Aber meine Frage war wie es mit seiner Probezeit aussieht??
Also,ich habe mich bei einem Bekannten der Anwalt ist erkundigt,folgendes kam raus.Wollte es nur mit euch teilen.
Zitat:
Du bist außerhalb geschlossener Ortschaften 36 km/h zu schnell gefahren.
-Das wird dich vorraussichtlich 120 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von vorraussichtlich 23,50.
Ausserdem 3 Punkte in Flensburg.
-Hast du bereits einen Eintrag in Flensburg,der noch nicht verjährt
ist,kann das zu einer höheren Geldstrafe führen!
-Weil du noch in der Probezeit bist,wirst du zusätzlich bestraft.
Wenn dies dein erstes grösseres Vergehen während der
Probezeit ist,verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,bis Du die
Aufforderung zum Seminar bekommst.
-Wurde Deine Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits
verlängert,erhälts Du nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur teilnahme an einer vekehrspsycologischen
Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt dir lediglich 2 Punkte
Rabatt. Die Stufe tritt erst dann in Kraft , wenn bereits das
Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist,bei
der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
-Beim 3. Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrererlaubnis kann fühestens 3 Monate erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der
Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der
Fahrererlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Strassenverkehrsamt , gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und
Praktische Prüfung neu gemacht werden,mit einigen Fahrstunden.
so das wars...jetzt bin ich vieeelllll schlauer...u.a. DANK EUCH