Komischer Vermieter

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Tja, im Moment habe ich auch ein "kleines Problem", vielleicht nicht ganz, aber ich habe auf jeden Fall ein paar Fragen, evtll. kennt sich da ja jemand von euch aus.

Es geht um meinen künftigen Vermieter. In ein paar Tagen werde ich für mein Studium in eine 5er-WG ziehen. Wir haben ein Haus zur Verfügung, welches im Frühjahr letzten Jahres renoviert wurde. Die WG exisitiert erst seit letztem Herbst und der Vermieter wohnt direkt daneben.

Da das Haus nicht in der Innenstadt liegt und das Zimmer etwa 23 m² groß ist, ist die Warmmiete für 300 Euro schon nicht unbedingt billig. Aber darum geht es jetzt nicht. Sondern darum, dass ich (nachdem was ich weiß) das Gefühl habe, dass er sich Dinge erlaubt, die ihm nicht zustehen.

Ich war 2 mal dort, einmal zur Besichtigung und einmal um den Vermieter kennenzulernen und um den Vertrag zu unterschreiben. Er hat mich nochmal kurz rundgeführt und mir das ein oder andere gezeigt. Was noch wichtig ist: Viele der Haushaltsutensilien wurden vom Vermieter bereitsgestellt! ZB die Waschmaschine, Trockner, Küchengeräte usw.

Das Problem an der Sache ist: Er hat mir erzählt, ihm ist es sehr wichtig, dass das Haus sauber gehalten wird. Allerdings ist er von den Studenten nicht begeistert, also kassiert er jede Woche von JEDEM 20 Euro ein, die er ihnen nur dann zurück gibt, wenn sie sich an den von ihm erstellten Putzplan gehalten haben! (Ist doch krass, oder?!)
Und in dem Putzplan geht es um die Reinigung der Küche und des Treppenhauses. Das macht wohl jede Woche jemand anders. Die Badezimmer werden untereinander ausgemacht.

Hinzu kommt noch, dass er da wohl mehrmals die Woche reinläuft, um die Zimmer zu kontrollieren. Ich weiß nicht, wann und wie oft er das macht und ob er sich vorher anmeldet, denn das muss er ja eigentlich laut Vertrag. Ich werde nächste Woche umziehen, dann werde ich das ja alles sehen.

Dann gibt es noch einen "Wintergarten", der nur über die WG zugängig ist, d.h. sie gehört auch zur Wohnfläche dazu. Weil er der Meinung war, die anderen hätten sie nicht genug geputzt, hat er sie abgeschlossen und nun kommt man da nicht mehr rein. Das geht doch auch nicht, ohne dass er die Miete reduziert, oder?

Als ich da bei ihm war, habe ich auch gemerkt, dass er das mit der Sauberkeit dezent übertreibt. Jetzt sind ja (noch) Semesterferien und er hat sich darüber aufgeregt, dass man an einem Wasserhahn noch einen vertrockneten Wassertropfen erkennen konnte. Er war der Meinung, so hinterlässt man seine Wohnung nicht, wenn man für ein paar Wochen abwesend ist.

Und noch was: Er hat sich darüber beschwert, dass keiner der Studenten den Hof kehren würde und dabei mieten wir keinen m² davon. Also sind wir doch dafür auch nicht zuständig, oder?

Das mit den 20 Euro regt mich aber am meisten auf. Denn ich habe monatlich etwa 150 Euro zum leben und damit muss ich zurecht kommen. Ich kann ihm da nicht jede Woche 20 Kröten geben, nur weil es darum geht, die Treppen zu putzen ...

Aber man hat halt auch ein bisschen Angst, am Ende droht er einem gleich mit der Kündigung.

Ihr werdet euch jetzt bestimmt fragen, warum ich mich dann für die WG entschieden habe. Ganz einfach, von der Lage her ist es perfekt und ich hatte auch nur da den Eindruck, dass ich mit den Leuten wirklich zurecht komme und mich da wohl fühle.

Da kommt noch ein weiterer Pnkt hinzu. Laut Mietvertrag ist man dazu verpflichtet, den Vermieter zu fragen, ob man ein Haustier (solange es kein Kleintier ist) halten darf. Ich habe ein Widderkaninchen und würde es unheimlich gerne mitnehmen. Allerdings hat schon eine aus der WG gefragt und er will das nicht. Kann er mir das einfach so verbieten? Eigtl. nicht, oder?

Ich weiß, es hört sich alles komisch an. Und vielen Dank, wenn ihr mir auch nur zu einem Stichpunkt was sagen könnt.
 
Da kommt noch ein weiterer Pnkt hinzu. Laut Mietvertrag ist man dazu verpflichtet, den Vermieter zu fragen, ob man ein Haustier (solange es kein Kleintier ist) halten darf. Ich habe ein Widderkaninchen und würde es unheimlich gerne mitnehmen. Allerdings hat schon eine aus der WG gefragt und er will das nicht. Kann er mir das einfach so verbieten? Eigtl. nicht, oder?
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Ich glaub, das bezieht sich nur auf Großtiere wie Hund oder Katze. Wir haben auf jeden Fall nie um Erlaubnis wegen unseres Kaninchen gefragt.
 
Ich glaub, das bezieht sich nur auf Großtiere wie Hund oder Katze. Wir haben auf jeden Fall nie um Erlaubnis wegen unseres Kaninchen gefragt.

Das habe ich mir auch schon gedacht. Könnte er was dagegen machen, wenn ich mein Kaninchen einfach mitnehme? Wobei ich da noch sagen muss, mein Hase lebt draußen im Stall, d.h. ich würde dafür wohl ein oder zwei m² vom Hof in Anspruch nehmen. Aber ich habe auch einen Käfig für innen. Aber verbieten darf er es mir doch gar nicht?!
 
Bei uns in der Wohnung ist es so, dass jeder irgendwann mit Treppenhaus und Hof kehren dran ist, nur wenn man es nicht macht kann der Vermieter eine Firma beauftragen die das macht und den Mieter dafür zahlen lassen. Kleintiere und Katzen muss man bei uns nicht dem Vermieter melden, nur Hunde (weil die ja keine eigene "Toilette" in der Wohnung haben). Zahlen muss man auch nur für die Fläche die einem zur Verfügung steht. Bei uns im Haus würde zu jeder Wohnung auch ein Teil des Dachbodens gehören, aber weil der Vermieter dort eigene Sachen lagert wird diese Fläche nicht in den Mietpreis miteingerechnet. Meine Eltern sind auch in einem Mieterschutzbund (in welchem weis ich jetzt nicht mehr), aber die können einem auch in solchen Fällen helfen und kennen die genaue Rechtslage.
 
Ich habe da auch schon mehrere Leute angesprochen, u.a. meine Eltern, weil wir selbst eine Einliegerwohnung vermieten. Und bisher wurde mir immer nur gesagt, das, was er sich da erlaubt, geht rein gesetzlich nicht. Mieter haben schließlich auch Rechte. Aber nur weil er das ein oder andere Möbelstück zur Verfügung gestellt hat (er tat es ja freiwillig), heißt das nicht, dass er sich alles erlauben darf. Ich will auch nicht gleich am Anfang Stress machen, sondern zuerst werde ich die anderen mal fragen, ob das so stimmt, wie ich das weiß und ob sie sich auch an alles halten, was er ihnen sagt.

Aber es ist immer noch am besten, wenn man außer durch das Mietverhältnis keine andere Verbindung zum Vermieter hat.
 
[...] also kassiert er jede Woche von JEDEM 20 Euro ein, die er ihnen nur dann zurück gibt, wenn sie sich an den von ihm erstellten Putzplan gehalten haben! [...]
Laut meinem Vater, ist das an sich schon okay. Auf das Treppenhaus bezogen. Wenn er nämlich jemand kommen lässt, falls niemand aus dem Haus es sauber macht, ist das eingesammelte Geld wohl weg. Weißt du den, ob er das macht? Also einen Reinigungsdienst o.Ä. kommen lassen falls es sonst niemand macht? Wenn ja, ist das in Ordnung, wenn nicht, ist das abzocke in meinen Augen.
Das mit der Küche hab' ich jetzt irgendwie nicht ganz verstanden... Ist das eine Küche für alle, oder wie?

