Zu den Thema, dass sich die Läden strafbar machen, wenn sie das gute Stück vor dem 2.3. verkaufen, kann ich nur auf Artikel 1 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verweisen:
"Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten."
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__1.html
Was sagt uns dieses? Ganz einfach: Ein einheitlicher Veröffentlichungstermin verstößt gegen das GWB. Es ist doch wettbewerbsverzerrend, wenn ein Laden, der schnell etikettiert, das Teil zwar fertig auf Lager haben darf, es aber nicht verkaufen darf, weil es überall einheitlich erscheinen soll.
Der einzige Grund, warum sie es einer einzelnen Person verwehren können, es zu kaufen ist der, dass man nicht verpflichtet ist, auf ein Geschäftsangebot einzugehen.
Dennoch würde ich das halten an den Veröffentlichungstermin als bedenklich bezeichnen...wie stark sich die Festlegung von Veröffentlichungsterminen in der Grauzone bewegt, kann man auch daran feststellen, dass Neuerscheinungen tatsächlich oftmals bereits am Vortag im Geschäft zu kaufen sind...und die Geschäfte dennoch keine Strafen zahlen müssen oder verklagt werden.
Wenn EA verhindern will, dass vor dem entsprechenden Datum verkauft wird, dürfen sie die Ware halt erst zum Veröffentlichungsdatum ausliefern.
Besteht noch die Möglichkeit, dass die Ware vertraglich erst zum 2.3. in das Eigentum der Geschäfte übergeht. Dann wäre ein vorheriger Verkauf tatsächlich strafbar, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein "einfacher" Verkäufer das so weit überblickt.
Eine ähnliche Situation gibt es bei der Unverbindlichen Preisempfehlung. Warum ist diese wohl unverbindlich? ...weil alles andere ein Kartell wäre und somit verboten wäre.
Vielleicht hilft der Hinweis auf das GWB ja bei der Überzeugung der Verkäufer. Allerdings gilt das GWB nur für "Good Old Germany" und die Ösis müssen seöbst mal nachschauen, wo eine vergleichbare Regelung steht...