SecuROM auch in Sims 3?

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Die Sache mit den AGBs auf der Packung bzw. kurz vor der Installation ist tatsächlich seit Jahren ewiger Streitpunkt. Damit haben sich schon einige Gerichte rumgeschlagen.... Aber ich könnte nicht sagen was der aktuelle Stand bei der AGB-Diskussion ist.

Mein Wirtschaftsrecht-Professor hatte mal im Rahmen der Vorlesung gesagt, dass die AGB's VOR Vertragsabschluss einsehbar bzw. zu lesen sein müssen, damit sie wirksam werden. Sonst könnte man dem Kunden ja wer weiß was unterschieben.

Aber ob das immer noch so gesehen wird von den Gerichten, weiß ich leider nicht.
 
Mein Wirtschaftsrecht-Professor hatte mal im Rahmen der Vorlesung gesagt, dass die AGB's VOR Vertragsabschluss einsehbar bzw. zu lesen sein müssen, damit sie wirksam werden. Sonst könnte man dem Kunden ja wer weiß was unterschieben.

Aber ob das immer noch so gesehen wird von den Gerichten, weiß ich leider nicht.

Ja, das ist der springende Punkt.

Weswegen ich dann auch Steam kritisch gegenüber stehe. Denn somit könnte man ja den Kunden diesmal tatsächlich vor Vertragsunterzeichnung dazu bringen, sich mit allem Möglichen einverstanden zu erklären. z.B. mit dem Einverständnis ein Spiel nur leihweise für eine begrenzte Zeit zu spielen etc. und dennoch den vollen Preis zu bezahlen.
Da viele darauf eingehen würden, wären die Rechte der Kunden auf lange Sicht weiter beschnitten.

Deswegen beharre ich auf meinem Datenträger. Grins.
 
genau da liegt der springende punkt,sie sind vorher einsehbar.auf die angegeben i-net adresse gehen,sich infomieren entscheiden ob man das spiel kauft oder nicht falls man es gekauft hat vor dem öffnen das kleingedruckte lesen,infomieren,das verpackte spiel zurückgeben.das einzige was ich daran unverschämt finde ist,das sie es so kleingedruckt hinten unten draufstehen haben das ich selbst mit brille mehr erraten musste.
ich gebe euch recht das es eine frechheit ist was sie mit den verbrauchern machen,aber ich denke man sollte sachlich bleiben und nicht mit anschuldigungen um sich werfen,das bleibt ebenfalls jedem selbst überlassen,allerdings weis ich nicht wie ea auf geschäftsschädigung reagiert und so könnten sie einige psots hier auslegen.
 
Aha. Und was, wenn z.B. Oma Eusebia an der Kasse steht - mit einem Computerspiel in der Hand, als Geschenk für ihre Enkel...

....dann muß diese vor der Bezahlung des Spiel, sich eine Internet-Adresse notieren, dann in ein Intenet-Cafe gehen und sich dort auf der zuvor notierten Seite erstmal informieren, zu welchen Bedingungen sie das Spiel eigentlich kaufen würde....

Ist das in etwa, was du meinst? Und könnte ich hierzu mal die Quelle für dein Wissen erfahren?

Ansonsten: Wie sprechen hier ganz allgemein über die Rechtslage. Das ist keine Anschuldigung.
 
naja mit der guten oma zu argumentieren ist auch nicht so ganz ausgereift :D nehmen wir mal an, die oma will ihrem enkelchen was gutes tun und kauft ihm sims 3. ich glaube, dass diese oma genauso wenig über die systemdaten des rechners ihrer enkeltochter bescheid weiss, damit sie das spiel auch benutzen kann, wie über sekurom.
 
wie war deine antwort immer so schön schau nach der beriff bgb sollte dir was sagen.
im deutschen rechtssystem gilt leider auch unwissenheit schützt vor strafe nicht.

du behauptes etwas,was du nicht gesetzlich belegen kannst,das ist eine anschuldigung.das kannste drehen und wenden wie du möchtest.
wenn man über gesetze redet sollte man zumindest ein bisschen ahnung davon haben.
l.g.
 
wie war deine antwort immer so schön schau nach der beriff bgb sollte dir was sagen.
im deutschen rechtssystem gilt leider auch unwissenheit schützt vor strafe nicht.

du behauptes etwas,was du nicht gesetzlich belegen kannst,das ist eine anschuldigung.das kannste drehen und wenden wie du möchtest.
wenn man über gesetze redet sollte man zumindest ein bisschen ahnung davon haben.
l.g.