Freddy328 schrieb:
Hinzu kommt noch, dass er da wohl mehrmals die Woche reinläuft, um die Zimmer zu kontrollieren.
Sicher bin ich mir nicht, aber soweit ich weiß, darf er das auch nicht. Nicht ohne triftigen Grund.

Bezüglich des Wintergartens: das darf er erst nicht. Entweder er schließt auf, sodass er wieder nutzbar ist, oder er muss das aus der Miete rausnehmen. So zahlt jeder von euch für ungenutzte Fläche Geld.

Und nein, für den Hof seid ihr nicht verantwortlich. Weiß zwar nicht ob das überall so ist, aber bei uns ist der Hausmeister selber für den Hof zuständig (außer wir würden uns entschließen in dem für alle Bewohner nutzbaren Garten etwas zu machen, dann könnte er das auf uns abschieben) und nicht der Mieter.

Dein Kaninchen kannst du mitnehmen, solange das ganze in deiner Wohnung ist, muss er das dulden. Du bezahlst schließlich für die Wohnung und Kleintiere MUSS er dulden. Da muss man normalerweise nicht mal nachfragen.
 
@ Moudschegiebchen:

Danke für deinen Beitrag. Vielleicht habe ich das nicht gut genug erklärt. Aber ich ziehe in ein Haus, indem bereits 4 Studenten leben und dieses Haus bewohnen NUR wir. D.h. es gibt kein gewöhnliches Treppenhaus wie in einem Mehrfamilienhaus, sondern es handelt sich hier nur um "unser" Treppenhaus bzw. Flur, welches noch zu unserer Wohnfläche gehört. Wir mieten sie also mit und er hat rein theoretisch keinen Zugriff darauf. Und zur Küche: Da wir praktisch ein Haus für uns haben, handelt es dich um eine Gemeinschaftsküche für die WG.

Tja, und dem Rest kann ich mich sonst nur anschließen, soweit ich das hinterfragt habe. Nur weiß ich halt nicht genau, was ich dagegen tun kann.

So wie er es mir gesagt hat, holt er dann aber keine Reinigungskraft, sondern er macht wohl gar nix. Ich kann mir kaum vorstellen, dass er sich dann hinstellt und das ganze für uns putzt.
 
So wie er es mir gesagt hat, holt er dann aber keine Reinigungskraft, sondern er macht wohl gar nix. Ich kann mir kaum vorstellen, dass er sich dann hinstellt und das ganze für uns putzt.
Ahhh, achso, okay. Also wenn das "Treppenhaus", dann noch mit zur Wohnung gehört, dann dürfte er sich erst einschalten, wenn es in der ganzen Wohnung bzw. dem Haus total verdreckt wäre. Aber so wie du dich ausdrückt, ist dein Vermieter wohl so eine Art Monk. :rolleyes: Folglich dürfte er auch kein Geld kassieren, weil: WAS macht er mit soviel Geld?

Machen... nunja du könntest erstmal ruhig und vernünftig mit ihm reden. Sollte es ganz extrem werden kann (laut anderen, da bin ich mir selbst nicht sicher), nur ein Anwalt helfen.

@Moudsche
Aber ihr bezahlt den Hausmeister durch die Nebenkosten ;)
Hm, stimmt. %) Wie gesagt, war mir nicht sicher, ob das überall so ist. Das wir den durch die Nebenkosten bezahlen, hab' ich gar nicht bedacht. :lol:

Aber dabei fällt mir ein: In unserer alten Wohnung, gab es noch so etwas wie einen "Vorgarten". Da hatten wir keinen Hausmeister und so mussten wir uns um den selber kümmern. Das Pflanzengedöhns was da war, darum hat sich FREIWILLIG die eine Familie gekümmert, sodass wir anderen praktisch nur das Stück Bürgersteig fegen mussten - worum sich aber niemand - weder irgendein Mieter noch der Vermieter (der um die Ecke wohnt) - geschert hat (gut im Herbst/Winter haben wir es dann schon manchmal gemacht, aber nicht jede Woche wie eigentlich laut Hausordnung vorgeschrieben). Auch das Treppenhaus musste nie auf Hochglanz poliert aussehen. Solange das in Ordnung aussah, war das dem Vermieter egal. Aber sowas scheint dann wieder vom jeweiligen Vermieter abzuhängen. Die einen wollen es so, die anderen so.
 
Hallo,
als erstes würde ich dir vorschlagen, dieses mal in einem Forum für Mietrecht zu posten. Bei Google finden sich einige. Denn das was der Vermieter da abzieht kann nicht rechtens sein.

20€ pro Woche einbehalten? Unglaublich. Soweit ich weiss, darf er zwar von euch die Kosten für eine Putzfrau einfordern, und die kostet ja nun mal keine 500 Euro die Monat. Aber er hat ja keine Putzfee bestellt. Diese dürfte er dann sowieso nur für den Hausflur,sprich das für alle zugängliche Treppenhaus nehmen.
Solltet ihr den Wintergarten mitgemietet haben, kann er ihn nicht einfach abschliessen.
Desweiteren hat der Vermieter in der Wohnung alleine nichts zu suchen. Er kann nicht einfach nach gut dünken in eure Wohnung spazieren und sich dort umsehen. Schon gar nicht ohne Anmeldung oder gar mit seinem eigenen Schlüssel, wenn gerade mal keiner zu Hause ist. Bei den Kleintieren schliesse ich mich den Vorgängern an. Soweit ich weiss, können diese Haustiere nicht verboten werden.
Wenn ich das so lese glaube ich nicht, dass du da auf Dauer glücklich wirst. So nett die WG auch sein mag... der Vermieter wird euch das Leben zur Hölle machen.

LG
Inka
 
Zuletzt bearbeitet:
Folglich dürfte er auch kein Geld kassieren, weil: WAS macht er mit soviel Geld?

Tja, das frage ich mich auch die ganze Zeit. Ich meine, er kriegt von 5 Leuten min. 300 Euro monatlich, d.h. im Monat kommen da satte 1500 Euro zusammen. Dann zickt er noch wegen den 20 Euro rum, das wären dann weitere 400 Euro, davon ausgegangen, dass sich niemand an das hält, was er einem vorschreibt. Püh, da kommt ja einiges zusammen. Und das kann man so nicht akzeptieren.

Machen... nunja du könntest erstmal ruhig und vernünftig mit ihm reden. Sollte es ganz extrem werden kann (laut anderen, da bin ich mir selbst nicht sicher), nur ein Anwalt helfen.

Naja, eins der Themen wird auch mein Vater ansprechen, wenn ich dorthin ziehe. Nämlich das mit den 20 Euro/Woche. Und er wird ihm klar machen, dass das nicht drin sein wird. Und auf ihn kann ich mich wohl verlassen, denn wenn er irgendwo "anruft" oder selbst mit jemandem spricht, ist er doch immer sehr direkt (bleibt aber trotzdem sachlich) und da hat sich bisher immer Erfolg gezeigt.

Hallo,
als erstes würde ich dir vorschlagen, dieses mal in einem Forum für Mietrecht zu posten. Bei Google finden sich einige. Denn das was der Vermieter da abzieht kann nicht rechtens sein.

OK, wie du meinst. Ich kann es ja mal versuchen.

20€ pro Woche einbehalten? Unglaublich. Soweit ich weiss, darf er zwar von euch die Kosten für eine Putzfrau einfordern, und die kostet ja nun mal keine 500 Euro die Woche. Aber er hat ja keine Putzfee bestellt. Diese dürfte er dann sowieso nur für den Hausflur,sprich das für alle zugängliche Treppenhaus nehmen.

Dem stimme ich auch zu, soweit ich das bisher einschätzen kann.

