Ich hab' mir mal eben das gesamte Interview durchgelesen und kann dem guten Mann nur die Daumen drücken, und zwar kräftig, ganz kräftig.
Was die Rechtssprechung des BVerfG betrifft: Ich hoffe sehr, dass K. nicht nur Recht behält - sondern es auch bekommt. Leider sind nunmal "Recht haben und "Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge. Und wenn ich mir so die ständige Rechtssprechung des BVerfG ansehe, auch die des ersten Senats, habe ich dabei doch so meine Zweifel an seinem Optimismus.
Im Zweifelsfalle wird dann vielleicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt, der Gesetzgeber erhält dann aber X-Jahre Zeit, diese Verfassungswidrigkeit zu beseitigen.
Was die Rechtssprechung des BVerfG betrifft: Ich hoffe sehr, dass K. nicht nur Recht behält - sondern es auch bekommt. Leider sind nunmal "Recht haben und "Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge. Und wenn ich mir so die ständige Rechtssprechung des BVerfG ansehe, auch die des ersten Senats, habe ich dabei doch so meine Zweifel an seinem Optimismus.
Im Zweifelsfalle wird dann vielleicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt, der Gesetzgeber erhält dann aber X-Jahre Zeit, diese Verfassungswidrigkeit zu beseitigen.