Also ich habe gerade nach dem AGB-Gesetz gegoogelt und folgendes gefunden siehe (http://www.gesetzesweb.de/AGB.html):

§ 2 Einbeziehung in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

(2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren.

Unter zumutbar ist wohl nicht gemeint, dass ich erst vom Laden nach Hause fahren muss, um dort im Netz nach den AGB zu suchen. Bei mir wäre das eine Fahrzeit von ca 45 Minuten mit dem ÖPNV.
 
Nicht aufregen, ist nur mal wieder mal ein gut dressierter Studierter der um jeden Preis streiten möchte und sich an Artikeln und Paragraphen langhangelt.
hehe
 
Nichts liegt mir ferner, als zu streiten. Aber da angel101977 schrieb:
wenn man über gesetze redet sollte man zumindest ein bisschen ahnung davon haben.
hab ich eben einen Auszug aus einem betreffenden Gesetz gepostet, um der Diskussion Infos beizufügen.
 
Also ich habe gerade nach dem AGB-Gesetz gegoogelt und folgendes gefunden siehe (http://www.gesetzesweb.de/AGB.html):

§ 2 Einbeziehung in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

(2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren.

Unter zumutbar ist wohl nicht gemeint, dass ich erst vom Laden nach Hause fahren muss, um dort im Netz nach den AGB zu suchen. Bei mir wäre das eine Fahrzeit von ca 45 Minuten mit dem ÖPNV.


Du hast Recht, was die AGB allgemein angeht (§305 Abs. 2 BGB).

AGB werden nur wirksam, wenn
1. der Verwender darauf hingewiesen hat (Hinweispflicht)
2. die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (Pflicht zur Kenntnisverschaffung)
3. Einverständnis des Verbrauchers (gilt als gegeben wenn 1. und 2. erfüllt sind)

Der Verwender hat die Pflicht zur Kenntnisverschaffung in zumutbarer Weise. Vorher nach Hause fahren und selber die ABG "abholen" ist meines Erachtens nicht zumutbar. Sie müssen vor Ort bei Kauf einsehbar vorliegen, zumindest wenn einer der Vertragsparteien ein Verbraucher ist.


Aber ich bin mir nicht sicher, ob das hier zutrifft.
Wir haben zum Einen den Kaufvertrag über einen Pappkarton mit DVD drin. Den schließen wir mit dem Einzelhändler.
Hierfür sind irgendwelche AGB von EA irrelevant. EA ist hier ja keine Vertragspartei.

Später bei Nutzung (also Installation und Nutzung) würden die AGB von EA relevant. Und da liegen sie ja vor (werden angezeigt).
Ich bin mir nicht sicher ob hier ein weiteres Rechtsgeschäft getätigt wird (das worin besteht?), oder halt nicht.
Wo ist mein Rechtsprof? :ohoh:
 
@ envie

Ja, genau. Nur wenn ich das Spiel gekauft und ausgepackt habe und mir dann die Bedingungen nicht gefallen, verweigert mir so ziemlich jedes mir bekannte Geschäft die Rückgabe des Spiels. Denn ausgepackte Waren insb. Software und Tonträger schließen sie von der Rückgabe/Umtausch aus.

Und eben da sehe ich das Problem, weil man zu diesem Zeitpunkt bereits das Geld ausgegeben hat und dann auf dem Spiel sitzen bleibt.
 
Ich denke auch, dass ich im Grunde nichts zu verbergen habe, aber deswegen geht es trotzdem niemanden an, wie ich spiele oder was ich downloade.


Sei doch nicht so blauäugig! Niemand interessiert sich auch nur im allergeringsten für deine Spielgewohnheiten. Wirklich brisant wird es, wenn "mitgeschnitten" wird, welche Seiten du besuchst (hat nichts mehr mit Sims 3 zu tun, kann dank SecuROM jedoch möglich sein) oder mit wem Du dich im Chat über was unterhältst.