Solltet ihr den Wintergarten mitgemietet haben, kann er ihn nicht einfach abschliessen.

Dito.

Desweiteren hat der Vermieter in der Wohnung alleine nichts zu suchen. Er kann nicht einfach nach gut dünken in eure Wohnung spazieren und sich dort umsehen. Schon gar nicht ohne Anmeldung oder gar mit seinem eigenen Schlüssel, wenn gerade mal keiner zu Hause ist.

Da hast du auch Recht. Allerdings kann ich dazu noch nicht viel sagen, denn ich weiß ja nicht, wie oft er denen einen Besuch abstattet und ob er sich vorher anmeldet. Das werde ich dir wohl frühestens in einer Woche sagen können.

Bei den Kleintieren schliesse ich mich den Vorgängern an. Soweit ich weiss, können diese Haustiere nicht verboten werden.

Laut Mietvertrag auch nicht. Aber er scheint sich einen Klopser nach dem anderen zu erlauben.

Wenn ich das so lese glaube ich nicht, dass du da auf Dauer glücklich wirst. So nett die WG auch sein mag... der Vermieter wird euch das Leben zur Hölle machen.

Hoffentlich hast du damit Unrecht. :ciao:

Ich meine, man braucht nicht wegen jedem Pups ein riesen Drama draus machen, aber ich will mir auch nicht alles gefallen lassen. Ich bin gespannt, was mir die anderen dazu sagen werden, ob sie das alles schlucken.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] aber wer das nicht hat, der muss wohl selber fegen.
Jap, muss er. Im Winter haben wir auch immer noch Streusalz zur Verfügung gekriegt.

Püh, da kommt ja einiges zusammen. Und das kann man so nicht akzeptieren.
Gehört ihm den das Haus, oder ist er "nur" der Vermieter? Man muss zwar bedenken was der Mann von dem Geld alles selber bezahlen muss, aber trotzdem kann der nicht einfach 20€ die Wochen von JEDEM einsammeln, wenn er am Ende "nichts" damit anfängt.

Freddy328 schrieb:
Naja, eins der Themen wird auch mein Vater ansprechen, wenn ich dorthin ziehe. [...]
Das ist doch schonmal was. :)

Wünsch dir auf jedenfall viel Erfolg dabei und das dein Vermieter mit sich reden lässt. :)
 
Gehört ihm den das Haus, oder ist er "nur" der Vermieter? Man muss zwar bedenken was der Mann von dem Geld alles selber bezahlen muss, aber trotzdem kann der nicht einfach 20€ die Wochen von JEDEM einsammeln, wenn er am Ende "nichts" damit anfängt.

Ich gehe davon aus, dass ihm das Haus gehört, da er ja direkt daneben bzw. noch auf dem selben Grundstück wohnt.

Wünsch dir auf jedenfall viel Erfolg dabei und das dein Vermieter mit sich reden lässt. :)

Danke schön. :hallo:
 
Ein bisschen merkwürdig ist dein neuer Vermieter aber schon. Mit den 20,-€ würde ich mich nicht verrückt machen, wer weiß wie es in manchen Studenten-WGs aussieht, wird diese Maßnahme verstehen. Die anderen Sachen sind eigentlich soweit durchaus zulässig, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Lediglich die Kontrolle der Zimmer ist so nicht zulässig. In der Regel steht zwar in jedem Mietvertrag eine Klausel bezüglich des Zugangs des Vermieters in die gemieteten Wohnlichkeiten, in der Regel sollte dies aber nur im Beisein des Mieters passieren, sofern keine ausserordentlichen Umstände wie ein Defekt an einer Wasserleitung oder Ähnliches vorliegt.

Ich würde mir das eine Weile mit ansehen und gegebenenfalls dann mit Kommilitonen, mit denen du dich gut verstehst später eine WG gründen. ;)
 
Mit den 20,-€ würde ich mich nicht verrückt machen, wer weiß wie es in manchen Studenten-WGs aussieht, wird diese Maßnahme verstehen.

Naja, was heißt verrückt machen. Ich habe ja schon zu Anfang erwähnt, dass ich in einem Monat von 150 Euro leben muss und da sind die 20 Euro pro Woche bei mir nicht drin. Auch wenn ich sie jede Woche zurückkriegen würde, in der letzten Monatswoche wären die 20 Euro sozusagen weg. Und ich habe mir das Haus ja angeschaut und ich kann dir nur sagen, da habe ich schon deutlich schlimmere Wohnungen gesehen und ich bin nach wie vor der Meinung, der ganze Druck von seiner Seite ist unnötig. ;)

Die anderen Sachen sind eigentlich soweit durchaus zulässig, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist.

Leider steht im Mietvertrag vieles anders. Da habe ich echt den Eindruck, er hat sich den Vertrag selber nicht durchgelesen, sonst wüsste er, dass er bei Kleintieren gar nix zu melden hat. :ohoh:


Ich würde mir das eine Weile mit ansehen und gegebenenfalls dann mit Kommilitonen, mit denen du dich gut verstehst später eine WG gründen. ;)

Ich werde auch nicht direkt wie eine Furie auf ihn springen =)
Ich werde erst mal abwarten und sehen, wie ich damit klar komme. Aber in eine weitere WG werde ich wohl eher nicht ziehen. Da ziehe ich lieber mit meinem Freund zusammen %)

Nochmal lieben Dank.
 
Hallo du,

Wir sind selbst Vermieter. In einer unserer Mietwohnungen ist eine riesen Schimmelkultur entstanden, aber wir können den Mieter immer noch nicht rausschmeißen, weil von einem Gutachter geklärt werden muss, ob der Vermieter u.a. durch sein Verhalten Verursacher des Schimmels ist und damit die Wohnung veruntreut hat, oder ob es an der Bausubstanz selbst liegt, dass schimmel entstanden ist, in dem Fall müssten wir sogar für die beseitigungskosten aufkommen.

Meiner Meinung nach, haben Mieter zu viel Rechte; Aber was der Kerl da mit euch macht ist unter aller Sau finde ich. Er lässt euch ja noch nicht einmal Privatsphäre und steht andauert bei euch in der Wohnung und kontrolliert euren Lebensstil. Aus wenn ich mich nur bedingt mit Mietrecht auseinandergesetzt habe, glaube ich, dass der Kerl im Unrecht² ist. Ihr solltet mal dem Kerl ins Gewissen reden und auch mit euren Rechten auffahren. Informiert euch... aber für einen Anwalt werdet ihr wohl nicht das nötige Kleingeld haben.

Gregor
 
Meiner Meinung nach, haben Mieter zu viel Rechte; Aber was der Kerl da mit euch macht ist unter aller Sau finde ich. Er lässt euch ja noch nicht einmal Privatsphäre und steht andauert bei euch in der Wohnung und kontrolliert euren Lebensstil. Aus wenn ich mich nur bedingt mit Mietrecht auseinandergesetzt habe, glaube ich, dass der Kerl im Unrecht² ist. Ihr solltet mal dem Kerl ins Gewissen reden und auch mit euren Rechten auffahren. Informiert euch... aber für einen Anwalt werdet ihr wohl nicht das nötige Kleingeld haben.

Da hast du wohl Recht. Und ich habe mir auch gedacht, auch wenn wir das ganze dann gerichtlich klären würden, ich hätte keine Lust, trotzdem jeden Tag ihm über den Weg zu laufen. Das wäre es mir nicht wert. Und genau das mit der Privatsphäre würde ich sehr schlimm finden. Aber ich weiß ja noch nicht, ob er das wirklich so macht wie ich das bisher gehört habe. Aber wenn er das mit den 20 Euro macht, wird er wohl auch min. einmal die Woche rundgehen und das würde mich ziemlich stören.

