Horrortrip Führerscheinprüfung

War aber bestimmt auch Halteverbot..

Ich glaube aber auch kaum, dass was kommt. Da müsste er doch jetzt Anzeige machen oder? Glaube ich kaum..
 
Da er ja nur eine "Momentaufnahme" hat, könnte man ja nicht von Parken (+3 Minuten) sprechen.
Und wenns Halteverbot war, dann gibts dafür vielleicht ein Ordnungsgeld oder sowas in der Art, evtl. auch für falsche Benutzung der Warnblinkanlage. Aber so teuer kanns nicht sein.
Ob man drin sitzen bleibt oder nicht ist glaub ich nicht relevant, oder?

Pfui, wenn ich das lese und die Sorgen die du dir machst könnt ich mich die ganze Zeit über so Typen aufregen...
abgesehen davon: Aha, hat er also aus dem Auto herum mit dem Handy rumgefummelt und ein Foto gemacht? Hat er denn vorher brav den Motor ausgestellt? :rolleyes:
Fotos knipsen, während man sich aufregt und durch die Gegend rollt ist auch super für den Verkehr :glory:
 
Guck mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber so wie ich das verstanden habe, musst du mal mindestens 40 EUR Bußgeld zahlen müssen mit anschließendem Aufbauseminar damit die Probezeit verlängert wird.

Beim falsch Parken (oder Halten) liegt der Höchstsatz an Bußgeld bei 40 EUR, wenn du ein Rettungsfahrzeug behinderst.

Mach dir also keine Sorgen. Das schlimmste was passieren kann, ist dass du ne vllt. ne kleine Strafe zahlen musst. Aber dazu muss der Typ ja auch erst mal das Foto mit Nummernschild an einer Polizeidienststelle abgeben. Und wenn der nicht gaaaaaanz viel Langeweile hat, macht der das eh nicht. Der wollte dir wahrscheinlich nur nen kleinen Schrecken einjagen. ;)

Edit:
@crunchy
Pfui, wenn ich das lese und die Sorgen die du dir machst könnt ich mich die ganze Zeit über so Typen aufregen...
abgesehen davon: Aha, hat er also aus dem Auto herum mit dem Handy rumgefummelt und ein Foto gemacht? Hat er denn vorher brav den Motor ausgestellt? :rolleyes:
Fotos knipsen, während man sich aufregt und durch die Gegend rollt ist auch super für den Verkehr :glory:

Richtig! Das wäre dann unerlaubtes Benutzen des Handys während der Fahrt oder Halten in zweiter Reihe! Was ja meiner Ansicht nach noch viel schlimmer wäre. :-D
 
Ja normal bin ich echt immer eine umsichtige und übervorsichtige fahrerin und störe mich selbst immer über Leute die sich frech einfach mitten auf die fahrbahn stellen und dreißt den Warnblinker anmachen aber naja ich habe in dem Monent nicht nachgedacht und nur dan die Kunst Note gedacht und dachte mir komm nicht anfang der 13.Klasse sofort eine miese Note einheimsen,weil jemand seine Sachen vergessen hat.
Wer ahnt denn auch,dass gerade in den 2-3 Minuten die ich da stand so ein Mr wichtig dabei ist.
Mich nerven solche Leute ja auch immer,aber dann ärgere ich mich kurz und fahr vorbei.
@Crunchy der ist nicht mehr gerollt er hat quasi hinter mir angehalten,ein Foto mit dem Handy aus seinem Auto raus gemacht und ist dann vorbei gefahren.
 
Ich glaube, er hätte den Motor aus machen müssen um sein Handy benutzen zu dürfen. Sicher bin ich mir aber nicht. Falls dem so ist, kannst du ihn ja zurück in die Pfanne hauen :lol:
 
LOL okay danke für eure Hilfe.
habe mir echt schon einen richtigen Kopf gemacht,dass der Führerschein jetzt vielleicht weg sein könnte bloß wegen so einer 2-3 minütigen verzweiflungsaktion.
 