Stell Dir folgenden Dialog im ICQ vor:
[...]
MonaReika: Kannst Du Dir nicht vorstellen, mir ist heute beim Spielen der Gitarrenverstärker abgeraucht. Reperatur wird bestimmt teuer...
angellucifer: Wusste gar nicht, dass Du Gitarre spielst. Tut mir leid für Dich. Spiel doch Schlagzeug, da kann nix durchbrennen...
MonaReika: Ja, vielleicht hast du Recht... dabei hatte ich mir grade erst überlegt, mir diese schicke neue Gitarre für 666€ zuzulegen. Grade jetzt schmiert der Verstärker ab.
angellucifer: Tja, zu dumm...
[...]

Am nächsten Tag entschließt Du Dich zu einer "Runde" Sims 3 (Gitarre spielen ist ja nicht mehr). Aber was ist denn das da auf der Werbetafel vor dem Haus von Fam. Spinnweb Junior? Da steht was von einem Gitarrenverstärker, jetzt super günstig. Deine Sims erkunden weiter: An einer Häuserfassade prangt die Werbung für eine Gitarre: Heruntergesetzt von 666 auf jetzt nur 660€.
Und auch die Werbefläche eines vorbeifahrenden Busses (sollte es bei Sims 3 unbedingt geben!) hat sich seit deiner letzten Sims 3-Sitzung verändert: Dort wird ein Schlagzeug-Einstiegsset angepriesen.
Tja, liebe Mona, jetzt musst Du Dich entscheiden!
 
Zuletzt bearbeitet:
ihr kauft das spiel z.b. bei karstadt,damit habt ihr zunächst einen kaufvertrag mir karstadt geschlossen,womit ihr in diesem fall damit einverstanden seid,das ihr das spiel nur originalverpackt umtauschen könnt.dann habt ihr wie gesagt die möglichkeit euch im vorfeld über die nutzungsbestimmungen zu imfomieren.tut ihr das nicht packt ihr das spiel aus,legt es ein und lest dann die nutzungsbestimmungen,akzeptiert ihr sie kommt der vertrag mit mit dem spielehersteller zustande und ihr könnt das spiel starten,seid ihr damit nicht einverstanden kommt kein vertrag zu stande und ihr könnt das spiel nicht starten.in diesem fall habt ihr pech,da ihr ja beim kaufvertrag mit karstadt damit einverstanden ward,dass ihr das spiel nur originalverpackt umtauschen könnt.für diese umtauschklausel könnt ihr keinen spielehersteller verantwortlich machen.ihr könntet lediglich den marktleiter bitten sämtliche nutzungsbestimmungen von spieleherstellern auszuhängen.
 
Ich hab doch noch gar nichts getrunken?:D%)

Oder - oder doch....?:ohoh:

Also, zusammenreiß.... es gilt der unten gepostete Gesetzestext ( Post 1238/von NexArdens) - weil es halt das Gesetz ist.

Auch wenn ich mein Spiel bei Liselotte Müllerschön kaufe und damit der Kaufvertrag mit der guten Liselotte besteht, gilt er als eben mit Liselotte Müllerschön abgeschlossen.

Daran kann in meinen Augen auch Hans Huber nachträglich nichts ändern, wenn er beispielsweise versucht unter der Kaufverpackung eine Bestimmung zu hinterlassen, wie z.B. dass nämlich eben jenes Spiel in Wirklichkeit ihm gehören würde.

Aber ich nehme an, auch dies ist ein ganz und gar sinnloser Versuch....

Edit: Zu Rechtstexten bei Videofilmen.
Ich leihe mir zwar nie Videos aus. Aber soweit ich mich erinnern kann, wird da nur auf die Gesetzeslage, die eh besteht, hingewiesen.
Zudem sei gesagt, dass ich damit auch nicht ausdrücken will, dass jemands Geschäftsbedingungen per se ungesetzlich sind. Dies müssen wie schon gesagt wurde, Richter entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
oh je es ist wohl echt sinnlos bei dir oder?weiste was geh zum anwalt und erkundige dich da.
sorry aber einen gesetzestext find ich in deinem post nicht.wenn du unbedingt das letzte wort haben möchtest,bitte.wie gesagt wende dich an den verbraucherschutz,kontaktiere einen anwalt wie auch immer.
 