Nun zu deinem Fall:

Handelt es sich dabei um eine Souterrainwohnung? Denn im Keller entsteht Schimmel schneller als man denkt. Ich habe die letzten 2 Jahre in der Einliegerwohnung meiner Eltern gewohnt. Vorher hat da eine Tussi gehaust, die sich eine Waschmaschine angeschlossen hat, dafür war die Wohnung aber nicht gedacht. Also kam es zu Schimmel. Es wurde zwar alles überstrichen als sie ausgezogen ist, aber jetzt ist bei mir unten wieder alles voll. Ich habs meinen Eltern natürlich auch erzählt, aber mir kann man da schlecht Vorwürfe machen, denn so oft wie ich da unten lüfte ... mind. 5 bis 6 mal am Tag. Allein diesen Geruch kann ich nicht mehr abhaben :mad:
Wenn es zu einer Schimmelbildung kommt, kann es ja mehrere Ursachen geben. Einmal, dass die Wohnung vll. sanierungsbedürftig ist, dann dass es evtll. Rückstände vom Vormieter sind, dann kann es sein, dass zu wenig gesäubert/gelüftet wird (wobei ich da sagen muss, lüften allein hilft meistens auch nicht viel. Wenn man den Schimmel endgültig loswerden will, muss man die Tapeten abziehen und eine Grunderneuerung machen) oder eben, er wohnt im Keller, dort ist es ja immer ein wenig feuchter.
 
Ich finde, dass das nicht wie ein Vermieter klingt, sondern ein Aufseher in einem Feriencamp für Jugendliche.. Würde ich mir nicht bieten lassen, vorallem nicht, wenn das Zimmer eh so viel kostet.
 
Ihr habt als WG das ganze haus gemietet. ist das richtig?

Dann hat euer Vermieter ohne Anmeldung in Eurem haus rein gar nix ohne vorherige Anmeldung zu suchen.

Weiterhin kann er von Euch keinerlei Putzgeld verlangen - wenn ich nen haus miete, entscheide ich ja auch selber, was ich wann wie putze - und ihr hab ja nunmal das ganze haus.

Beim Mieten eines ganzen Hauses ist es auch egal, ob es von einer Einzelperson, einer Familie oder eben einer WG gemietet wird - es ist Eure Wohnung und da hat der Euch nicht reinzureden.

Kleintiere sind - wie schon gesagt, immer erlaubt - das muss man auch dem Vermieter vorher nicht anmelden.

Im Zweifelfall gilt immer das, was exakt im Mitevertrag drin steht - sowohl für Euch als auch für den Vermieter.

Ihr dürft rein theoretisch sogar auf eure eigenen Kosten das Türschloss auswechseln lassen, solange ihr dabei keinen Schaden verursacht.
 
Ich finde, dass das nicht wie ein Vermieter klingt, sondern ein Aufseher in einem Feriencamp für Jugendliche.. Würde ich mir nicht bieten lassen, vorallem nicht, wenn das Zimmer eh so viel kostet.

Tja, das habe ich mir auch schon gedacht. Die 300 Euro beziehen sich aber nicht nur auf mein eigenes Zimmer, sondern ich zahle ja ebenfalls für einen Fünftel der Gemeinschaftsräume. Dadurch kommen insgesamt, ich glaube, 48 m² zusammen.

@ Dark Lady:

Zu deiner ersten Frage: Ja haben wir. Du bestätigst wie fast alle anderen, dass das so von ihm nicht in Ordnung ist. Die Geschichte mit den 20 Euro werde ich bzw. mein Vater gleich nächste Woche ansprechen und auch wenn er mit sich nicht reden lässt, von mir wird er keinen Groschen Geld sehen. Der kriegt schon genug.
Und den Rest werde ich in den ersten Wochen erst mal beobachte. Vielleicht hält es sich ja noch in Grenzen oder er sieht ein, dass er sich viel zu sehr in unser Privatleben einmischt. Sollte es aber schwerwiegende Probleme mit ihm geben, werde ich mich wohl bald auf eine neue Wohnungssuche machen müssen ...

Aber die Idee mit dem Türschloss ist, denke ich, aber nicht erlaubt. Er ist und bleibt nach wie vor unser Vermieter und wenn wir mal alle abwesend sind, muss er ja rein kommen, falls mal irgendwas sein sollte.
 
Aber die Idee mit dem Türschloss ist, denke ich, aber nicht erlaubt. Er ist und bleibt nach wie vor unser Vermieter und wenn wir mal alle abwesend sind, muss er ja rein kommen, falls mal irgendwas sein sollte.

Doch das ist absolut legal, nur beim Auszug muss natürlich das alte Schloss wieder eingebaut werden.
Haben meine Eltern damals auch so gemacht, weil sie vermutet haben, dass die Vermieter sich gerne mal ohne Erlaubnis in unserer Wohnung umgesehen haben und das dürfen sie nicht.

Und wie gesagt, die 20€ auf keinen Fall bezahlen. Ihr mietet den Flur und von daher ist es eure Entscheidung, wann ihr ihn putzt.
Auch auf das Kontrollieren würde ich mich nicht einlassen. Er muss sich auf euch verlassen und sollte doch etwas beschädigt werden, hat er doch von euch allen sicher eine Kaution bekommen, die sollte ihm eigentlich Absicherung genug sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie gesagt, die 20€ auf keinen Fall bezahlen. Ihr mietet den Flur und von daher ist es eure Entscheidung, wann ihr ihn putzt.
Auch auf das Kontrollieren würde ich mich nicht einlassen. Er muss sich auf euch verlassen und sollte doch etwas beschädigt werden, hat er doch von euch allen sicher eine Kaution bekommen, die sollte ihm eigentlich Absicherung genug sein.

Stimmt. Die Kaution beträgt 500 Euro. Darauf bin ich noch nicht gekommen. Aber er kriegt von mir genug Geld, die 20 Euro pro Woche kann er sich sonst wohin schieben. =)

Aber das mit dem Schloss hätte ich jetzt nicht gedacht. Denn es ist ja sein Haus und im Mietvertrag steht, er darf auch bei Abwesenheit rein, solange wir da auch zustimmen und mit der Unterschrift, tun wir das ja leider. Aber auch nur, wenn ein dringender Notfall ist.

Zu allererst werde ich mit den anderen Studenten ein kleines Gespräch führen und sie fragen, ob alles so ist wie ich das hier erklärt habe und ob sie dagegen nichts machen wollen. Denn wenn ich der einzige von 5 bin, kann ich daran bestimmt nicht viel ändern. :ciao:
 
Stimmt. Die Kaution beträgt 500 Euro. Darauf bin ich noch nicht gekommen. Aber er kriegt von mir genug Geld, die 20 Euro pro Woche kann er sich sonst wohin schieben. =)

Aber das mit dem Schloss hätte ich jetzt nicht gedacht. Denn es ist ja sein Haus und im Mietvertrag steht, er darf auch bei Abwesenheit rein, solange wir da auch zustimmen und mit der Unterschrift, tun wir das ja leider. Aber auch nur, wenn ein dringender Notfall ist.

Zu allererst werde ich mit den anderen Studenten ein kleines Gespräch führen und sie fragen, ob alles so ist wie ich das hier erklärt habe und ob sie dagegen nichts machen wollen. Denn wenn ich der einzige von 5 bin, kann ich daran bestimmt nicht viel ändern. :ciao:

Also bekommt er von 5 Leuten 500€? Oft beträgt die Kaution nur eine Monatskaltmiete. Das ist eine Menge Holz. %)

Und ich denke du solltest deine Mitbewohner auf jeden Fall davon überzeugen die 20€ pro Woche nicht zu bezahlen. Wenn man geschlossen hinter dieser Entscheidung steht, ist es vermutlich einfacher den Vermieter zu überzeugen.
Da ihr den Flur mitmietet, können sich auch keine anderen Mieter daran stören und er kann euch ja auch schließlich nicht sagen, wie oft ihr euer Badezimmer putzt ...

Hmm, also mir war es wichtig, das meine Vermieterin keinen Schlüssel zu meiner Wohnung hat. Das hatte sie von Anfang an zum Glück nicht, sodass ich nicht erst das Schloss austauschen musste, aber jeder der in meiner Abwesenheit meine Wohnräume betritt, wurde von mir darum gebeten und hat von mir einen Schlüssel bekommen.

