb denken die sich so einen Mist aus.

Außerdem wird dem Künstler doch dabei auch ein bissl geholfen. Einer, der sich das Video anguckt und die Musik hört, will dieses Lied dann auch gerne haben. Also kauft er sich die CD. So ging es mir hier im Foprum bei 3 Videos, dass ich die Musik plötzlich so cool fand, dass ich mir die CD dazu gekauft habe
 
Da-JS schrieb:
Glaubst du wirklich das die Gema sich jedes sims2-video anguckt? Die Wahrscheinlichkeit, dass es ausgerechnet dein Video trifft ist doch recht gering!

Hi Da,

die Gema beauftragt eine Anwaltskanzlei, deren Parktikant mal ein bißchen surfen darf und dann verdienen die richtig Kohle mit Gebühren. Und mit Abmahnungen verdientes Geld ist leicht verdientes Geld, da sowas leicht 4-stellig, ggfs. auch 5-stellig sein kann.
Das Alter ist egal, da hat Fedora vermutlich recht, im Zweifel gehen die an die Eltern.

Ja, ich weiß, das ist Dreck, aber da sich bislang noch nicht genügend Menschen gefunden haben, die sich für eine Umorientierung im Marken-, Patent- und Urheberrecht einsetzen ist es so, wie es ist.

Da hat Dieter Nuhr schon recht: Die Fußballbundesliga Tabellen von 1978 bis 1993 sind eindeutig wichtiger, dicht gefolgt vom Krötentunnel.

LG Gonmag
 
|Micha| schrieb:
Wäre daran irgendwas illegal, dann würde Maxis doch sowas nicht wirklich zulassen.

Hi Micha,

[Mööp] Falsche Idee. :)
Jede Sims2 Seite muß sich als von EA und Maxis unabhängig erklären. D.h. Du haftest, nicht Maxis.


|Micha| schrieb:
Außerdem wird dem Künstler doch dabei auch ein bissl geholfen. Einer, der sich das Video anguckt und die Musik hört, will dieses Lied dann auch gerne haben. Also kauft er sich die CD. So ging es mir hier im Foprum bei 3 Videos, dass ich die Musik plötzlich so cool fand, dass ich mir die CD dazu gekauft habe

Das stimmt. Leider ist das der GEMA egal. Die trauen dem Crossi-Media-Marketing anscheinend nichts zu. Coldplay kenne ich auch erst seit einem Video.


Es fehlt schlicht ein Gesetz, daß den Einsatz von kulturellen Gütern zum eindeutig nichtkommerziellen und privaten Gebrauch regelt.

LG Gonmag
 
Gonmag schrieb:
Hi Pum@,

ich bin da kein Experte. Soweit ich weiß hast Du das Recht, die Musik auf dieser CD zu hören. Selbst ein Kopie unter Umgehung des Kopierschutzes ist rechtswidrig. Ein Kopie mittels Lineout allerdings nicht.:)

Du darfst mit den Songs nicht mehr machen, als anhören, da sich Dein "gekauftes Verwertungsrecht" (oder so) aufs Hören beschränkt. Jede weitere Nutzung ist unzulässig wenn es nach der GEMA geht.

Wohlgemerkt, ich gebe hier nur wieder, was ich denke und (begründet) vermute. Ich persönlich bin für das Modell "Kulturflatrate": http://www.fairsharing.de/infos/kulturflatrate/index.php. Aktuelle Infos: http://www.fairsharing.de/serendipity/ und gegen die Kriminalisierung von Schulhöfen und dergleich mehr: http://www.fairsharing.de/index.php

LG Gonmag


ja stimmt auch wieder. ok danke gonmag und sumse.

lg
 
Hmm dürfte es reichen wenn ich in ein Video am ende den Namen des Lieds und den Author hin schreibe ? z.B.
Credits:
Videoauthor:
DS Gamer
Musicauthors:
Metallica - One
Fear Factory - Timelessness
usw.

wäre das ok ?
 
Also leuft der Weg um ein Sims2 Video mit Musik zu untermalen über den Künstler an sich wenn ich jetzt zum beispiel ein Video mit einem Lied von Nena gemacht habe , kann ich sie fragen (anschreiben), und auf ein Okay von Ihrer Seite hoffen und ob ich es ins Netz stellen darf , oder habe ich das jetzt falsch verstanden muss ich in Jedem Fall die Gema fragen ("bitte, bitte)...



Lieben Gruß
Chocolade
 
@ Chocolade
es ist keine frage von nena oder gema fragen. (klingt blöd, ich weiss ;))
wenn man unbedingt auf der legalen schiene fahren will (muss) :rolleyes: , dann muss man für dieses bestimmte musikstück einen bestimmten betrag an die gema zahlen.
das geht also ganz nüchtern und unsentimental über die bühne. ;)
 

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