Bella, ich bezweifel das er es begreift. Wohl eher wird er wieder nach Ausnahme-Fällen googeln und mehr oder minder sinnfreie Texte rauskopieren um sie zu präsentieren.
 
ihr kauft das spiel z.b. bei karstadt,damit habt ihr zunächst einen kaufvertrag mir karstadt geschlossen,womit ihr in diesem fall damit einverstanden seid,das ihr das spiel nur originalverpackt umtauschen könnt.dann habt ihr wie gesagt die möglichkeit euch im vorfeld über die nutzungsbestimmungen zu imfomieren.tut ihr das nicht packt ihr das spiel aus,legt es ein und lest dann die nutzungsbestimmungen,akzeptiert ihr sie kommt der vertrag mit mit dem spielehersteller zustande und ihr könnt das spiel starten,seid ihr damit nicht einverstanden kommt kein vertrag zu stande und ihr könnt das spiel nicht starten.in diesem fall habt ihr pech,da ihr ja beim kaufvertrag mit karstadt damit einverstanden ward,dass ihr das spiel nur originalverpackt umtauschen könnt.für diese umtauschklausel könnt ihr keinen spielehersteller verantwortlich machen.ihr könntet lediglich den marktleiter bitten sämtliche nutzungsbestimmungen von spieleherstellern auszuhängen.

Was für eine Art Vertrag kommt denn mit dem Spielehersteller zustande?
Das ist genau die Frage die ich mir auch stelle (ob ein 2. Rechtsgeschäft abseits vom Kaufvertrag entstehen könnte), aber welcher Art soll denn dieser neuerliche Vertrag sein? Was ist Vertragsgegenstand?
Oder ist es eine Frage des Sachenrechts, erwirbt man denn kein Eigentum mit dem Kauf? Wie ist das denn sonst bei Software? Nichts genaues weiß man (also ich :D ) nicht.

Aber mit dem Kaufvertrag hätte ein 2. Rechtsgeschäft wohl (rechtlich) nichts mehr zu tun. Der Kaufvertrag ist fertig, abgeschlossen und erfüllt in dem Moment wo Ware und Geld die Besitzer wechseln. Wirksame Willenserklärungen + Leistung + Gegenleistung, das Ganze zwischen den Vertragsparteien Verbraucher und Einzelhändler. Alles gut soweit.

Und ob man den Kaufvertrag unter Nutzung der Kulanz des Verkäufers später wieder rückabwickelt hat doch auch nichts mit den AGB von EA zu tun.
 
Was für eine Art Vertrag kommt denn mit dem Spielehersteller zustande?
Das ist genau die Frage die ich mir auch stelle (ob ein 2. Rechtsgeschäft abseits vom Kaufvertrag entstehen könnte), aber welcher Art soll denn dieser neuerliche Vertrag sein? Was ist Vertragsgegenstand?
Oder ist es eine Frage des Sachenrechts, erwirbt man denn kein Eigentum mit dem Kauf? Wie ist das denn sonst bei Software? Nichts genaues weiß man (also ich :D ) nicht.

Aber mit dem Kaufvertrag hätte ein 2. Rechtsgeschäft wohl (rechtlich) nichts mehr zu tun. Der Kaufvertrag ist fertig, abgeschlossen und erfüllt in dem Moment wo Ware und Geld die Besitzer wechseln. Wirksame Willenserklärungen + Leistung + Gegenleistung, das Ganze zwischen den Vertragsparteien Verbraucher und Einzelhändler. Alles gut soweit.

Und ob man den Kaufvertrag unter Nutzung der Kulanz des Verkäufers später wieder rückabwickelt hat doch auch nichts mit den AGB von EA zu tun.

Soweit ich weiß, ist der Vertrags- Gegenstand im Falle von Software der Datenträger. Dieser Datenträger (also die CD oder DVD) gehört dem Käufer und ist mit dem Kauf sein Eigentum. (Es muß da Gerichtsurteile hierzu geben - falls du suchen willst)

Bei online gekaufter Software via Download sieht die Sache, wie schon oben erwähnt, anders aus.
 
Ja ok, so meinte ich das auch (ohne es genau zu wissen).