Es wird wahrscheinlich schwer mit dem Vermieter zu reden, da er scheinbar ziemlich penibel etc. ist und das schwierige wird sein, es sich mit ihm nicht gleich am Anfang zu verscherzen, deshalb ist es wie gesagt vermutlich besser geschlossen als WG mit ihm zu reden. Ich hoffe du kannst bei deinen Mitbewohnern etwas bewirken. :)
 
Ja, das hoffe ich auch. Aber ich habe das Gefühl, dass die Sache mit den 20 Euro den anderen auch nicht passt. Und vom Vermieter habe ich auch gehört, dass es da den ein oder anderen gibt, mit denen er sich nicht gut versteht, weil sie auch vieles nicht einsehen, was er von ihnen verlangt.

Ich habe mich gefreut, denn eben habe ich es nochmal schwarz auf weis im Internet gefunden bezüglich der Besuchstermine des Vermieters:
"Die Besichtigung muss sachbezogen, d.h. auf den angekündigten Anlass hin durchgeführt werden. Ein Herumschnüffeln des Vermieters oder Fotografieren müssen Sie keinesfalls dulden.
Der Mieter kann Rücksicht auf seine Privatsphäre verlangen. Wenn er also in seiner Wohnung Hausschuhe trägt und üblicherweise auch seine Besucher bittet, die Straßenschuhe auszuziehen, so kann er dies auch vom Vermieter verlangen.

Der Vermieter muss eine Begleitpersonen namentlich vorstellen. Der Mieter sollte sich den / die Namen notieren.
Kommt der Vermieter nicht selbst mit zur Besichtigung, muss er die Besucher vorher namentlich anzukündigen. Der Mieter kann sich vor dem Betreten den Personalausweis zeigen lassen.

Gegebenenfalls kann es ratsam sein, einen Zeugen zu dem Besichtigungstermin hinzuzuziehen.

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Allerdings: Wenn der Mieter für mehrere Tage nicht in der Wohnung ist, sollte er dem Vermieter unbedingt eine Person seines Vertrauens nennen, die einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat und in dringenden Fällen den Zutritt ermöglicht. Tut er dies nicht, haftet er unter Umständen für entstehende Schäden. Aufbrechen darf der Vermieter die Wohnung nur dann, wenn er Polizei oder Feuerwehr hinzuzieht.
"

Wie man lesen kann, hat der Vermieter keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Das finde ich ja richtig super. Ich denke, wenn man erst mal über die Mietrechte recherchiert und ihm das anschließend vorlegt, KANN er dagegen nichts mehr sagen. Er hat sich genauso wie wir an Regeln zu halten, da spielt es keine Rolle, dass es sein Haus. Und das muss er dann einstecken. Wenn er es trotzdem nicht tut, werde ich das ganze nochmal mit meinen Eltern besprechen, vielleicht wissen sie ja Rat.

Und hier nochmal zum Thema "Voranmeldung":

1. Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:

* Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
* Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);
* Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
* Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
* Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
* Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.

2. Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.
 
Ohje da habt ihr ja nen ähnlichen Vermieter erwischt wie ich bei meiner ersten Wohnung.

Der wollte bei mir auch unangemeldet rein weil beim Einzug ein Fenster nicht zu öffnen war. Er hat dann irgendwann abends bei mir geklingelt und bescheid gesagt das morgens um 9 Uhr der Handwerker kommen würde.
Da dachte ich noch ich würde den alleine in empfang nehmen. Morgens um 8 hörte ich komische Geräusche an der Wohnungstür, bin dann ausm Bett gehüpft und hab mich schnell angezogen und die Tür geöffnet. Da stand mein Vermieter mit nem Schlüssel und fragt doch tatsächlich wieso der nicht mehr passt!
Hätte ich das Schloss nicht ausgetauscht (für meinen Seelenfrieden) hätte der bei mir im Schlafzimmer gestanden.
Bin später ausgezogen weil er (hat im gleichen haus gewohnt) angefnagen hat meinen damaligen Freund abzufangen und mich sogar bedroht hat.


Man darf sein Schloss wechseln. Man mietet eine Wohnung oder ein Haus und hat somit auch das recht zu bestimmen wer rein darf und wer nicht. Der Vermieter muss draußen bleiben (außer es brennt oder ähnliches). Der Vermieter darf gar keinen Zugang zur Wohnung haben ohne das der Mieter das weis. Der Vermieter muss sich anmelden und er muss einen Termin absprechen der dem Mieter passt!

Kleintiere darf man halten, das ist egal ob der Vermieter das will oder nicht. Meerschweinchen, Vögel und Kaninchen sind auf alle Fälle erlaubt. Nur bei größeren Aquarien sollte man sich vorher erkundigen ob der Boden das enorme Gewicht aushält.
Für Katzen und Hunde muss man definitiv vorher fragen.

Was das Putzgeld angeht: Der spinnt ja. Ich würde ihm das nicht bezahlen. Ich weis man will ja keinen Streit entfachen, aber man kann sich auch nicht alles gefallen lassen.
Ihr habt ne Kaution bezahlt und ihr habt das Haus gemietet. Wenn er euch nicht traut hätte er euch eben das Objekt nicht vermieten sollen!


Ich habe bis jetzt bei jeder Wohnung das Schloss ausgewechselt (vor allem nach der ersten negativen Erfahrung) und das lässt mich ruhiger Schlafen, ich will nicht das irgendwer (sei es Vormieter, dessen Exfreund/in oder Vermieter) einen Schlüssel hat außer diejenigen Personen denen ICH die gegeben habe. Man weis zum Beispiel nie was der Vormieter für einer war, das könnte auch jemand sein der dir im Urlaub die Wohnung ausräumt und dann biste sogar selber Schuld weil er nen Schlüssel hatte.
 
Man darf sein Schloss wechseln. Man mietet eine Wohnung oder ein Haus und hat somit auch das recht zu bestimmen wer rein darf und wer nicht. Der Vermieter muss draußen bleiben (außer es brennt oder ähnliches). Der Vermieter darf gar keinen Zugang zur Wohnung haben ohne das der Mieter das weis. Der Vermieter muss sich anmelden und er muss einen Termin absprechen der dem Mieter passt!

Das ist ja genau das, was ich auch aus dem Internet gefunden habe. Einerseits finde ich es zwar gut, dass der Vermieter keinen Zweitschlüssel haben muss, aber eins verstehe ich daran noch nicht: "Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer." Wie soll er dann reinkommen, wenn er keinen Schlüssel hat? Soll er dann die Tür aufbrechen und dann gehen die Kosten auf den Mieter drauf? Das wäre das einzige, was mir dazu einfällt.

Aber er ist eben ziemlich eigenartig, das meinen meine Eltern auch. Und ich habe Schiss davor, sobald man mal einen Piep sagt, kommt er gleich mit der Kündigung.
 
@Freddy: Schlüsseldienst rufen oder eben aufbrechen! Wenn es brennt bricht spätestens die Feuerwehr auf wenns der Vermieter nicht tut.
Wenn der Vermieter die Tür kaputt macht dann soll er sie auch bezahlen (ich denke jeder vernünftige Vermieter versucht erstmal seinen Mieter telefonisch (handy, auf der Arbeit o.ä.) zu erreichen, außer das Wasser läuft schon in Bächen die Treppe runter.

Am besten wäre es natürlich ihr lasst euch mal unverbindlich beraten bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht (gibt auch welche die das kostenlos der für kleines Geld machen). recht.de hat auch ein tolles Forum wo viele Leute sachkundigen Rat geben.
 
OK, ich denke, bei euch habe ich mir wohl genug Rat eingeholt und mir haben ja nun genug Leute gesagt, dass das so wie er das macht, nicht in Ordnung ist.

