Ich brauch mal eben Hilfe von euch, ich weiß nicht, ob ich das grad richtig versteh.
Folgendes: Ich habe eine staatlich anerkannte, schulische Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin abgeschlossen. Nun mache ich eine betriebliche Ausbildung zur Mediengestalterin, wo ja eigentlich auch Berufsschule dabei ist. Laut diesem Link hier
http://www.schulberatung.bayern.de/...pdfschw/pdfsw1011/berufsschulpflicht_2011.pdf bin ich aber doch eigentlich von der Berufsschulpflicht befreit, oder? Ich beziehe mich da auf folgende Sätze:
"Die Berufsschulpflicht dauert 3 Jahre. Sie endet mit dem Bestehen einer Berufsabschlussprüfung". (EINER Berufsabschlussprüfung, hab ich ja)
Bei 2. "Ansonsten endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung."
Bei 3. "Beendigung der Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung
(Art. 39, Abs.2 Satz 2 BayEUG), unabhängig davon, ob diese kürzer oder
länger als drei Jahre dauerte."
"4. Vorzeitige Beendigung der Berufsschulpflicht (Art.39)
4.1 Vom Besuch der Berufsschule ist kraft Gesetzes befreit, wer ... ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule ... mindestens den mittleren Schulabschluss erreicht hat"