Bleibt für mich dennoch die Frage, ob die Nutzung der Software irgendein 2. Rechtsverhältnis begründet. Sei es ein Vertrag oder wasauchimmmer.
 
Hi,
ist da nicht gerade erst ein Gesetz erlassen worden, dass nur nach richterlicher Erlaubnis Jemandens Computer durchsucht werden darf?

Ich bin der Meinung SecuRom ist nicht so ganz legal! :p

Mir wird zwar zugesichert das man nach nichts anderem schaut als, ..... ???? ... nach was eigentlich?

Die Raubkopierer schreckt es jedenfalls nicht ab.
 
Die Raubkopierer schreckt es jedenfalls nicht ab.

Ich glaube, das soll es auch gar nicht. Die Spielehersteller sind sich darüber im Klaren, dass jeder Kopierschutz geknackt wird.
Durch DRM wird eigentlich nur der Secon-Hand-Verkauf verhindert.

Und Computerauspionieren hat in meinen Augen absolut nichts mit Kopierschutz zu tun. Das ist ne Frechheit!
 
Wenn der Kunde, mit JA bestätigt, darf die Firme so zimmlich alles. Man hat ihr die Erlaubnis dafür durch klicken des JA/OK erteilt. Steht auch immer in den AGB.

1. Minderjährige dürfen demnach dieses nicht klicken.
2. Kann man die Installation nicht beenden und das Spiel spielen.
3. Ist es laut neuen Gesetz verboten auf den PC eines Privat Menschen zu zugreifen.

Doch wer sagt, das Firmen wie EA und Co. immer nur in ihren bereichen bleiben, wie sie es sollten. Ob sie das worklich tuen ist ein anderes Thema. Tatsache ist, das Sims 2 und Sims 3 Daten und Informationen an den Mutterkonzern senden, mit Informationen zu verhalten und Spielweisen. Das kann man nachprüfen lassen. EA hat einen ja auch mehrfach gefragt, ob sie Daten an dritte weiter geben dürfen, die meisten klicken dann einfach auf JA. Schon ist es passiert.
Jede Firma die einen Vertrag mit EA hat, darf nun die Kundendaten haben und damit auch IKEA, H&M und wie sie nicht alle heissen.
Microsoft macht das seit Jahren schon, im Grunde hat sich damit jeder irgendwo Verkauft, der Internet hat,hatte.

Securom und Co. sind nur darum so umstritten, weil sie direkt ins System gehen, und viele Computer das nicht vertragen, so sagt EA wir mögen das Programm da nicht, das ist doof, also darf es nicht laufen, bzw unser Produkt darf dann nicht laufen, damit fang das desaster des Kunden aber erst einmal an, denn nun ist er gezwungen die Installation immer wieder zu tätigen, denn wie sollte er denn wissen, das wegen einem Programm, das EA nicht gefällt, der ganze PC darunter leiden muss.
Es sind nicht nur Programme betroffen die nicht ganz Rechtlich sind, sondern auch Partner Programme von Microsoft.
Nach der 5 Installation will das SPiel kostenpflichtig freigeschaltet werden, der Kunde eh generft will dann auch gleich wissen warum es nicht geht, meistens erfolgt eine eher naja.....XXXX Standart Antwort. Nun hat man Zeit, Geld und Spass geopfert nur wegen einem Programm, das lediglich dafür da sein soll, die Kopiererei zu unterdrücken.

WAS ABER NIE FUNKT HAT !!!! GUTEN MORGEN !!!!!

Nicht mal 6 Monate nach der Erroberung des Marktes kann jeder das Spiel saugen. TOLLER SCHUTZ !!!!!!!!!

Der treue Kunde der noch viel Geld da hinein steckt ist der gearsch.....e und das der dann nach dem 99x auch sagt legens mich an de food, ich hole es mir Illigal, ist doch normal. EA und Co. treiben ihre Kunden doch Regelrecht dazu, ..... das ist meine Erfahrung als Kunde. (ich habe keine illigalen spiele ich kenne aber menschen dies machen, in ihrer letzten verzweiflung doch mal spielen zu dürfen)

Ach, am Ende kaufen wir doch eh wieder alle Sims 3 wie die Schafe und die Addons die wir bei Sims 2 hatten, kaufen wir dann auch wieder ganz brav. EA muss sich da nicht mal sorgen, das ist immer so, bei allen Spielen. ^^; Daher* ins wasser spring und wartet bis auf boden singt* sinnlos zu reden ...*blub*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ok, so meinte ich das auch (ohne es genau zu wissen).