Ich bleibe nach wie vor dabei, dass ich mir das in den ersten Wochen erst mal anschauen werde, wie er die Sache angeht. Gleich zu Beginn werde ich mit den anderen Studis mal ein kleines Gespräch führen, wie sie das aufnehmen. Wird es wirklich so extrem, dass er bald mehr in unserer Wohnung ist als wir selber, werde ich das mit ihm und den anderen besprechen.

Vielen Dank für eure Tipps!
 
Ich muss nochmal kurz etwas nachfragen. Und zwar sagen mir Leute, nachdem ich erklärt habe, dass jeder seinen Privatraum PLUS 1/5 der Gemeinschaftsräume mietet, in einem anderen Rechtforum folgendes:

"Also hat jeder nur ein einzelnes Zimmer gemietet, damit hat jeder Mieter auch nur Hausrecht auf sein eigenes Zimmer. Das heisst dieses gemietet Zimmer darf jeder nur mit Zustimmung des Mieters betreten. Auf alle anderen gemeinschaftlich genutzten Räume kann der Mieter kein Hausrecht ausüben. Das heisst der VM darf sich in den gemeinschaftlich genutzten Räumen aufhalten, die Mieter können nichts dagegen tun. Der VM darf sich aber nicht ohne Zustimmung des Mieters in dessen Zimmer aufhalten."

Ich darf laut ihnen dem Vermieter nicht verbieten, das Haus zu betreten, sondern muss dulden, dass er meinetwegen auch jeden Tag rein- und rausläuft. Begreift das jemand von euch?
 
Weis ja nicht wie das bei euch ist, ist denn einer der Hauptmieter und der rest Untermieter?? Oder habt ihr die Zimmer direkt vom Vermieter gemietet dann ist das wohl so wie im rechtsforum beschrieben.

Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen das einer der Hauptmieter ist und einen regulären Mietvertrag hat.
 
Weis ja nicht wie das bei euch ist, ist denn einer der Hauptmieter und der rest Untermieter?? Oder habt ihr die Zimmer direkt vom Vermieter gemietet dann ist das wohl so wie im rechtsforum beschrieben.

Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen das einer der Hauptmieter ist und einen regulären Mietvertrag hat.

Nein, soweit ich weiß, gibt es keinen Hauptmieter. Bei jedem Mieter wird ein seperater Vertrag abgeschlossen. Und auf meinem Vertrag steht folgendes:

"Vermietet werden im Haus X folgende Räume: 1 Zimmer, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Korridor/Diele, 1 Toilette mit Bad/Dusche.
Wohnfläche: 48 m²"

EDIT: Alles falsch. Ich habe meinen Vater nachgefragt und er sagte mir, wenn jeder der anderen 4 Studis einen solchen Standart-Vertrag hat, dann sind wir alle 5 Hauptmieter. Nämlich genau wegen den Anzahlen von oben. Damit habe ich bzw. wir alle das Recht, ihm das zu verbieten, das Haus ständig zu betreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde mich auf diesen Vermieter gar nicht erst einlassen. Das stinkt doch schon nach Ärger, bevor man überhaupt eingezogen ist. Such dir doch vorerst eine andere Wohnung oder Pension und bilde eine 2-er, 3-er WG wenn du dich mit deinen Kommilitonen auskennst - wie schon Mathe Man geschrieben hat.

Ich hab mich bevor ich mir eine Wohnung in meinem neuen Wohnort nahm, erstmal für 4 Monate in eine Pension einquartiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde mich auf diesen Vermieter gar nicht erst einlassen. Das stinkt doch schon nach Ärger, bevor man überhaupt eingezogen ist. Such dir doch vorerst eine andere Wohnung oder Pension und bilde eine 2-er, 3-er WG wenn du dich mit deinen Kommilitonen auskennst - wie schon Mathe Man geschrieben hat.

Ich hab mich bevor ich mir eine Wohnung in meinem neuen Wohnort nahm, erstmal für 4 Monate in eine Pension einquartiert.

Nein, nein. Übermorgen ziehe ich ja schon um. Ich werde es mir nach wie vor die ersten Wochen anschauen. Und wenn es wirklich so übel sein sollte und er trotz Gespräche sein Verhalten nicht verändert, werde ich mir eine neue WG suchen.
 
Ich drück dir ganz doll die Daumen *knuddel*

Lass dich auf alle Fälle nicht von dem Vermieter nerven.
Ich dachte bei meinem auch erst "Sagste erstmal nix dem lieben Frieden willen", tja.. er wurde immer dreister mit der Zeit, am Ende war es so schlimm das ich mich nicht mal mehr zum einkaufen oder zum Briefkasten getraut habe weil er mich abfing. Ich habe dadurch Angstzustände bekommen und muss deshalb jetzt ne Therapie machen.
 
Ich drück dir ganz doll die Daumen *knuddel*

Lass dich auf alle Fälle nicht von dem Vermieter nerven.
Ich dachte bei meinem auch erst "Sagste erstmal nix dem lieben Frieden willen", tja.. er wurde immer dreister mit der Zeit, am Ende war es so schlimm das ich mich nicht mal mehr zum einkaufen oder zum Briefkasten getraut habe weil er mich abfing. Ich habe dadurch Angstzustände bekommen und muss deshalb jetzt ne Therapie machen.

Ach du schei**. Darf ich fragen, was er gemacht hat? Keine Sorge, ich werde ihm nach einer Weile auch darauf ansprechen und wenn er sich nicht einkriegt, bin ich schneller weg als er gucken kann. ;)
 
Am Anfang fand ich den richtig nett. Hat mir erklärt das ja schon vorher eine nette junge Frau da gewohnt hätte mit der sie sich gut verstanden hätten. Dann fing er an mit dem in die Wohnung gehen wollen, er bräuchte Zugang er hätte ja das Recht dazu usw.

Später wollte er sogar mal einbrechen, konnte es nur nicht beweisen, aber die Tür und der Rahmen waren halt kaputt da wo das Werkzeug (Schraubenzieher oder sowas) angesetzt wurde. Die Tür war vorher sicher nicht kaputt, die war neu.

Er hatte mich auch angelogen:
Denn das Haus war extrem hellhörig, und das obwohl ich dem Vermieter schon bei Besichtigung gesagt habe das ich auch mal nachts oder so auf bin weil ich keine geregelten Arbeitszeiten habe und so auch mal nachts um zwei los muss oder da erst heim komme und mir dann was zu essen mache oder dusche oder ähnliches. Der hatte mich glatt angelogen und meinte das wäre kein Problem.
3 Wochen nach Einzug standen das erste mal die Mieter von untendrunter vor der Tür...

Er hatte mich mal auf der Straße zusammengeschrien ich hätte die Miete nicht bezahlt. Als ich ihm den Kontoauszug gezeigt habe war er ruhig. Der war zu doof seine Konten im Blick zu haben.

Er hat mich auch abgefangen und mich bedroht, ich solle doch gefälligst Hausschuhe anziehen und leiser sein, oder ne anständige Arbeit finden wo man "normale Arbeitszeiten" hat oder meinen Müll besser sortieren, oder gefälligst weniger Post bekommen oder irgend nen anderen Schwachsinn.

Und die beiden härtesten Sachen:

Einmal kam mein Freund vorbei, er hat bei mir geklingelt und ich war an der Gegensprechanlage da hörte ich wie mein Vermieter zu ihm sagte "Ich gebe ihnen Hausverbot! Die da oben kriegt keinen Besuch mehr! Sie kommen ja eh nur zum fi**en vorbei!"
Und das allerschlimmste war mal (da war ich schon beim Anwalt) als ich morgens um 9 von der Arbeit kam (Nachschicht) da hatte er das Schloss von der Haustür ausgetauscht, auf mein klingeln reagierte er nicht. Bin dann zu meinem Anwalt und wurde von denen zum Amtsgericht geschickt eine Einstweilige Verfügung erwirken. Erst haben sie mich zum falschen Gericht geschickt, bis mittags um 12 war ich dann beim richtigen, die hat mir zum Glück gleich den Beschluss ausgestellt der musste aber vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Der war aber nicht da und ich musste zu ihm ins Neubaugebiet latschen, da war er aber auch nicht. Und so hab ich den Beschluss eingeworfen und bin zu Fuß die schätzungsweise 15km nach Hause gelaufen (hatte kein Geld dabei weil es auf der Arbeit keine Spinte gab und ich Angst hatte das mir was geklaut wird). Als ich zuhause ankam war zum Glück der Gerichtsvollzieher schon da gewesen und wieder das alte Schloss drinnen, ich hatte bis Abends 19 Uhr nichts gegessen und nichts getrunken und durch das lange Laufen mit den Arbeitsschuhen hat sich danach mein halber Zehennagel gelöst (schmerzhaft), das hing mir echt lange nach. Seelisch wie körperlich.