Ich glaube nicht, dass die Polizei da reagiert wenn der sagt du hast das und das gemacht. Da hätten sie einiges zu tun wenn die jedem Hinweis, egal mit Foto oder ohne, nachgehen.
Da haben die doch noch wichtigeres zu tun ;)

edit: Wir hatten letztens auch bei der Polizei angerufen und ein Kennzeichen angegeben weil wir uns da von wem bedroht gefühlt haben (längere Geschichte) und dann hat der auch gesagt er kann nix machen aber er klingelt mal durch und spricht ne Verwarnung aus.
 
Sanny, hast du geparkt oder gehalten?

Bis 3 Minuten Halten ohne Behinderung von Einsatzfahrzeugen ist nicht probezeitrelevant.
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Dir drohen lediglich 10 Euro, da Mr. Wichtig sicherlich keine konkrete Behinderung wird nachweisen können, hat er allerdings den Warnblinker getroffen, könnten aus den 10 Euro wegen Vorsatzes 20 Euro werden.
 
Hallo ich habe mal eine Frage.
hatte heute das Erste mal das Problem,dass ich nicht aus einer Lücke wieder raus gekommen bin,weil sich jemand vor mich und jemand hinter mich gestellt hat.
Ich fand da war seeeehr wenig platz....ich habe da bald 10 Minuten versucht raus zu kommen aber habe es nicht geschaft.
Nun weiß ich nciht,ob man da von zugeparkt sprechen konnte, oder ob meine mäßigen fahrkünste der grund dafür waren,weshalb ich nicht raus gekommen bin.
Wollte jetzt mal wissen ab wann man von zugeparkt spricht und wann das eigentlich noch zu bewerkstelligen sein sollte auch,wenn das der ein oder andere trotzdem nicht schafft raus zu kommen.
Und die 2 Frage ist was kann man dann in so einem Fall machen?
Also 1: ab wann spricht man von zugepark?
2.was mache ich in so einer situation?
 
Ich glaube es gibt da gar keine einheitlichen Regeln. Und ob du tatsächlich zugeparkt wurdest oder es an deinen - wie du es nennst - "mäßigen Fahrkünsten" liegt, ist hier für uns natürlich nicht zu beurteilen. Zur Not würde ich aber immer die Polizei hinzuziehen. Da bist du auf der sicheren Seite und im Grunde genommen wissen die am besten Bescheid. Ich habe mal gehört, dass man aber zuerst versuchen sollte, den Falschparker selbst ausfindig zu machen, sofern man nicht einen super wichtigen Termin hat.

Wo bist du denn gerade? Bist du immer noch bei deinem Auto oder bist du nun anderweitig nach Hause (oder sonst irgendwo hin) gefahren?
 
Nene hat sich erledigt,der besitzer von einen Fahrzeug kam nach der Halben Stunde...aber ich wollte es fürs nächste mal wissen.
Ich hatte zum vorderen auto und zum hinteren auto nur ca 30 cm....war mir jetzt vieeeel zu wenig.
Und doch da gibt es eine Pauschalregel habe ich mal in der Fahrschule gelernt aber ich weiß es nicht mehr =/
Ich war unsicher was man in so einer Situation machen soll,weil in der fahrschule meinten die damals auch in so eine Situation soll man bloß nicht das und das machen,weil man das dann selber zahlen kann und das wird teuer.
Aber ich weiß leider nicht mehr was es war,was man bloß nicht machen soll...
 
=/
Ich war unsicher was man in so einer Situation machen soll,weil in der fahrschule meinten die damals auch in so eine Situation soll man bloß nicht das und das machen,weil man das dann selber zahlen kann und das wird teuer.
Abschleppdienst rufen. ;) Den Spaß müsstest du dann nämlich in der Tat selbst zahlen.
 
Als erstes ggf die Fahrer ausfindig machen - sprich, in Geschäften rundherum gucken/ausrufen lassen oder auch einfach an den Häusern klingeln und fragen, ob wer weiß, wem die Autos gehören

Ansonsten Polizei rufen, das die schauen und ggf nen Abschlepper holen - holst du den selber, kann es sein, das du das zahlen musst.
 
Ich denke eher nicht, aber ganz sicher bin ich da nicht! Aber das könntest du dann die Polizei ja auch direkt fragen. =) Du müsstest ja so oder so zuerst mal bei denen anrufen und das Problem schildern. Und nur fürs Anrufen können die dir ja nix, da wären manche Leute, die wegen jedem Mist die Polizei anrufen, aber arm. ;)
 
Und wenn ich die Polizei rufe passiert nicht schlimmes also kostenmäßig??