Bleibt für mich dennoch die Frage, ob die Nutzung der Software irgendein 2. Rechtsverhältnis begründet. Sei es ein Vertrag oder wasauchimmmer.

Ich würde die Frage mit einem ganz klaren Nein beantworten.
Geht doch im Grunde aus dem Rechtstext hervor, den NexArdens gepostet hat:

Irgendwelche Zusatzvereinbarungen wie z.B, AGB's müssen vor Ort beim Kauf in zumutbarer Weise einsehbar sein. Das ist bei einem Text in einer verpackten und verschweißten DVD nicht der Fall.


@Simslana
Wir haben uns gerade sehr viel Mühe gemacht Wahrheit und Fiktion hier zu trennen. Bitte erst das zuletzt Geschriebene hier durchlesen und dann posten... ^^
 
Hier ist die Charta zum Schutz der Verbraucherrechte bei digitalen Medien.
Was das Ding brigen soll hat sich mir noch nicht ganz erschlossen. Da muss ich mich erst noch reinlesen. %)

Seite 3, Punkt 3 finde ich besonders interessant:

Daher soll der Einsatz von DRM-Systemen nur unter folgenden - kumulativ wirkenden - Bedingungen erfolgen:


Es dürfen keine Nutzerprofile erstellt werden und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben.

Das ist doch bei Onlineregistrierung nicht gewährleistet, oder?
 
Verbraucherschutz :
Vertraulichkeit, d.h. Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugter Nutzung
EA sagt dazu :
EA und seine Partner können diese Informationen auch in aggregierter und, dich persönlich nicht identifizierender Form nutzen, um seine Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, diese Daten anonym an andere Dienstanbieter weiterzugeben.

Verbraucherschutz :
Die Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Allgemein bekannt :
Ich muss nicht erwähnen das DRM tief in das System eingreift, Laufwerke abschaltet bzw im Extremfall beschädigen kann. Auch das Betriebssystem kann im ungünstigsten Fall beschädigt werden, Neuinstallation wäre dann nötig. Bzgl letzterem klagen in den USA grade in Kalifornien und ..weiss den anderen Staat grade nicht, 2 Personen gegen EA bei denen das passiert ist wegen DRM, die Höhe der Klage liegt übrigens bei 5 Millionen $ (ganz schöner Happen was ?)
EA sagt dazu :
Soweit gesetzlich zulässig übersteigt die Gesamthaftung von EA für alle Schäden dir gegenüber keinesfalls den Betrag, den du für die Software bezahlt hast.

Verbraucherschutz :
Es dürfen keine Nutzerprofile erstellt werden und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben.
EA sagt dazu :
Einwilligung in die öffentliche Anzeige von Daten. Wenn du Online-Angebote wie Multiplayer-Spiele nutzt, können EA und seine Partner auch statistische Spieldaten (insbesondere Punktzahlen, Ranglisten und Erfolge) sammeln, nutzen, speichern, übertragen und öffentlich anzeigen oder Inhalte identifizieren, die von dir erstellt und anderen Spielern bereitgestellt werden. Daten, die dich persönlich identifizieren, werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von EA gesammelt, genutzt, gespeichert und übertragen. Du findest die Datenschutzrichtlinie auf [www.ea.com].

Willkommen auf dem Planet der Affen.
 
Herzlichen Dank für eure Info. Muß erstmal alles ausführlich durchlesen.

Nur ein Schönheitsfehler fällt mir gleich ins Auge:

Soviel ich weiß, handelt es sich bei EA um keine gesetzgebende Instanz. Oder haben die jetzt ihren eigenen Staat aufgemacht?:D
 
Also ich habe gerade nach dem AGB-Gesetz gegoogelt und folgendes gefunden siehe (http://www.gesetzesweb.de/AGB.html):
Zitat aus dem BGB...
Unter zumutbar ist wohl nicht gemeint, dass ich erst vom Laden nach Hause fahren muss, um dort im Netz nach den AGB zu suchen. Bei mir wäre das eine Fahrzeit von ca 45 Minuten mit dem ÖPNV.