Ich bin zum Schluss immer ganz spät oder ganz früh einkaufen gegangen, bin wie ein Einbrecher durchs Treppenhaus geschlichen und hab die Luft angehalten bis ich 3 Häuser weiter war.
Als ich ausgezogen bin und den Schlüssel übergeben musste bat ich meinen Vater dabei zu sein (und mit meinem Vater habe ich seit über 12 Jahren gaaaar keine gute Beziehung) so sehr hatte ich Angst vor dem Kerl. Von der ganzen Aufregung habe ich damals Magengeschwüre bekommen.

Ich guck mir meine Vermieter heute genau an und wenn ich nen schlechtes Gefühl habe dann kann die Wohnung noch so toll sein, da sag ich lieber nein.
 
@ Laermorien:

Ich finde es einfach nur abartig, was sich manche Vermieter erlauben. Du tust mir wirklich richtig Leid mit der Geschichte. Solchen Leuten gehört rechts und links eine geschossen, was meinen die eigentlich, wer die sind? Ich glaube nicht, dass mein Vermieter zu so einer "Klasse" gehört, aber ich bin gespannt, wie weit er es kommen lässt. Wenigstens bist du ihn jetzt los und hoffentlich haste jetzt nicht wieder mit deinem Vermieter solche Probleme ;)

@ Rubbeldiekatz:

Das meiste habe ich ja erst dann gemerkt, NACHDEM ich unterschrieben habe. Und ich will auch kein Urteil fällen, bevor ich das richtig einschätzen kann. Vielleicht ist es am Ende ja nur halb so schlimm. Ich werde einfach erst mal abwarten und hoffen, dass ich nicht auch so einen Mist wie Laermorien über mich ergehen lassen muss ...
 
Noch mal was zum Thema "Schloss austauschen". Das sehe ich persönlich (selber Vermieter) sehr kritisch. Nicht, weil ich etwas dagegen habe, dass jemand nicht möchte, dass ich als Vermieter irgendwo in die Hütte latsche (was ich niemals machen würde), sondern weil eben kein Zugang mehr möglich ist, wenn irgendetwas passiert.

Folgendes Beispiel habe ich schon erlebt: Ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus war für ein paar Wochen im Urlaub (Winter). Auf der Wetter-Seite hatten die aber vergessen, die Balkontür zuzumachen, worauf ich von anderen Mietern hingewiesen wurde. Weil das Teil 1. fröhlich auf und zuschlug und zweitens bei dem angesagten Regen die gesamte Wohnung unter Wasser gestanden hätte. Ich bin also hingefahren, habe mir einen anderen Mieter als Zeugen geholt, rein in die Wohnung, Tür zugemacht, Zettel auf den Küchentisch gelegt, wieder raus. Sache von ner halben Stunde.

Was macht man dann als Vermieter, wenn man keinen Zugriff mehr auf die Wohnung hat. Ich hätte den Schlüsseldienst die Wohnung aufbrechen lassen und dem Mieter das komplett in Rechnung gestellt. Weil eine offene Tür (und kommt halt schon mal häufiger vor im Zweifelsfall) bei Sturm nicht lange lebt und man das Parkett in die Tonne treten kann, wenn es da ein paar Tage draufregnet.

Wenn jemand das Schloss austauscht, dann erwarte ich zumindest, dass man einen Backup-Ansprechpartner genannt bekommt, bei dem man im Zweifelsfall den Schlüssel abholen kann oder der mit einem die Wohnung betritt. Und der nicht 100km entfernt wohnt, sondern sofort verfügbar ist. Ansonsten hat man als Vermieter im Notfall (und das ist auch eine offene Tür auf der Wetterseite in einer Dauerregen-Phase) durchaus das Recht, sich Zugang zu verschaffen und diese Kosten 1zu1 an den Mieter weiterzugeben.

Wie oben bereits gesagt, ich halte es für inakzeptabel, wenn Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betreten, um da mal reinzuschauen, aber gleichzeitig ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, jederzeit Zugang für den Vermieter zu gewährleisten, weil ihm die Wohnung/das Haus ja immer noch gehört.
 
Sehe ich nicht so. Wenn der Vermieter eben keinen Schlüssel hat und so ein Fall wie von Solander beschrieben kommt vor, gibt es doch bestimmt offizielle Kanäle über die man gehen kann, wenn man den Mieter nicht erreichen kann. Dann im Endeffekt eben doch über Schlüsseldienst das Schloss knacken und austauschen lassen. Die Kosten muss dann der Mieter tragen, in Solanders Fall, da es ja Eigenverschulden ist.

Ich will nicht, dass mein Vermieter einfach mal so in meine Wohnung kann, ob dieser es nun macht oder nicht, ist mir egal. Es soll nicht mal die Möglichkeit bestehen. Und im Notfall (Wasserrohrbruch etc. ...). Dann muss halt wirklich die Wohnungstür aufgebrochen werden, das wäre mir echt lieber.
 
Sehe ich nicht so. Wenn der Vermieter eben keinen Schlüssel hat und so ein Fall wie von Solander beschrieben kommt vor, gibt es doch bestimmt offizielle Kanäle über die man gehen kann, wenn man den Mieter nicht erreichen kann. Dann im Endeffekt eben doch über Schlüsseldienst das Schloss knacken und austauschen lassen. Die Kosten muss dann der Mieter tragen, in Solanders Fall, da es ja Eigenverschulden ist.

Ich will nicht, dass mein Vermieter einfach mal so in meine Wohnung kann, ob dieser es nun macht oder nicht, ist mir egal. Es soll nicht mal die Möglichkeit bestehen. Und im Notfall (Wasserrohrbruch etc. ...). Dann muss halt wirklich die Wohnungstür aufgebrochen werden, das wäre mir echt lieber.

Wo ist denn das Problem, wenn man irgendwo bei einem Bekannten, den Eltern oder sonstwem einen Schlüssel hinterlegt und dann dem Vermieter mitteilt, wo er im Notfall einen Schlüssel bekommt oder wer mit ihm da reingeht? Dann ist doch 100% Kontrolle und Information gewährleistet, wann und wie der Vermieter in die Wohnung wollte etc. Und ist absolut problemfrei, während ein aufgebohrtes Schloss vom Schlüsseldienst schnell ziemlich teuer werden kann.
 
Wenn jemand das Schloss austauscht, dann erwarte ich zumindest, dass man einen Backup-Ansprechpartner genannt bekommt, bei dem man im Zweifelsfall den Schlüssel abholen kann oder der mit einem die Wohnung betritt. Und der nicht 100km entfernt wohnt, sondern sofort verfügbar ist. Ansonsten hat man als Vermieter im Notfall (und das ist auch eine offene Tür auf der Wetterseite in einer Dauerregen-Phase) durchaus das Recht, sich Zugang zu verschaffen und diese Kosten 1zu1 an den Mieter weiterzugeben.

Wie oben bereits gesagt, ich halte es für inakzeptabel, wenn Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betreten, um da mal reinzuschauen, aber gleichzeitig ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, jederzeit Zugang für den Vermieter zu gewährleisten, weil ihm die Wohnung/das Haus ja immer noch gehört.