Aus dem gleichen Grund hab ich die Polizei auch mal angerufen. Mein Auto war hinten und vorne so zugeparkt, dass man nicht mal mehr durchlaufen konnte.
Die Polizei wollte erst versuchen mein Auto selbst auszuparken, hat aber ziemlich schnell gemerkt, dass das nicht funktioniert ;) Haben dann zunächst versucht die anderen Autos wegzuschieben, was nicht möglich war und haben schließlich anhand der Kennzeichen die Besitzer ausfindig gemacht und diese angerufen. Der eine kam dann auch ganz schnell und hat sein Auto weggefahren.

Zahlen musste ich für die ganze nix und auch sonst ist nix passiert ;)
 
Ja gut nur,wenn man ein talentierter,erfahrener Fahrer ist hätte man es vielleicht geschafft aber ich habs halt nicht hinbekommen.
Sind die dann auch nicht angesäuert,wenn man das vielleicht eigentlich schaffen könnte?
 
Ja gut nur,wenn man ein talentierter,erfahrener Fahrer ist hätte man es vielleicht geschafft aber ich habs halt nicht hinbekommen.
Sind die dann auch nicht angesäuert,wenn man das vielleicht eigentlich schaffen könnte?

Ich denke, anrufen und um Hilfe bitten macht weniger Scherereien als wenn man ein anderes Auto rammt/beschädigt etc. Und bei 30 cm haben selbst erfahrene Fahrer Schwierigkeiten, behaupte ich.
 
Die meisten Pieper signalisieren ab 20cm Dauerton.. (wenn nich sogar schon 30cm) - da sollte man eigentlich nicht noch näher ran fahren. Glaube kaum jemand wäre da raus gekommen außer er hätte die innere Ruhe cm für cm zu rangieren.
 
Ich sehe das genau so wie Sweet-Butterfly. Aber wenn es dir beides zu heikel ist und du weder ausparken kannst noch die Polizei rufen möchtest, bleibt dir halt nichts anderes übrig als zu warten, bis der Fahrer wiederkommt...
 
Ich würde auch sagen - besser einmal zu viel angerufen, als hinterher den Ärger únd die Höherstufung in der Versicherung zu haben - denn du musst als Verursacher ja beide Schäden zahlen bzw deine Versicherung.

Und wenn du beim Ausparken das andere Auto erwischt, musst eh die Polizei rufen - sonst wäre es Unfallflucht und damit ein Verkehrsdelikt, das zu ner Vorstrafe, Geldbuße, Punkten, Fahrverbot bis hin zu Haft führen kann.
 
Ich hab da mal ne Frage^^

Und zwar, kam ich gerade von der Arbeit nach Hause - mitm Fahrrad - und sehe zufällig, dass die in der Straße, in der ich mein Auto immer parke und nun an genau der Stelle seit Samstag stehen hatte, plötzlich eine Baustelle ist bzw. morgen wohl gebaut wird.
Da stand nun genau hinter meinem Auto ein Parkverbotsanfangsschild mit Havarie und dem morgigen Datum drunter. Ich habe jetzt noch nen anderen Parkplatz gefunden und mein Auto dort abgestellt. Nun aber mal so reintheoretisch. Hätten die mir einen Strafzettel verpassen oder mein Auto gar abschleppen dürfen, hätte ich es stehen gelassen (und womöglich gar nicht gesehen)?
Die können doch nicht einfach son mobiles Schild hinstellen und mich dann dafür bestrafen?!
 
Doch ich denke schon. Die stellen die Schilder ja nicht erst dann auf wenn se anfangen zu arbeiten. Meistens stehen die Dinger ein paar Tage vorher da.

Bei einer Arbeitskollegin war es das gleiche und da haben se nach 2 Tagen ab Geltungsdatum angefangen abzuschleppen.

Da hilft nur ab und zu nachm Autole schauen, oder kennt sich jemand genauer aus? Ich lass mich gern belehren. ^^
 
In dem Fall haben Angehörige oder Nachbarn auf's Auto zu achten - am besten diejenigen, die auch die Post aus dem Briefkasten nehmen und sich um die Blumen kümmern.