Ja, ich denke genau das ist der Knackpunkt:

Was ist zumutbar?
Daß ich, nachdem ich mir die Internetseite gemerkt/aufgeschrieben habe, ohne zu kaufen, aus dem Laden gehe, mich nach Hause bewege und dort im Internet die Seite mit den AGB nachschlage?

Ich vermute mal, daß die Zumutbarkeit hier zumindest zweifelhaft ist.

Danke für den Auszug aus dem BGB, NexArdens, nun wissen wir zumindest, worüber wir reden.

Okay, hab' nach weiterlesen festgestellt, daß ich nicht mehr ganz auf dem Laufenden mit meiner Antwort war.

Trotzdem Danke an NexArdens, es hat die Diskussion schön versachlicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für eine Art Vertrag kommt denn mit dem Spielehersteller zustande?
Das ist genau die Frage die ich mir auch stelle (ob ein 2. Rechtsgeschäft abseits vom Kaufvertrag entstehen könnte), aber welcher Art soll denn dieser neuerliche Vertrag sein? Was ist Vertragsgegenstand?
Oder ist es eine Frage des Sachenrechts, erwirbt man denn kein Eigentum mit dem Kauf? Wie ist das denn sonst bei Software? Nichts genaues weiß man (also ich :D ) nicht.

Aber mit dem Kaufvertrag hätte ein 2. Rechtsgeschäft wohl (rechtlich) nichts mehr zu tun. Der Kaufvertrag ist fertig, abgeschlossen und erfüllt in dem Moment wo Ware und Geld die Besitzer wechseln. Wirksame Willenserklärungen + Leistung + Gegenleistung, das Ganze zwischen den Vertragsparteien Verbraucher und Einzelhändler. Alles gut soweit.

Und ob man den Kaufvertrag unter Nutzung der Kulanz des Verkäufers später wieder rückabwickelt hat doch auch nichts mit den AGB von EA zu tun.

Soweit ich weiß (IANAL), schließt man den Kaufvertrag für den Datenträger ab. Später schließt man mit dem Softwarehersteller einen Vertrag über die Nutzung der Software (unabhängig vom Besitz der Datenträger, die man ja vorher gekauft hat) ab. Der Kaufvertrag beinhaltet nicht das Recht zur Nutzung der Software...

Begreifen kann ich das nicht wirklich, aber IANAL.

Gruß
Isla
 
Soweit ich weiß (IANAL), schließt man den Kaufvertrag für den Datenträger ab. Später schließt man mit dem Softwarehersteller einen Vertrag über die Nutzung der Software (unabhängig vom Besitz der Datenträger, die man ja vorher gekauft hat) ab. Der Kaufvertrag beinhaltet nicht das Recht zur Nutzung der Software...

Begreifen kann ich das nicht wirklich, aber IANAL.

Gruß
Isla

Das steht für mich in Widerspruch zu obigem Gesetzestext Post 1238
Zudem wäre ja dann der gekaufte Datenträger, den man nicht nutzen darf, komplett wertlos.

Falls es dennoch stimmen sollte: Bitte den Gesetzestext hierzu posten.
 
auch auf die gefahr hin das wieder dumme kommentare kommen,genau so ist es,wenn es nicht so wäre,wären raubkopien zum beispiel legal,da der hersteller sämtliche rechte an den käufer abgetreten hat,was bedeuten würde,das a sich das spiel kauft,es ist komplett sein eigentum,er besitzt alle rechte daran,kopiert das spiel 1000 mal und verkauft es oder verschenkt es,was dann rechtens wäre.was das ergebnis davon wäre kann sich glaub ich jeder selber denken.und hingegen sämtlicher behauptungen hier im thread bin ich nicht auf streit aus und abgesehen davon auch nicht männlich.
 
Endbenutzer-Lizenvertrag

http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Anbei ein Auschnitt aus dem Wikipedia-Artikel:

Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.
In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1]. Sie gelten allerdings gegen denjenigen, der sie anbietet (Verkäufer oder Hersteller) durchaus, z.B. wenn sie ein Rückgaberecht der Software verbindlich anbieten.
Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der starken Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).
 