Zur Ergänzung:

Vor dem Urlaub müssen Mieter ihrem Vermieter mitteilen, wer für Notfälle einen Ersatzschlüssel zur Wohnung hat. Das teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit.
Bei einem Wasserrohrbruch etwa muss der Vermieter schnell in die Wohnung gelangen können. Kann der Vermieter im Notfall nicht die Wohnung betreten, ist der Mieter unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (Az.: VIII ZR 164/70). Der Vermieter selbst kann allerdings keinen eigenen Ersatzschlüssel für die Wohnung verlangen.

Auch der Mieterschutzverein Frankfurt rät dazu, einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen.

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/media/downloads/FlugblattBesichtigungsrechtVM.pdf

Wir haben diese Frage mit unserer derzeitigen Mieterin so geregelt, dass wir den Ersatzschlüssel in einem versiegelten Umschlag aufbewahren. Der vorhergehende Mieter wollte das nicht, hat uns aber mitgeteilt, wer im Notfall einen Ersatzschlüssel hat.
 
@Solander das mit dem Schlüssel hinterlegen und bescheid sagen finde ich gut und das würde ich auch so machen. Dagegen spricht ja nichts.
Außerdem ist so ein aufgebohrtes Schloss ja ärgerlich für beide Parteien.

@Scorpio das mit dem versiegelten Brief finde ich auch gut! Das wird in Geschäften ja auch so gemacht (jedenfalls bei einer großen Kette wo ich mal gearbeitet hab).

Es ist ja eine Sache wenn der Vermieter direkt nen Schlüssel hat und dadurch auch eventuell unerlaubten Zugang hätte aber eine ganz andere wenn er eben nur weis wo sich einer befindet für den Notfall.


@freddy: Ich habe unseren Vermieter noch nie gesehen, die Wohnung hat mein Mann alleine über Markler gemietet. Aber telefoniert hab ich schon mit ihm.
Uns ist im Winter der Durchlauferhitzer explodiert (mit einem lauten zischen) und dann lief das Wasser in Sturzbächen die Wand runter, so das wir Strom im Bad und Wasser allgemein abstellen mussten (immer hin hängt so ein Durchlauferhitzer an nem Starkstromanschluss). Leider wars natürlich auch noch Wochenende. Aber der Vermieter hat sich schnell drum gekümmert und Montagabend stand ein Handwerker mit nem supertollen neuen Durchlauferhitzer vor der Tür.
Also ich denke mit dem Vermieter haben wir echt nen guten bekommen :)
 
Zur Ergänzung:

Vor dem Urlaub müssen Mieter ihrem Vermieter mitteilen, wer für Notfälle einen Ersatzschlüssel zur Wohnung hat. Das teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit.
Bei einem Wasserrohrbruch etwa muss der Vermieter schnell in die Wohnung gelangen können. Kann der Vermieter im Notfall nicht die Wohnung betreten, ist der Mieter unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (Az.: VIII ZR 164/70). Der Vermieter selbst kann allerdings keinen eigenen Ersatzschlüssel für die Wohnung verlangen.

So macht das ja auch idR. Wenn der Vermieter aber einen Schlüssel von der Wohnung hat und man ist mal nicht zu Hause, kann trotzdem passieren, dass er da einfach reinläuft. Man hat einfach ein sicheres Gefühl, wenn er erst gar nicht die Möglichkeit dazu hat. Und wenn ich eine Zeit lang abwesend bin, muss ich ihm sagen, an wen ich den Schlüssel gegeben habe. Das ist klar. Das heißt aber nicht, dass er in der Zeit sich einfach den Schlüssel holen und reingehen darf, wie ihm es so passt. Wenn, dann nur, wenn ein Notfall ist.
 
Wobei ich eh denke, dass das die absolute Ausnahme ist, dass ein Vermieter heimlich in irgendwelche Wohnungen reinläuft. Schlicht und ergreifend, weil es die große Mehrheit überhaupt nicht interessieren dürfte, wie es in der Wohnung nun genau aussieht. Ich meine, man schaut sich die potenziellen Mieter ja vorher an und wenn regelmäßig Miete kommt und man weder von Hausverwaltung noch von Polizei kontaktiert wird, dann kann man ja davon ausgehen, dass alles im normalen Rahmen abläuft. Ist doch eher die optimale Situation, wenn man jahrelang nichts von sich hört außer Dauerauftrag und Nebenkostenabrechnung =)
 
@ Rubbeldiekatz:

Das meiste habe ich ja erst dann gemerkt, NACHDEM ich unterschrieben habe. Und ich will auch kein Urteil fällen, bevor ich das richtig einschätzen kann. Vielleicht ist es am Ende ja nur halb so schlimm. Ich werde einfach erst mal abwarten und hoffen, dass ich nicht auch so einen Mist wie Laermorien über mich ergehen lassen muss ...

Ich hatte es so verstanden, dass du erst noch unterschreiben musst - Sorry :argh:

Wünsche dir viel Glück dabei :)
 
Schlicht und ergreifend, weil es die große Mehrheit überhaupt nicht interessieren dürfte, wie es in der Wohnung nun genau aussieht.

Ihn scheint das aber leider sehr wohl zu interessieren, da wir in seinem Haus mieten und pöse "schlampige" Studenten sind. :confused:

@RubbelDieKatz:

Ist ja kein Problem. Aber mich interessiert am meisten, wie er darauf reagiert, wenn man ihn darauf hinweist, dass wir nicht alles mit uns machen lassen. :ohoh:
 
Es hat sich eine weitere Frage ergeben. Und zwar ist mein Vermieter wohl ein ziemlicher Tierhasser und will deshalb jedem verbieten, ein Haustier zu halten.

Neulich kam mal Besuch mit 3 kleinen, minni Hunden, die passen alle noch in eine Tasche und er hat es natürlich wieder spitzgekriegt, dass die bei uns drin sind. Er hat sie alle rausgescheucht und uns ein riesen Maul angehängt, dass Hunde in seiner Wohnung nix verloren haben und dass wir jetzt gefälligst den ganzen Dreck zu beseitigen haben.

Das war erst der Anfang ...

Denn ich hab ja zu Hause ein Widderkaninchen, welches damit natürlich ein Kleintier ist, dürfte ja klar sein. Im Mietvertrag steht: "Jede Tierhaltung, mit Ausnahmen von Kleintieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. [...] Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschließen ist."

Und so weiter, und so weiter. Praktisch das übliche. Ich kann ja wirklich vieles noch durchgehen lassen, aber dass er mir etwas verbieten will, was im Mietvertrag anders steht, den ER unterschrieben hat, da hört es bei mir auf. Und er spannt uns schon genug hinterher, fragt ständig, wegen der Küche und dem Bad, "muss" angeblich 3x die Woche auf den Speicher gehen und er ist einfach nur so widerlich.

Kann mir da einer helfen? Weil ich hätte meine süße Maus so gerne bei mir :schnief:
 
1. Hund als Besuch sind eímmer erlaubt, die sind ja nur zeitlich begrenzt da.
2. natürlich darfst du dein kaninchen holen, es ist nunmal nen Kleintier, und der Vermieter hat sich an den von ihm unterschriebenen Mietvertrag zu halten. Und ein Kaninchen stellt nur wirklich weder belästigung noch sonst was dar, wenn du es bei dir im Zimmer hälst.

wegen dem "Durchgangsrecht" in Eurer Wohnung - wie schoin gesagt wurde, das hat er nicht, sagt ihm das noich mal klar und deutlich, dass er bitte aus euren gemieteten Wohnraum rausbleoben soll, oder sich andernfalls, wie es sich gehört, vorher anzukündigen hat - sonst tauscht wirklich das Schloss aus.
Im Zweifelsfall wendet Euch mal an den Mieterschutzbund, die könen Euch sonst auch sicherlich weiterhelfen, mit dem was der Vermieter nun tatsächlich darf und was nicht.

Ich würde dir bei dem Typen aber echt den Tip geben, dich nach ner anderen WG oder ner eigenen Wohnung umzusehen, der Typ hat nicht alle Tassen im SDchrank, nach dem was du hier bisher geschrieben hast.
 

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