Aber ja - ansonsten hast du du zahlen. Solche Baustellen, grade wenn es ggf nen ganzen Straßenzug betrifft, sind immer schon Wochen vorher bekannt gegeben - über Zeitung, Postwurfsendungen oder ähnlcihes - und nicht zuletzt eben über die Schilder, die oft schon ne Woche vorher aufgestellt werden.

Anders könnte es bei ner Spontanbaustelle z.B. aufgrund von Rohrbruch oder so aussehen - da meine ich wird idR in den umliegenden Häusern direkt aufgefordert, die Autos wegzustellen, sofern möglich.
 
Bei mir gäbe es halt gar keinen, der sich um den Briefkasten kümmert. Da passen zwei Wochen Abwesenheit rein xD

Naja und die Baustelle kam ja jetzt sehr spontan, irgendwann gestern nachmittag müssen sie das Schild aufgestellt haben und jetzt arbeiten sie halt. Und mich hat keiner informiert...
 
Weil dus wahrscheinlich noch rechtzeitig gesehen hast und dein Auto weg gefahren hast.

Wenns noch dort gestanden wäre, hätten sie vermutlich erstmal versucht den Halter ausfindig zu machen und wenn nicht auffindbar wahrscheinlich abgeschleppt.

Ich meine mal iwo gelesen/gehört zu haben, dass wenn du Nachweisen kannst, das du in dem Zeitraum im Urlaub warst und von der Baustelle noch nichts bekannt war und davon nichts wusstest, du glaub ich nichts zahlen musst, wenn dein Auto abgeschleppt worden ist.
 
wobei sie dann aber in der Beweislast gewesen wäre - denn wie gesagt, hier werden zumindest große Baustellen, die die ganze Straße betreffen, wie Fahrbahnsanierung, Kanalarbeiten etc, Wochen vorher schon angekündigt - idR durch Zeitung und auch Postwurfsendung.
(Kanalsanierung für nächsten Sommer wurde z.B. schon vor 3 Monaten per Zeitung angekündigt, das
da was kommen wird...)
 
man ist dazu verpflichtet jemand anders den schlüssel zu geben für solche fälle.. hatten das hier bei uns gehabt..
wir haben jetzt seit letztem jahr einwohnerparken (totaler schwachsinn) und einen nachbarin ist im urlaub gefahren hat die beschilderung usw nicht mitbekommen auch die infopost hatte sie nicht mitbekommen.. sie kam gott sei dank noch rechtzeitig aus dem urlaub und konnte sich ein bewohnerschein holen und ihr auto umsetzen sonst wäre der auf ihre kosten abgeschleppt worden..

das "witzige" daran sie lebt allein.. hat auch keinerlei verwante die sich um sowas kümmern könnten in der nähe wohnen. sie ist auf die ehrlichkeit der nachbarn angewiesen..
also ich würde hier keinen (bis auf meine schwiegereltern die unter uns wohnen) meinen autoschlüssel geben.. mal ganz ehrlich,, zum glück haben wir eine garage..
 
Ich hab da mal ne Frage^^

Und zwar, kam ich gerade von der Arbeit nach Hause - mitm Fahrrad - und sehe zufällig, dass die in der Straße, in der ich mein Auto immer parke und nun an genau der Stelle seit Samstag stehen hatte, plötzlich eine Baustelle ist bzw. morgen wohl gebaut wird.
Da stand nun genau hinter meinem Auto ein Parkverbotsanfangsschild mit Havarie und dem morgigen Datum drunter. Ich habe jetzt noch nen anderen Parkplatz gefunden und mein Auto dort abgestellt. Nun aber mal so reintheoretisch. Hätten die mir einen Strafzettel verpassen oder mein Auto gar abschleppen dürfen, hätte ich es stehen gelassen (und womöglich gar nicht gesehen)?
Die können doch nicht einfach son mobiles Schild hinstellen und mich dann dafür bestrafen?!
Im Normalfall bist du verpflichtet, mindestens alle 72 Stunden nach deinem Auto zu schauen, selbst wenn du damit wochenlang nicht fahren solltest.

Denn solche Verbote müssen mit mindestens 72 Stunden Vorlaufzeit angekündigt werden.
 

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