Der Kaufvertrag beinhaltet nicht das Recht zur Nutzung der Software...

Begreifen kann ich das nicht wirklich, aber IANAL.

Gruß
Isla

IANAL?
ueberleg.gif


Das wäre absurd, denn der Datenträger hat ja wohl einen eindeutigen Verwendungszweck, dem man ihn schon beim Kauf zuzuführen gedenkt.

BUWEK:p
 
IANAL?
ueberleg.gif


Das wäre absurd, denn der Datenträger hat ja wohl einen eindeutigen Verwendungszweck, dem man ihn schon beim Kauf zuzuführen gedenkt.

BUWEK:p

IANAL ist ein Begriff aus alten usenet-Zeiten, bedeutet: I am not a lawer, ich bin kein Jurist. Es gibt (im gleichen Zusammenhang, aber für Juristen die Abkürzung IANYL (I am not your lawer). Wenn Du nach der Abkürzung googlest, bekommst Du einen ziemlich guten Artikel bei Wikipädia, allerdings auf englisch.

Das ist (Verwendungszweck des Datenträgers) ist der Teil, den ich auch nicht wirklich begreife. Ich weiß allerdings, daß Recht nicht immer (eher selten...) etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Das Recht hinkt dem allgemeinen Gerechtigskeitsempfinden immer etwas hinter her. Das ist nicht etwas per se schlechtes, weil es an dieser Stelle bedeutet, daß Recht nicht jeder "Modeerscheinung zum Gerechtigkeitsempfinden" hinterher galoppiert. Es bedeutet aber eben auch, daß das Recht immer hinter dem Gerechtigkeitsempfinden hinterher ist.

Was ich in meinem letzten Post erzählt habe ist etwas, was ich von einem Juristen über dies Thema gehört habe. Es ging dabei allerdings nicht spezifisch über EA. Deswegen IANAL.

Gruß
Isla
 

Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.
In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1]. Sie gelten allerdings gegen denjenigen, der sie anbietet (Verkäufer oder Hersteller) durchaus, z.B. wenn sie ein Rückgaberecht der Software verbindlich anbieten.
Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der starken Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).

@Isla

Ob du dir nun persönlich sicher bist oder nicht, in diesem Artikel sind Verweise auf die entsprechenden Gesetze - und diese gelten nunmal.

Ansonsten bitte einen Verweis, auf diejenigen Gesetze nennen, auf die du sich beziehst.
Sorry, dass ich so streng bin, aber wir hatten es in letzter Zeit mit genug Fiktionen bezüglich dieses Themas zu tun.
Des weiteren: du kannst deine Beiträge editieren, wenn du auf den Editier-Button klickst.

@spax
Danke für den Link, sehr aufschlussreich.

@frau.felidae: post 1257
Dein Zitat aus dem Schreiben des Bundesministeriums für ERnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Es dürfen keine Nutzerprofile erstellt werden und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben.

Damit ist für mich der Fall jedenfalls völlig klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
hoffe das sie nicht secuRom nehmen es war ja die rede von offline das sie das nehmen wollten weiss einer von euch was da raus geworden ist:confused:
 
Wenn das stimmt, wäre ich wirklich glücklich, weil das bedeuten würde, daß mich niemand dafür verurteilen könnte, wenn ich zwar den Datenträger kaufe, aber nur die gecrackte Version bei mir installiere.
Ich bin nicht sicher, daß diese Version der EULA-Interpretation wirklich von deutschen Gerichten so anerkannt wird.

Gruß
Isla

Nein, hier würde ich sagen (Buzzler hat das mal an einer Stelle im Forum ausgeführt), dass das nicht hinhaut wegen des Urheberrechts. Hat also nichts mit AGB oder EULA zu tun.

Gecrackte Versionen beinhalten veränderte Dateien (wie die im Link genannte gecrackte exe-Datei), und nach dt. Urheberrecht müssten alleine bei EA alle Rechte liegen.
 
@ Max Sim:

Das ist ein tolles Video!
Einen Satz verstehe ich nur nicht:

"Dann müsst ihr euch nur noch einloggen, um z.B. neue Inhalte runterzuladen oder im Multiplayer-Modus gegen eure Freunde zu spielen."


Wo einloggen?
 
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