Ein
Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von
engl. End User License Agreement), ist eine spezielle
Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von
Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der
Installation der Software angezeigt.
In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann
Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.
[1]. Sie gelten allerdings gegen denjenigen, der sie anbietet (Verkäufer oder Hersteller) durchaus, z.B. wenn sie ein Rückgaberecht der Software verbindlich anbieten.
Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim
Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann
Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der starken Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des
BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für
Privatkunden nicht bindend, weil sie den
Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (
§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in
§ 308 und
§ 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).